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Darf man oder darf man nicht Mitarbeiter und Selbständigkeit ?
Die Namen sind geändert.
Herr Mayer arbeitet bei Firma Schultz und Herr mayer will sich selbständigkeit machen.
Bei diese Firma sind mehrere Kollegen von Herr Mayer beschäftigt, wie Herr Schmidt , Herr Hoffmann.
Bevor Herr Mayer bei diese Firma angefangen hat, war Herr Schwarz bei diese Firma Tätig. Herr Schwarz ist nicht mehr bei diese Firma tätig.
Fragen:
1. Darf Herr Mayer Herr Schmidt oder Herr Hoffmann mit nehmen und bei seine neu gegründete Firma beschäftigen ?
2. Darf Herr Mayer Herrn Schwartz , der nicht mehr bei Firma Schultz tätig ist , in seine neue gegründete Firma beschäftigen ?
Bei Firma Schultz läuft einiges falsch, wird ständig Personal gewechselt, die meisten sind dort nicht zu frieden.
Einige werden entlassen und andere gehen selbst weg ( Mobbing , Stalking )
1 Antwort
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
1. Wenn die Firmen Schultz und Mayer in der gleichen Brache sind oder die Arbeitskraft von Schmidt und Hofmann darunter Leiden, dürfen die beiden nicht bei Fa Mayer arbeiten (gesetzliches Wettbewerbsverbot)
2. wenn Herr Schwartz einem verbindlichen vertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt und Herr Mayer und Herr Schultz in der gleichen Branche arbeiten dann darf herr Schwartz nicht bei Herrn Mayer anfangen. Die Verbindlichkeit hängt davon ab ob Schultz 50% des letzten Gehaltes zählt. Vertragliches Wettbewerbsverbot.
Andersherum wenn Schultz nicht mindestens 50% des letzten Gehaltes Schwartz zählt, kann dieser arbeiten wo er will.