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Ist meine Mutter erbberechtigt?
Vor kurzem ist leider die Tante meiner Mutter gestorben. Ihr letzter Willi war es, dass meiner Mutter und zwei weitere Familienmitglieder erben. Wie es aussieht ist das dem Amtsgericht ziemlich egal. Meiner Mutter wurde als Erbin "herausgeworfen". Jetzt erben nur noch zwei anderen und vier weitere Personen, die nicht einmal im Testament vergekommen sind. Ist das rechtens? Ihre Tante hat ausdrücklich geschrieben, dass meine Mutter den größten Teil erben soll. Was kann sie tun? Hilft der Gang zum Rechtsanwalt? Vielen Dann für hilfreiche Antworten.
12 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Dazu müsste man den Wortlaut des (letzten!) Testamentes kennen und die Verwandtschaftsbeziehungen der anderen Erben zu der Tante.
- .**.Lv 7vor 8 Jahren
Das Amtsgericht `wirft´ keine Erben raus, sondern führt das aus, was im Testament verfügt wurde; vorausgesetzt, es handelt sich um ein rechtswirksames Testament. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein, und da werden Nichten nicht berücksichtigt. Ob ein Gang zum Rechtsanwalt Sinn macht, kann hier keiner beurteilen. Dafür müsste man wissen, warum das AG deine Mutter nicht berücksichtigt hat. Für mich hört es sich an, als ob der Hinweis der Tante nicht den Vorschriften entspricht, die ein Testament erfüllen muss. Ein Testament muss zwar nicht unbedingt notariell beglaubigt sein, aber trotzdem gelten für Testamente strenge Formvorschriften. Werden die nicht eingehalten, ist das Testament nicht wirksam. Ein handschriftlich verfasster Zettel ist jedenfalls kein Testament.
- FlorianLv 4vor 8 Jahren
Ein Testament muss Notariell beglaubigt sein damit es rechtswirksam ist. Oder wenigstens Handschriftlich verfasst. Mit unterschrift und datum.
Sonst kann man da wenig machen.
- HatschepsutamunLv 6vor 8 Jahren
wenn es um Erschaftsangelegenheiten geht würde ich immer einen Anwalt einschalten, bei den meisten ist das erste Gespräch kostenlos und bei einem guten Anwalt, der auf Erbschaft spezialisiert ist, wird man erfahren welche chancen man hat.
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- LeuchtfeuerLv 6vor 8 Jahren
Eine Beratung bei einem Anwalt gibt rechts-sichere Auskunft.
Nicht die Widerspruchsfrist versäumen.
- christabaarsLv 6vor 8 Jahren
So was gibt es nicht - wenn Deine Mutter im ,,Testament,, schriftlich eingetragen ist mit zu erben,
Können die anderen Erben sie nicht rausschmeiÃen aus diesem Erbrecht
Ein Testament- ist ein letzter Wille, des vertsorbene und dort steht genau drin, wer was von ihrem Nachlass bekommen soll
Steht da aber nun - Möchte dass mein Nachlass gerecht auf meine Erben aufgeteilt wird - haben auch dieses alle Erben zu befolgen und können die es nicht - dann klagt man diese Erbgeschichte an um auch seinen gerechten Anteil zu bekommen
Eins versteh ich aber nicht - war Deine Mutter nicht beim Testament eröffnung?
Hat Deine Mutter auch eine Kopie vom testament als Erbberechtige?
Dann soll sie damit eine Klage auf Erbansprüche stellen
Hat Tanchen aber nur ein Hand geschriebenes testament im Schrank und dieses wurde nie von Anwalt begläubiegt - ist es nicht wirksam in dem Dinne und wenn da auch zehmal steht, was ihr erben sollt, können die anderen wirklich sagen- nö, dass bekommt sie nicht
Dann muss man auch übers Gericht seine Erbanteile fordern
Ich glaube auch dass Tante wirklich kein begläubieges Testament - hinter lassen hat
- BerniLv 7vor 8 Jahren
Da hilft nur ein schneller Gang zu einem auf "Erbrecht" spezialisierten Anwalt !
- Anonymvor 8 Jahren
Das Testament ist wichtig, denn dort steht genau, was vererbt wird und an welche Person.
Rauswerfen kann man keinen so mir nichts dir nichts.
Woher weiÃt du von dem letzten Willen deiner Tante? Hast du das Testament gesehen?
Normalerweise wird das Testament beim Notar oder Gericht bis zum Tod aufgehoben, die Erben angeschrieben und dort auch verlesen.
- Slovak08Lv 7vor 8 Jahren
Wenn die verstorbene Tante ihren letzten Willen nicht in einem handschriftlichen Testament mit Unterschrift und Datum oder bei einem Notar niedergeschrieben hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach richtet sich auch das Nachlassgericht. Der geäuÃerte letzte "Willi" ist dabei völlig unmaÃgeblich.