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JaS fragte in Schule & BildungSchule · vor 8 Jahren

wird man bei den abinoten dumm gehalten?

Aus gegebenem anlass habe ich mir die frage gestellt: hat es nicht schon ein bisschen was von bewusstem informationsverschleiern dass man seine eigenen abiklausuren nicht ansehen darf?

ich verstehe das nicht, es macht mich sauer und ich fühle mich auch vom staat bevormundigt und bewusst hilfos gemacht

es gibt eigentlich gar keinen grund das zu verheimlichen..die maßstäbe nach denen bewertet wird kann man im internet nachgucken, die abiklausuren werden sowieso im nächsten jahrgang als übung benutzt...

wieso also hat man kein recht sich seine eigene abiklausur anzugucken, um zu überprüfen ob man vlt ungerecht benotet wurde? ...denn wenn ich eine schlechte note habe und nicht weiss wie diese zustande kommt habe ich keine chance da gegenan zu gehen. die lehrer dürfen auch nich drüber reden

bitte eure meinung dazu und wenn jmd dabei is der ahnung hat bitte auch sachliche begründung warum das so is

Update:

@is so : nein ises leider nich..diesen antrag kann man erst ein jahr später stellen und da bringt mir das dann n sch**ß

Update 2:

@Melishe : ja..bayern is ja auch immer son sonderfall..man sagt ja nich umsonst scherzhaft bayern is ausland

das bundesland von dem ich rede ist sh..und es ist defintiv so dass wir die nicht einsehen dürfen und auch dass die lehrer nicht drüber reden dürfen..ich hatte da schon diskusionen mit unserem oberstudiendirektor

6 Antworten

Bewertung
  • is so
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    stelle einfach einen formlosen Antrag an Deine Schulleitung und Du kannst Deine Klausur einsehen

  • vor 8 Jahren

    Dass es so ist, kann ich keinesfalls nachvollziehen - auch wenn in Deutschland Bildung Landessache ist, so unterschiedlich sind die Gesetzeslagen nicht. Wenn dir deine Lehrer an der Schule nicht weiterhelfen, dann ruf doch einfach im für dich zuständigen Kultusministerium an, da gibt es sicher eine Servicestelle für Eltern und Schüler, die können dir sagen, wie du zeitnah deine Klausuren einsehen kannst. In Bayern ist das völlig ohne Antrag, allerdings natürlich nur im Beisein eines Mitglieds der Schule (Oberstufenkoordinator meist, kann aber auch ein Direktoratsmitglied sein) zu vereinbarten Terminen möglich.

    Nachdem du nicht angibst, aus welchem Bundesland du kommst, kann das Vorgehen anders sein, aber sei dir sicher, da hat dir jemand Mist erzählt.

  • vor 8 Jahren

    das is aber nicht nur beim Abi so. so weit ich weiß bekommen wir Prüflinge der 10. klasse (mittlere reife) auch nicht unsere korrigierten Klausuren zurück... ich weiß nicht warum aber ich vermute, damit kein Schüler auf die Idee kommt die Klausur zu verändern. denn man kann jede Prüfung bzw. Klausur anfechten....

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du hast recht. Möglicherweise haben Lehrer und damit das gesamte System Angst vor Kritik. Vielleicht möchten sie sich in der Abizeit nicht mit sowas beschäftigen, Von wenigen Ausnahmen abgesehen.Möchte andrerseits auch keinem was unterstellen.

    Jedenfalls ist das für einen Laien nicht nachvollziehbar.

    An der Schule hab ich auch immer nur gehört, daß es nunmal so sei und basta.Tolle Antwort von Pädagogen.

    Vielleicht können ja hier "Insider" Licht ins Dunkel bringen.

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  • vor 8 Jahren

    Ich habe zeit meiner Schullaufbahn Deine Meinung voll und ganz geteilt:

    Schüler ab 18 sollten als Volljährige ihre Abiturarbeiten einsehen dürfen,

    unter 18 die geschriebenen notenbestimmenden LK. Das war und ist meine

    Meinung, doch unabhängig vom Bundesland ist das seit 1990 eine Frage

    des S c h u l r ec h t s, für das es übrigens viel zu wenig Anwälte gibt.

    Gehe zu dieser Internetseite:

    http://www.schulrecht-heute.de/schulrecht_az und klicke unter "Abitur"

    ein Fenster auf, in dem Du (evtll.weiteres Klicken) diesen Text findest:

    " Akteneinsicht (Schülerakte)

    Als Verwaltungsverfahren besteht auch bei der Schulakte das Recht

    auf Akteneinsicht. Dieses kann in der Regel von den Erziehungsberechtigten

    bzw. ihren Bevollmächtigten bei berechtigtem Interesse ausgeübt werden.

    Volljährige Schüler können die Akte selbst einsehen.

    Das Akteneinsichtsrecht umfasst auch Prüfungen und Leistungskontrollen.

    Aus Gründen des Datenschutzes oder wegen Beeinträchtigung der

    ordnungsgemäßen Erfüllung des Bildungsauftrags kann das Einsichtsrecht

    beschränkt sein bzw. unter Umständen nur Rechtsanwälten gestattet werden."

    ----------------Ende des offiziellen Quellentextes--------------------

    (Bei einer von Vertrauen geprägten Atmosphäre an der Schule sollte das

    auch ohne Einbeziehung eines Anwalts nie ein Streitpunkt sein.

    Bei einer s o l c h e n Atmosphäre...)

  • vor 8 Jahren

    Also in Österreich kann man solange man die Reifeprüfung hat alles werden.... es gibt halt aufnahmeprüfungen aber über die Intelligenz sagt so ein Stück Papier nicht viel aus

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