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Wasserschaden wegen undichter Duschwand - Mietwohung?

Der Boden im Bad wurde ausgetauscht. Dabei wurde neben der Dusche ein Wasserfleck gefunden. DER MIETER hat darauf selbst getestet ob die Duschwand dicht ist, und meinte das diese Dicht wäre. Nun war heute ein Sachverständiger da, weil immer noch Wasser neben der Dusche stand.

Befund des Sachverständigen: Silikonfugen undicht!

Nun müssen wir WIEDER eine Selbstbeteiligung zahlen. Können wir den Mieter haftbar machen, da er MEHRMALS von uns gefragt worden ist ob die Fugen nach dem Duschen dicht sind, und dies immer mit ja, die sind Dicht beantwortet worden ist?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zu der erneuten Selbstbeteiligung kannst du als der Vermieter nicht gezwungen werden, da die vorausgegangene Reparatur offensichtlich weder sach- und ordnungsgemäß noch vollständig durchgeführt wurde. Ein klarer Beweis ist die Stellungnahme des Sachverständigen.

    Da ändert auch die mehrmalige Aussage des Mieters nicht weiter, der vielleicht wirklich die nach und nach eindringende Feuchtigkeit nicht bemerkt hat. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, wo und wie zwangsweise auffällig diese Feuchtigkeit eindringt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Worin besteht das Vertrags- und Auskunftsverhältnis zwischen dir und deinem Mieter, aufgrund dessen du einen Anspruch zu haben glaubst?

    Oder anders gefragt: Wenn du deinen Mieter nach der Uhrzeit fragst, er dir die falsche sagt und du deswegen deinen Flieger verpasst - kannst du ihn dann haftbar machen?

    Leute haften grundsätzlich nicht dafür, wenn sie Unsinn reden - es sei denn, eine Haftung wäre vertraglich vereinbart.

  • vor 8 Jahren

    Ich würd behaupten das man als Mieter schon verpflichtet ist große Mängel an der Mietwohnung dem Vermieter mit zu teilen. (schon allein um, als Mieter, die eigene Wohnqualität nicht zu beeinträchtigen)

    Aber ich bin kein Anwalt und kenn mich rechtlich da nicht aus.

    Am besten mal zum beratungsgespäch einen Anwalt aufsuchen.

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