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Unfallschaden bei Umzug wer zahlt ?
Hallo,
folgende Situation :
Ich lebe in einem Mietshaus, im Januar dieses Jahres sind Mutter und Tochter von gegenüber ausgezogen. Meine Mutter hat mich dazu verdonnert den Leuten beim Umzug zu helfen da diese gesundheitlich eingeschränkt sind.
Zusätzlich habe ich einen Sprinter gemietet um die Möbel zu transportieren. Auf meinen Namen !!!
Leider bin ich beim Umzug an einer Hauskante leicht angeschrammt. 500 € Beteiligung am Schaden soll ich tragen.
Ich habe den Nachbarn UMSONST geholfen, also ohne Bezahlung einfach aus hilfsbereitschaft.
Nun meine Frage, müssen die Frauen das bezahlen, da ich in ihrem Auftrag gefahren bin oder bin ich dafür rechtlich verantwortlich ? Weil der Wagen ja auf meinen Namen gemietet war ?
Oder kann ich die Damen rechtlich dazu verpflichten den Schaden zu zahlen ? Man könnte ja meinen das sollten sie allein aus dem Grund machen weil ich meine Zeit geopfert habe umsonst !!! Vielleicht sollte ich noch erwähnen das es Messies waren, und es eigentlich eine Zumutung war.
Hoffe jemand hatte eine ähnliche Situation ( oder besser nicht ) bzw. kann mir helfen !!!
Danke im Vorraus !!!
14 Antworten
- JurStreamLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
Diese Konstellation kommt immer wieder vor und wurde auch schon vielfach gerichtlich entscheiden.
Vertragliche Freistellungsansprüche dürfte es hier nicht geben. Möglich wäre aber ein stillschweigender Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses anzunehmen. In diesem Fall könntest du Schadensersatz erhalten. Ich kann allerdings schon darauf hinweisen, dass die Rechtsprechung solche Fälle nur in Ausnahmesituationen zugunsten des Schädigers entschieden hat - und auch nur bei geringem Verschulden. Die Mehrheit geht davon aus, dass es keine Haftungserleichterungen gibt. Ärgerlicherweise werden die vertraglichen Haftungsregelungen nicht auf reine Gefälligkeitsverhältnisse angewendet.
Das Ganze ist allerdings rechtlich kompliziert und einzelfallabhängig. Die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes ist daher dringend anzuraten. Eine Erstberatung dürfte da schon ausreichend sein.
- ?Lv 4vor 8 Jahren
Dumm gelaufen!
Juristisch hast du wohl keine Handhabe gegen die umziehenden Damen.
Moralisch sehe ich deine Mutter in der Haftpflicht.
Das Leben lehrt uns, dass wir keinen Vorteil davon haben, wenn wir bei Avis einen Sprinter mieten, um das Gelump von Messies zu transportieren.
Tut mir Leid - aber ich glaube, da hast du voll die Arschkarte gezogen.
Quelle(n): 1 Semester BGB - danach war ich geheilt. - ManfredLv 4vor 8 Jahren
Habe auch schon öfter beim Umzug geholfen. Beim Auto mieten muss man genau aufpassen, wie viel Eigenanteil im Falle eines Schadens man bezahlen muss .Dafür hast du ja den Vertrag unterschrieben.
Doch Achtung ! Ich persönlich habe eine erweiterte Haftpflichtversicherung für so einen Fall. Da es ja Menschen gibt , die überhaupt nicht versichert sind. Dort steht es genau beschrieben, das dann meine Versicherung einspringt. Erkundige dich doch mal dort genau.
Viel Glück
schönes Wochenende Gruß Manfred
- KometLv 7vor 8 Jahren
Du hast den Sprinter gemietet. Du hast den Unfall gebaut. Du zahlst.
Es wäre nett, wenn die Frauen einen Teil des Schadens übernehmen. Aber rechtlich verpflichten kannst du sie nicht.
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- vor 8 Jahren
Rein rechtlich hat das eine und das andere nix miteinander zu tun.
Du bist der Fahrer und der zeitweilige Halter,
und damit für die verursachte Schadensabwicklung verantwortlich.
Du kannst zwar moralisch deine Mutter oder die Umziehenden
Nachbarn fragen, ob sie wenigstens einen Teil beisteuern,
Aber zwingend bist nur du in der Pflicht.
- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Der Unfallverursacher bist du, also ist der Schaden dein Problem. Es gibt keinen juristischen Zusammenhang zwischen den Umzug und deiner schlechten Fahrerei.
Du kannst auch niemanden "rechtlich verpflichten" den Schaden zu übernehmen, da dir aus der Hilfe beim Umzug kein Anspruch auf eine Unfallverursachung erwächst.
Wie man sich außerhalb der juristischen Möglichkeit einigt, ist eure Sache.
- Anonymvor 8 Jahren
Fair wäre, wenn die sich am Schaden beteiligen, denn wenn du ihnen nicht geholfen hättest,wärest du nicht in diese Lage gekommen.
Da sollte aber deine private Haftpflichtversicherung greifen.
Hoffe du hast eine.
Viel Glück !
- Anonymvor 8 Jahren
Die Situation ist ein wenig schwierig und wird durch das Nichtvorhandensein schriftlicher Vereinbarungen nicht leichter. Grundsätzlich sehe ich die Lage aber so: du hast im Auftrag deiner Mutter gehandelt, somit ist diese auch für dir entsehende Nachteile aus diesem Rechtsgeschäft zuständig. Daher sehe ich jedenfalls einen Entschädigungsanspruch deinerseits gegenüber deiner Mutter als gegeben an. Diese wiederum kann sich darauf berufen, im Auftrag der Nachbarn gehandelt zu haben, und den Entschädigungsanspruch auf diese überwälzen. Das Ganze ist als eine GbR zu betrachten, bei der Ansprüche im Innenverhältnis entsanden sind.
Das Hauptproblem liegt wie so oft beim Nachweis und bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Hier ist fachlicher Rat angezeigt, aber guter Rat ist bekanntlich teuer.
- Anonymvor 8 Jahren
sry aber du
- vor 8 Jahren
Vor langer Zeit habe ich jemanden ebenfalls beim Umzug geholfen und es ist etwas zu Bruch gegangen. Die Versicherung sollte diesen Schaden begleichen, doch das taten sie nicht. Die Begründung war, dass ich geholfen hatte und beim Umzug einiges kaputt gehen könne somit wäre die Versicherung und ich aus dem Schneider. Ich denke also, dass es hier nichts anderes ist.
Viel Glück!!