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was kann ich machen, wenn ein Mieter?

sich nicht an die lt. Mietvertrag Ruhezeiten hält??

Wohne in einem App.haus mit mehreren Wohnung. Nun gibt es jedoch einen Mieter und Anhang , die saufen abends bzw. nachts und schlafen am Tag. Deshalb haben DIESE nachts die Musik, ist russisch (jedoch immer das Gleiche) sehr, sehr laut an, so dass man nicht schlafen kann. Der Vermieter wurde schon des Öfteren informiert, aber es passiert nichts. Die Mieter, die gegenüber und nebenan wohnen hören oder wollen nichts hören. Deshalb gibt es vom Vermieter auf Nachfragen, keine Antworten darauf, die sagen immer nur, höre nichts.

Entweder schlafen diese bei geschlossenen Fenster und mit Stöpsel im Ohr keine Ahnung. Das alles kann ich nicht, brauche auch in der Nacht frische Luft.

Nun bin ich am Überlegen, was kann ich noch unternehmen, dass wieder Ruhe einkehrt??

Die Polizei kommt zwar auch bloß wann?, wenn man diese rufen tut, aber kaum sind die weg, geht es von vorne weiter.

Auch zum WE ist zu Mittag diese Musik sehr laut, so dass man kein Radio braucht, an Mittagsschlaf ist nicht zu denken. Andere Mieter, die in den anderen Blöcken wohnen, beschweren sich auch, aber der Vermieter stellt sich stur.

Zur Zeit ist die Musik auch wieder sehr laut, es ist zum verzweifeln.

Ob ich mal Strafanzeige wegen ruhestörenden Lärm stelle?, was meint Ihr???

LG Karin

Update:

Erst mal danke für die ganzen Antworten/Vorschläge, möchte aber noch hin zu fügen, dass ein Lärmprotokoll nichts beim VM nützt, da die anderen Mieter sich alle raus halten. Selber bin ich immer der Buhmann., der sich eigentlich um die Anliegen der Mieter kümmert.

Die Polizei kannste auch in die Tonne klopfen, die kommen immer mit Blaulicht (sind ca. 30 km von hier weg), wenn dieses die Krachmacher sehen, ist der Lärm vorbei, und ich werde wieder angezählt.

Soll mein Anliegen dem Ordnungsamt vortragen, die werden sich dann darum kümmern, frage mich jedoch wie, denn bei einer normalen AZ ist nachts keiner an zu treffen. Also war das auch ein satz mit x.

Für weiter Vorschläge bedanke ich mich wieder.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Lärmprotokoll führen. Aufschreiben wann die Polizei vor Ort war.

    Schriftlich den Vermieter über die Lärmbelästigung informieren.

    Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hatte die Miete mindern.

    Wird es dann immer noch nicht besser, zusätzlich zur Mietminderung einen Teil der Miete zurückbehalten - am besten auf ein Extrakonto überweisen, da der VM auf diese Geld einen Anspruch hat. Auf die Mietminderung hat der VM keinen Anspruch.

    Der VM kann sich die geminderte Miete beim Verursacher einklagen. Siehe §§ 536, 536a BGB.

    Eine Anzeige ist überflüssig und die Polizei oder Ordnungsamt sind in diesem Fall zuständig, da es sich um öffentliches Recht handelt.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Protokoll zur Lärmbelästigung führen, Art, Dauer und Datum der Lärmbelästigung. Protokollieren wann Polizei kommen musste. Dann Vermieter mit Fristsetzung um Abhilfe bitten, also Einstellung der Belästigung. Der Vermieter ist der einzige Ansprechpartner, bloss der braucht auch was in der Hand um Abmahnen zu könnne. Leider sind manche Menschen nicht wohnfähig in einer Hausgemeinschaft.

    Sollte die Lärmbelästigung weitergehen würde ich eine Mietminderung vornehmen. Über Mietrechtsanwalt, kostet nicht die Welt, oder in Mieterforen schauen.

    Wir hatten sowas auch bereits, das hat 1 Jahr gedauert bis die Mieterin geräumt wurde.

    Sie ist dann durchgedreht und hat Möbel an Seilen aus den Fenster gehangen, Leute auf der Strasse mit Möbeln & Gegenständen beworfen, geschrien und Leute beschimpft und bespuckt.

    Dann wurde geräumt. Jetzt soll in der neuen Wohnung von der Mieterin das selbe los sein.

    Woanders war noch schlimmer, da haben sie eine arabische Großsippe in einen Siedlungsblock in Grunewald einquartiert. Der Vermieter hatte wohl Fördermittel bekommen und musste einen Teil der Wohnungen an sozial schwache Problemmieter abgeben.

