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Kann die deutsche Staatsbürgerschaft einem Migranten aberkannt werden?

Zum Beispiel auf Grund seiner verfassungswidrigen, terroristischen o.ä. Tätigkeit

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

    Seit 2013 jedoch wird wieder den ersten Kindern ausländischer Eltern die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese besitzen die doppelte Staatsbürgerschaft und sind nach dem Blutsrecht-Prinzip vorerst keine gleichwertigen Staatsbürger, sondern ab dem 18. und bis zum 23. Lebensjahr der Optionspflicht zwischen der deutschen und einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft ausgesetzt. So wurde eine 23 Jahre alte Hessin durch verspätete Einwilligung zu dem durch ihre Abstammung entstehenden Erklärungszwang (?) gegen ihren Willen ausgebürgert. Insgesamt wurden im Januar 2013 16 Expatrierungen vollstreckt. Bei weiteren 756 Betroffenen besteht eine passive Haltung zum Optionszwang. Im Jahr 2018 werden bis zu 40.000 Menschen ausländischer Abstammung für Zwangsausbürgerungen in Frage kommen. [5] [6]

    Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommen, z. B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG. Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird.

    In Deutschland erregte 2002 die „Ausbürgerung“ des wegen versuchten Polizistenmordes verurteilten deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Tatsächlich verweigerte ihm die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika) einen neuen Reisepass; er habe, so die Begründung, 1995 mit der Einbürgerung in Jamaika automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die Auseinandersetzung wurde schließlich durch die Wiedereinbürgerung Zahls im November 2004 beendet.

    Sollte ein eingebürgerter Migrant, bei seinen Angaben zur Einbürgerung gelogen haben, so kann und wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.

    tm

    Edit:

    Es sei hier Angemerkt, dass es die "deutsche Staatsangehörigkeit" nicht gibt. Wie jeder lesen kann, steht im Pass/Personalausweis als Staatsangehörigkeit "* DEUTSCH*" doch ein Land das sich Deutsch nennt, dass gibt es nicht.

    Des Weiteren ist die Staatsangehörigkeit "*DEUTSCH*" unter den Nazis 1934 (RuStaG) eingeführt worden, was impliziert, dass alle DEUTSCHE eine Nazi Staatsbürgerschaft innehaben. Kann man alles nachlesen, wenn man will. http://staatenlos.info/index.php/ausweis-dokumenta...

  • vor 8 Jahren

    Nach aktueller gültiger Rechtslage nicht.

    Nach dem GG Art. 16 ist die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, also eine Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Folglich kann diese nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und auch gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

    Beispiele für die Aberkennung:

    - Ein Deutscher Staatsbürger nimmt nicht genehmigt eine weitere Staatsbürgerschaft an.

    - Ein deutscher Staatsbürger wird Mitglied der Streitkräfte einer anderen Nation.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ausbürgerungen hat es eigentlich schon immer gegeben

    Schon alte Stämme haben unliebsame Stammesangehörige verstoßen

    Engländer haben Menschen nach Australien „ausgebürgert“, Russen schickten unliebsame Personen in die Verbannung. Ob diese Ausbürgerungen immer rechtens waren, glaube ich kaum. Man konnte sich aber den Mächtigen nicht widersetzen.

    Viele Deutsche im Osten wollten vor der Vereinigung gern ausgebürgert werden, das ging aber meistens nicht, da ein steinernener Wall errichtet wurde.

    Was jetzt das vereinte Deutschland betrifft, so kann ich mir das schlecht vorstellen. Um ausgebürgert zu werden, muss man ja erst mal richtig eingebürgert werden. Oft werden dem Hindernisse entgegen gestellt.

    Wenn man aber die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sollte das dann nicht mehr so einfach sein. Man müsste schon gegen sehr viele Regeln des Landes verstoßen, bevor dieser Schritt erfolgt.

    Ausnahmen bestätigen die Regel.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Also in Deutschland geht es anscheinend nicht. In GB geht es aber glaube ich. Da hat man damals auch Mohammed Al-Fayed, dem Besitzer von Harrods, die brit. Staatsbürgerschaft aberkannt.

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  • YAHOO
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wird rechtlich (wieder) zum Ausländer. Das gilt selbst dann, wenn er noch einen deutschen Pass besitzt.

  • vor 7 Jahren

    Die Entziehung der Staatsangehörigkeit ist verboten. Es gibt aber andere Möglichkeiten die Staatsangehörigkeit zu verlieren: Die Rücknahme und der Widerruf, da auch die Verleihung der Staatsangehörigkeit ein Verwaltungsakt ist. Dann gibt es auch die Verwirkung. Näheres findest Du im Staatsangehörigkeitsgesetz.

  • vor 8 Jahren

    Kein Bürger darf in Deutschland staatenlos werden, indem die Obrigkeit die Staatsbürgerschaft entzieht. Deshalb ist z.B. eine doppelte Staatsbürgerschaft ja auch da :). Sie soll dem Staat bei bedarf die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ermöglichen!

    mfg

  • vor 8 Jahren

    grundsätzlich geht die aberkennung der deutschen staatsbürgerschaft nicht.

    die ausnahme ist, wenn sie betrügerisch erworben wurden, also mit falschen papieren oder anderen falschen angaben.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    wenn er Terrorist aus Afrika ist, wie ein Nigerianer einen Londoner Soldat niedererstochen hat, wie in den letzten 3 tagen ,...oder Dzokhar und sein Brüder der Boston Attentäter aus Tschetschenien

    willste ihn ganzes Lebenslang behalten oder wie?

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