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Kann ich zu Gemeinschaftskredit gezwungen werden bei Eigentümerversammlung?

Hallo,

danke vorab für eure Antworten.

Es soll in unserer Eigentümerversammlung über einen Gemeinschaftskredit in Höhe von 100.000 Euro für verschiedene Sanierungen und Modernisierungen abgestimmt werden.

Nehmen wir mal an, dass die Mehrheit alle Sanierungen und Modernisierungen will, und dann auch noch als Gemeinschaftskredit.

Muss ich dann auch einen Gemeinschaftskredit nehmen, obwohl ich sowieso grundsätzlich gegen einige Modernisierungen bin?

Denn falls ich überstimmt werde, möchte ich trotz allem keinen Gemeinschaftkredit nehmen.

Kennt sich da jemand mit der Haftung aus?

Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn acht Eigentümer einen Gemeinschaftskredit abschließen?

Vielen Dank

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    In einer ETV wird die Macht der und durch die Eigentümer durchgeführt.

    Beschlussfähig sind die Dinge, die in den TOPs angegeben wurden.

    Wenn die Stimmenmehrheit es zulässt könnte eine Mehrheit einen gemeinsamen Kredit beschließen.

    Ob dieser Beschluss bestand hat, ist die Frage.

    1. Kann ein Eigentümer innerhalb von 30 Tagen dagegen beim zuständigen Amtsgericht klagen - also eine Beschlussanfechtung einreichen.

    2. Kann der Beschluss eventuell nichtig sein, dann kann man auch noch später als 30 Tage klagen.

    Der Richter entscheidet in jedem Fall, ob dieser Beschluss hat beschlossen werden dürfen und wenn ja, ob er gegen geltendes Recht verstößt.

    Verstößt ein Beschluss gegen geltendes Recht ist er nichtig.

    Wird ein Beschluss, der nicht nichtig ist, nicht innerhalb von 30 Tagen angefochten wird er bestandskräftig und somit wirksam - egal, ob einem das passt, ungerecht ist oder nicht.

    Normalerweise wird in dem o.g. Fall eine Sonderumlage beschlossen und die Eigentümer sorgen selbst für die Deckung. Erst nachdem die Deckung vorhanden ist, wird der Auftrag von der Verwaltung erteilt, da er sonst selbst haftbar gemacht werden kann.

    Da eine Gemeinschaft gesamtschuldnerisch haftbar wäre, kann ich mir zwar vorstellen, dass eine Bank so einer Gemeinschaft einen Kredit gewähren würde, jedoch bezweifle ich die Rechtmäßigkeit.

    Des Weiteren sollte man klären, welche Mehrheit notwendig ist - eine absolute, eine qualifizierte Mehrheit, oder müssen alle Eigentümer zustimmen...

    Teilungserklärung und Gesetz lesen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Hallo Patricia,

    ich nehme mal an, es gibt einen durch Euch gewählten Verwalter. Dieser ist berechtigt im Namen der Wohnungseigentümer ein Konto für die gemeinschaftlichen Gelder zu eröffnen. Er ist nicht berechtigt, im Namen der Eigentümer einen Kredit aufzunehmen. Wenn nun auf dem Konto nicht soviel Geld zur Verfügung steht, um eine dringende Sanierung,wozu die Verwaltung durchaus berechtigt ist, durchzuführen, muss halt erst gespart werden.

    Die Sanierung muss natürlich per Beschluss der Eigentümer mehrheitlich beschlossen werden.

    Dem Verwalter obliegt es nun, der Gemeinschaft einen Vorschlag zu machen, womit alle gut Leben können.

    Zum Beispiel eine Abschlagszahlung zusätzlich zum monatl. Wohngeld von 80.- - 100.-€.

    Vor einem Gemeinschaftskredit kann ich Dich nur warnen!.

    Du bist Teil einer Eigentümergemeinschaft, fallen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit nur 2 Eigentümer aus, so haben in Deinem Fall 6 Eigentümer je 17000,-€ an der Backe.

    Wenn Du dann auch noch Zahlungsschwierigkeiten bekämest, ich kenne Deine Situation nicht, müsstest Du auch noch um Deine Wohnung bangen.

    Alles Gute, Wolf

    Quelle(n): Eigentümer in einer WEG ( Wohnungseigentümergemeinschaft ) seit 20 Jahren. Auch in dieser Wohnanlage kann nur repariert werden, wenn Geld zur Verfügung steht.
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Normaler weise bezahlt man Hausgeld und hat dadurch auch Rücklagen. Sinnvoller wäre es doch das Hausgeld zu erhöhen, ansparen und dann damit die Reparaturen bzw. Modernisierung bezahlen. Einen Gemeinschaftskredit wäre keine gute Lösung. Man bezahlt zu lange und wenn dann jemand abspringt oder sich weigert zu zahlen. Dann sind die restlichen die Dummen.

    http://rechnerkredit.net/themen/kredite-fuer-eigen...

    http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article4578847...

    Quelle(n): s.o.
  • vor 8 Jahren

    Ja das kannst Du.

    Hier reden wieder inkompetent Pfeifen mit, die keinen Hauch Ahnung haben.

    Durch eine ETW Wohnung bist Du in der Lage möglichst nahe einer guten, doch ruhigen

    grünen Wohnlage zu kommen.

    Du hast alle Nachteile eines Mieters und alle Nachteile eines Eigentümers.

    Die Eigentümer können mehrheitliche Dir verweigern einen Hund zu halten.

    Das Hauptziel einer Eigentümergemeinschaft ist das Wohneigentum im guten pfleglichen

    Zustand zu erhalten.

    Hierfür wird monatlich eine EURO - Rücklage gebildet.

    Stehen mehrheitlich beschlossene Haus - Reparaturen an, kann mehrheitlich ein

    Gemeinschaftskredit beschlossen und ausgeführt werden.

    Jeder Wohnungseigentümer hat monatlich mit entsprechender Rate + Zinsanteil den

    Kredit zu tilgen.

    Den Zinsanteil kannst Du bei Deiner Einkommenssteuer geltend machen.

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  • vor 8 Jahren

    "Gibt es irgendwelche Vorteile, wenn ....usw!"

    Die hauen Dich übers Ohr, wenn Du nicht sofort Deinen Berater in den Hintern trittst, verlierst Du Alles.

  • limbo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    ein einfaches nein

    Quelle(n): reicht hir
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du musst gar nichts.

    Dennoch musst du dir dann eine andere Wohnung suchen, wenn du dich nicht daran beteiligen willst.

    Denn durch deine Weigerung weigerst du dich auch gegen die Gemeinschaft.

    Heisst also:

    Willst du nicht zahlen, such dir eine andere Wohnung.

    Ninka

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