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Ich beziehe Hartz 4 und...?

Harz4 und trotzdem zusammen ziehen?

Ich habe da mal eine Frage. Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich bin Allein erziehend mit einem Kind ( fast 7, nur Unterhaltsvorschuss), und beziehe Alg 2. Wohne zur Zeit mit meinem Kind zusammen.

Er verdient sehr gut. Muss aber diverse Dinge zahlen, sowie Unterhalt zahlen. Ihm bleiben, wenn alles bezahlt ist, noch ca. 50 bis 100,-€ im Monat zum leben. Und wenn seine Kids da sind maximal 2 Mal im Monat, muss der Kühlschrank auch voll sein. Bekomme ich, wenn wir zusammen ziehen, weiterhin mein Alg 2 in voller höhe, oder bekomme ich nichts mehr???

vor 37 Minuten - 4 Tagen offen für Antworten.

Weitere Details

Er zahlt aus seiner geschiedenen Ehe, mehrere Kredite ab (noch ca. 5 Jahre) und Unterhalt für 2 Kinder , seine Miete, Strom, Auto, Telefon, etc.

vor 23 Minuten

Das kann alles belegt werden

14 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Sein Einkommen wird natürlich auf dein ALG2 angerechnet, wenn ihr zusammenzieht. Aber von seinem Einkommen werden auch seine Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau und den Kinder sowie die Werbungskosten abgezogen. Miete wird natürlich auch berücksichtigt. Aber Auto + Telefon wird nicht gesondert berücksichtigt.

    Da ich nicht die genauen Zahlen habe, kann ich es auch nicht sagen, ob und wie viel dir abgezogen wird. Ein Vorsprechen vom Jobcenter wird dir Nähers bringen oder wende dich direkt mit den Zahlen an ein Sozialforum wie

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/

    http://www.gegen-hartz.de/

  • vor 8 Jahren

    Wenn ihr zusammenzieht, wird alles in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet, sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben. Ich rate dir, dich in deiner ARGE darüber genau informieren zu lassen. Du solltest allerdings Nachweise auch über seine Einnahmen und Ausgaben haben.

    Nachtrag: Du kannst schon einmal diesen Hartz4-Rechner nutzen, um dir einen Überblick zu verschaffen.

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al...

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das fragst Du jetzt zum 2mal, haben Dir die Antworten nicht gefallen, oder war nicht das dabei was Du gerne hören möchtest.

    Also ich fand die Antworten alle gut !

    Die letzte Antwort war, gehe zur Arge und lass Dich beraten !

  • vor 8 Jahren

    Warum Willst du dich in Abhängigkeit Bringen.Am Ende Habt ihr noch weniger Geld und diese Unzufriedenheit Macht jede Liebe Kaputt.Man kann auch mit zwei Wohnungen Zusammen Leben.Du Weiß doch selber das es in der Liebe keine Garantie gibt und Trotzdem willst du deine Sicherheit Aufgeben und dich in einer Abhängigkeit Stürzen.Lasse dich Heiraten aber für eine Wilde Ehe ist das Risiko zu groß.Im Übrigen Verweise ich auf die vielen guten Antworten hier.

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  • vor 8 Jahren

    ich würde mir den Gedanken schnell aus dem kopf schlagen! bei uns in NRW be-/verrechnen sie sein gehalt!

    unterhaltspflichtig!

    wenn du Pech hast bekommst du nichts mehr oder 50 euro, plus paar euro für dein Kind! es heisst eheähnliches Verhältnis!

    ich schätze mal überall sind hartz 4 Gesetze gleich!

    Quelle(n): eigene Erfahrung!
  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    wenn er verdient, wird sein Einkommen mit angerechnet. Ihr lebt dann in einer Bedarfsgemeinschaft. Also wenn er gut verdient, kann es auch sein das du dann nix mehr vom Amt bekommst. Strom, Auto, Telefon etc geht dem Amt nix an, das zahlen andere Hartzer auch.

  • vor 8 Jahren

    dein kind ist schon fast 7 ???

    SUCH DIR ARBEIT!!!

    ich würde mir wünschen das du nichts mehr von meinem sauer verdientem geld bekommst!!!!!

  • vor 8 Jahren

    Seine Miete wäre dann eure Miete.

    Den Unterhalt für fFau und Kinder kann er auf dem Antrag, den ihr ausfüllen müsst, darlegen; der wird anerkannt (Ist so was wie ein Pufferbetrag für ihn).

    Die Kredite interessieren nicht. Ebenso wenig der Strom.

    Für Telefon und Internet gibt es eine anteilige Pauschale; die ist im h4-Satz enthalten. Ebenso anteilig Heizkosten.

    Auto: Da wird er einen Wertnachweis erbringen müssen. hat es über XY Wert,wird er ihn verkaufen müssen und sich eine Billigschleuder zulegen. Die dann zwar im Unterhalt mehr frisst, aber... Tja, Pech.

    Lohn: 100€ sind frei plus 20% vom Rest. Alles andere würde komplett angerechnet.

    Dazu Kindergeld, Unterhalt. Abzüglich des Unterhaltes, den er leisten muss und der Miete, wenn sie angemessen ist. Liegt ihr dann noch unter dem Mindestbedarf, bekommt ihr Geld vom JC.

    Kannst das hier einfach errechnen lassen:

    http://www.sozialhilfe24.de/

    Auf ALG2-Rechner gehen, alle Parameter eingeben und du erhältst sofort Auskunft über Anspruch und Höhe des Anspruchs...

  • gerace
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    >Die Liste sollcher Sätze ist lang. Da muss guy einfach drüber stehen... Das mit der Verkäuferin ist leider so...genau dieselben Spinner die hier rumnölen, wollen auf der anderen Seite schön billig einkaufen bei ALDI und Co. Das ist aber in jedem Dienstleistungszweig so...Hauptsache der Staat kann mit der Steuerpolitik immerzu in keeping with Gesetz Abgreifen, ohne sich Gedanken zu machen. Ich würde zu solchen H4-Hetzern immer sagen: "Wollen wir tauschen ?" Wie sie alle JA schreien. oder "Ich habe dich nicht gebeten für mich zu arbeiten." Der Kollektive Gedanken-Zusammenhalt ( einer für alle und umgekehrt) conflict noch nie in Deutschland latest. "Es kommt keiner von denen und sagt: Willst du gerne bei mir arbeiten ", weil ich gerne helfe.

  • Verena
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Das musst Du nicht uns gegenüber rechtfertigen, sondern dem Amt offen darlegen.

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