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Ein Samenspender darf die Vaterschaft bei dem lesbischem Paar einklagen?
3 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
In diesem Fall wird der Vater ein Recht auf sein Kind bekommen, keine Angst.
Denn zwischen dem Lesbenpaar und dem Schwulen bestand kein "schriftlicher" Vertrag.
Somit hätten dann alle 3 nach dem deutschen Recht eigentlich etwas "illegales" gemacht. Ist in etwa wie das bei der Leihmutterschaft, das ja in Deutschland auch verboten ist.
Etwas Anderes wäre es, wenn die beiden Lesben nach Holland gefahren wären und sich den Samen bei einer Samenbank gekauft hätten, um ein Kind zu kriegen.
Dann hätte der biologische Vater auch kein Recht auf Vaterschaftsklage, da er seinen Samen verkauft hat gegen Bares und somit auch ein Geschäft abgeschlossen hätte.
Höchstens das Kind hat, hätte das Recht zu erfahren, wer dessen biologischer Vater ist.
Aber in diesem Falle wird es so verlaufen, als hätte eine der Lesben mit dem Schwulen geschlafen, um ein Kind zu kriegen.
Denn: Lesbe = Frau = weibliche Eizelle
Schwuler = Mann = männliche Eizelle
Und da ja Lesben immer noch ihre Gebärmütter drinnen haben und Schwule immer noch ihre Hoden dran haben, können sie sowohl Kinder zeugen, als auch Kinder gebären.
Tja, Pech gehabt Lady´s, auch wenn ihr euren schwulen Freund nimmer mögt. Er wird das Recht auf sein Kind haben, ob´s euch passt oder net.
Ausserdem, wenn herauskommt, dass er der biologische Vater ist, kann er sogar die Adoption von der lesbischen "Nichtleiblichenmutter" einklagen und sogar gerichtlich erreichen, dass die "Nichtleiblichemutter" das Kind eben NICHT adoptieren darf.
Darum, auch wenn es jetzt tausend DR hagelt (mir egal):
Eine überzeugte Lesbe sollte soviel Anstand haben (wenn sie schon lesbisch leben will) und ihre Gebärmutter entfernen, da sie in einer lesbischen Beziehung (Frau-Frau) keinerlei Funktion hat.
Und bei Männern: Hoden ab, wenn sie sich schon überzeugt zeigen wollen, dass sie schwul sind, da in einer schwulen Beziehung (Mann-Mann) Spermien eh keine Funktion haben.
Da sollte man sich schon entscheiden:
Bist du Lesbe, dann gibt´s auch kein "Kinder gebären", sondern lediglich adoptieren.
Bist du schwul, dann gibt´s auch kein "Kinder zeugen" mehr, sondern lediglich adoptieren.
Und Danke für die DR.
Ninka
- Anonymvor 8 Jahren
Einklagen darf man Alles, auch das die Bananen beim Einkauf grün waren.
Was dabei raus kommt ist eine andere Sache.
- Anonymvor 8 Jahren
So war die Rechtssprechung !