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Darf ein Vermieter die Gartenpflege in den Nebenkosten verrechnen, wenn er dies bisher nie getan hat?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Gartenpflege ist eine Betriebskostenart, selbst wenn der Mieter den Garten gar nicht betreten darf.

    Betriebskosten dürfen nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart worden ist - auch dann, wenn der Vermieter über Jahre diese Kostenart nie berechnet hat.

    Zahlt jedoch der Mieter über Jahre Betriebskosten, die er hätte nicht zahlen müssen, hat er konkludent einer Vertragsänderung zugestimmt. (Möglich nach 3, sicher nach 6 Jahren):

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
  • vor 8 Jahren

    ja, wenn es im Mietvertrag aufgeführt wurde

  • vor 8 Jahren

    Wenn er WAS noch nie getan hat?

    In den NK aufgeführt?

    Oder den Garten gepflegt?

    Fall1:

    Wenn die Position im Mietvertrag gelistet ist (NK-Schlüssel, alle Positionen stehen drin), darf er sie natürlich auch abrechnen. Dass er das bisher nicht tat, ist gut für euch, aber sein recht.

    Steht sie nicht drin, darf er sie nicht einfach so berechnen. er muss euch darüber in Kenntnis setzen.

    Fall2:

    Natürlich dürfen nur tatsächlich angelaufene Arbeiten auch berechnet werden.

    Wenn da keine Gartenpflege war, darf auch keine abgerechnet werden.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Nur, wenn im Mietvertrag die Kosten fuer die Gartenpflege genannt werden. Ist das nicht der Fall, dann musst Du auch nicht zahlen.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nebenkosten sind...

    Betriebskosten und...

    dazu gehört die Gartenpflege...

    wo diese Kosten auf der...

    Betriebskosten erscheinen...

    ist egal...!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Darf er. Kannst dir aber alle Rechnungen vorlegen lassen.

  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ja, ist rechtens !

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, das darf er.

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