    Da ist das vollkommen skaliert, da bist du mit Lärm noch gut bedient.

    Obwohl nur 10-15 Leute der Sippe eingezogen sind waren immer mindestens 50-100 Araber vor Ort. Die Mieter mussten flüchten. Haben gekündigt. Jeden Tag war Polizei vor Ort.

    Die sind den anderen Mieter auf die Balkone gehopst, alles geklaut, alle autos aufgebrochen usw..

    Man wusste das es die Sippe war, aber wer. Es kamen ständig neue Clanmitglieder.

    Immer ein Rudel von 15-25 Jungarabern, 10-20 Jahre alt auf der Strasse vor den Häusern, in den Häusern usw.. Die Frauen wurden überfallen usw..

    Die Mieter, ein Teil, konnten nicht mehr warten, sind einfach raus gezogen weil es einfach unerträglich und auch gefährlich wurde.

    .......

    Das hast Du missverstanden. Das Lärmprotokoll benötigst Du um eine Mietminderung geltend zu machen. Was andere Mieter machen kann dir egal sein. Das Lärmprotokoll ist für Dich, um die Lärmbelästigung zu verifizieren.

    Dein Vermieter kann nichts unternehmen solange nichts verifizierbar ist.

    Statt sich weiter aufzureiben, geh zum RA oder in ein Mietrechtsforum.

    Alles andere ist verschenkte Zeit.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das ist der Vorteil, wenn man mit Russen in einem Haus wohnt.

    Viele von denen haben null Benehmen.

    Ich würde immer wieder die Polizei rufen und zwar so lange, bis

    die endlich selbst den Vermieter über die Zustände verständigen.

    Deine "lieben" Nachbarn, die nichts hören haben vermutlich vor den Russen angst. Trotzdem ist es eine Schande.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    nachts Polizei rufen. Wenn es wieder laut wird wenn die weg ist gleich wieder anrufen. Die kommen auch öfters (wenn die Beschwerde gerechtfertigt ist). Im Wiederholungsfall nehmen sie auch irgendwann die Musikanlage mit, die haben nämlich auch keine Lust alle halbe Std zu kommen.

    Mittags ist es so eine Sache. Gesetzliche Mittagsruhe gibt es bundesweit schon lange nicht mehr. Es kann sein das eure Hausordnung so einen Punkt enthält, das heißt aber nicht das alle keinen Laut mehr machen dürfen. Vielleicht ist das Haus ja auch recht hellhörig. Der Mieter ist nur verpflichtet seinen "Lärm" in Zimmerlautstärke zu halten. Wenn man das trotzdem in der Nachbarwohnung hören kann weil die entsprechende Dämmung fehlt kann der Mieter nichts dafür und muss deswegen auch nicht leiser sein..

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  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn sich der Vermieter stur stellt, ist man oft allein gestellt.

    Da werden sicherlich auch keine Unterschriftenaktion helfen.

    Denn wie Du bereits erwähnt hast, hören die Meisten garnichts.

    Versuche es doch mal beim Ordnungsamt. Die gehen Eigentlich auch

    der Sache nach, wenn sich Leute beschweren über langanhaltenes

    bellen von Hunden. Oder drehe den Mietern die Sicherung raus, dann

    ist auch Ruhe im Karton!

    LG

    Quelle(n): meine Meinung
  • Debian
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Beim Vermieter beschweren, am besten mit einer Unterschriftenaktion, wo alle anderen Mieter unterschreiben. Dem Vermieter auch eine Frist setzen. Dann bekommen diese lauten Nachbarn eine Abmahnung und bei einem erneuten Vorfall müssen die sich wohl eine neue Bleibe suchen.

    Eine Anzeige kannst du ruhig machen, frage ist aber, ob es was bringt. Ein Versuch wäre es vielleicht einmal wert.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es gibt mehrere Hundetraining Kurse online, aber nur wenige sind gut ... ich habe ein bisschen gesucht und am Ende habe ich befolgt dies schien mir die beste http://zug-hunde.info/

    Ich war sehr zufrieden und ich würde es jedem empfehlen!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Polizei kann bei fortgesetzter Ruhestörung Geräte, die dazu dienen einziehen. Schlag das das nächste Mal vor, wenn du sie wieder rufst.

  • vor 8 Jahren

    Ist eigentlich 5 Uhr morgens (also wenn die andren eingeschlafen sind ....) die beste Zeit, Wagner-Opern mal richtig laut zu hören ?

  • vor 8 Jahren

    Notfalls auch mehrfach in der Nacht die Polizei rufen.Spätesetns beim dritten Mal konfiszieren die die Stereoanlage. Dann ist Ruhe.

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