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Wer kann mir Rat geben/helfen? Ich fahre eine 7,49to Lkw. Ich darf den Lkw mit nach zu Hause mitnehmen?

Also nach Feierabend, Ruhezeiten, Wochenenden, Feiertagen (wenn ich nicht gerade eh unterwegs bin). Ständig bzw. immer wieder werde ich von Ordnungsbeamten dazu aufgefordert den 7,49to wegzusetzen. Ich parke in der Regel auf einem öffentlichen Schulparkplatz (steht jedem Pkw uneingeschränkt zu Verfügung) . Zudem stehen dort auch regelmäßig Räum/Dienst Lkw der Stadt. Ich belästige da niemanden, da kein Wohnhaus in unmittelbarer nähe steht (Mischgebiet). Da ist zwar Schulbetrieb, aber zu den Schulzeiten bin ich nur selten da, wenn nur zum Parken. Besondere Gefahr für Kinder sehe ich auch nicht, da ja auch Schulbusse und Busse von Veranstaltungen sowie Stadtfahrzeuge dort regelmäßig verkehren und Parken. Es gibt eine Paragraphen für Lkw über! 7,5to (§ 12 Abs. 3a Satz 1

§ 49 Abs. 1 Nr. 12 )

Wie sieht es aber für LKW bis!!! 7,5 to (ohne Anhänger) aus???

Ist es richtig das bei diesen Fahrzeugen keine Speziellen Einschränkungen gelten?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Hast du dir auch selbstdurchgelesen was du geschrieben hast?

    Zitat : "Ich parke in der Regel auf einem öffentlichen Schulparkplatz (steht jedem Pkw uneingeschränkt zu Verfügung)"

    1. Fährst du einen Pkw ? - Nein

    2. Dienstfahrzeuge der Städte/Gemeinden,Schul- und Sonderbusse haben Ausnahmegenehmigungen.(§ 46 Abs. 1.12)

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Du hast Recht. Parken in Wohngebieten ist für LKW über 7,5 t grundsätzlich verboten, sonst nicht.

    Ich frag mich aber, warum das Ordnungsamt immer kommt. Ist dieser Schulparkplatz vielleicht entlang eines Gehweges eingezeichnet? Dann dürftest Du da mit einem 7,5 Tonner nicht parken.

    Oder ist da ein anderes Zusatzschild?

    Sonst frag mal die Ordnungsbeamten, warum Du da nicht parken darfst.

  • vor 8 Jahren

    iin wohngebieten darf grundsätzlich nicht mit dem lkw geparkt werden. aber "grundsätzlich" deutet darauf hin, daß es ausnahmen gibt.daß diese parkverbot greift muß regelmäßigkeit vorliegen. wenn man nur selten mal im wohngebiet parkt geht das in ordnung. in mischgebieten ist parkenden lkw zu rechnen.

    nachtrag: ich parke mit dem lkw aber selber immer 10 min fußmarsch von zuhause, da ist auch ein richtiges gewerbegebiet. außerdem tut bewegung gut nach so viel sitzerei.

    und was soll der DR? siehe den vom fragesteller genannten paragraphen unter (3a).

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn es als PKW Parkplatz (weißes Schild unter den großen P) ausgeschildert ist könntest du ein Problem kriegen (dann dürfte aber der Räumlaster der stadt da auch nicht stehen), ansonsten könntest du es mal auf einen Bußgeldbescheid ankommen lassen in dem der § drinsteht gegen den du verstößt falls es nur um 15€ geht. Nur sollte man den Laster dann abschleppen hättest du ein Problem, auch wenn du im Recht bist.

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Hallo Emil,

    -wenn Ich mich ein paar Jahre zurückbesinne,wo Ich eine Sondergenehmigung für Expressfahrten am Wochenende hatte (Obst und Gemüse von und für Edeka)..da hatte Ich den Auflieger abgekuppelt und bin mit dem Trekker (Motorwagen unter 7,5to) nach Hause gefahren (mit dem Einverständnis des damaligen Chefs) um dort meine private Stereoanlage in die oberen Staufächer einzubauen (bin gelernter Kfz-Mechaniker und habe auch in einer Lkw-Werkstatt als Nfz-Schlosser selbstständig gearbeitet)..dann sollte bei dem Vorhandensein dieser Sondergenehmigung für die Fahrten an Sonn,-und Feiertagen,es auch keine Probleme mit der Polizei geben.

    -Solltest Du diese Sondergenehmigung (Personenbezogen,-damals) nicht haben,-dann verzichte lieber darauf,weil das beim erwischt werden schon eine Kleinigkeit kosten kann !!-

    Quelle(n): Ein Kumpel von mir kam das mit einem Sprinter und Tandemanhänger sehr teuer zu stehen,-weil Er das nicht wußte und auf der Autobahn kurz vor Berlin kontrolliert wurde..das war ebenfalls eine Privatfahrt,da er damals von Bielefeld nach Berlin umziehen wollte..
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