Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Sebständigkeit in der selben Brange , wie der Chef.?

Die Namen sind geändert.

Herr Mayer arbeitet bei Firma Schultz und Herr mayer will sich selbständigkeit machen.

Kann oder darf Herr Mayer sich in selben Branche sich selbständig machen.

1. in selben Stadt ?

2. in eine andere Stadt ?

wie sieht die Sache juristisch aus ?

wo gibt es Infos oder Beratung ?

Danke

4 Antworten

Bewertung
  • Cicero
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du meinst neben der Tätigkeit für die Firma Schultz? Es gibt zumindest hier in Deutschland ein Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer#Pflichte... ).

    Das bedeutet, dass sie nicht in direkte Konkurrenz zu ihrem Arbeitgeber treten dürfen. Überall da, wo der Arbeitgeber seine Dienste anbietet, darf der Arbeitnehmer also nicht dasselbe anbieten.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Kommt auf den Arbeitsvertrag an, den Mayer mit Schultz hat - und darauf, ob Mayer bei diesem Prozeß die Vertraulichkeit irgendwelcher Informationen verletzt.

    In manchen Positionen in manchen Branchen sind Sperrklauseln im Arbeitsvertrag enthalten, die es untersagen, daß ein AN bei Eigenkündigung für einen gewissen Zeitraum bei der Konkurrenz arbeitet. Ohne solche Klauseln steht dem zumindest mal nichts im Wege.

    Sollte Mayer aber auf die Idee kommen, vor seinem Weggang z.B. (eine Kopie der) die Kundendatenbank von Schultz mitzunehmen und auf Basis der Informationen aus der Datenbank (oder weil er das Angebotsverfahren/die Preise kennt) bessere Angebote machen, dann kommt Mayer in Schwierigkeiten.

    Infos oder Beratung solltest Du bei der zuständigen Organisation (ich würde mal raten, Handwerkskammer) kriegen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Natürlich kann er. Er kann nur nicht gleichzeitig bei der Firma angestellt sein UND für die selbe Firma selbständig arbeiten.

  • vor 8 Jahren

    ja, warum nicht > ist doch ne gute Idee > mach mal hinne und vergiss nicht zu kündigen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.