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Frage wegen Telekom Internet?
Hallo
Mein Vertrag läuft im September 2013 bei der Telekom aus.
Ich nutze eine 16000er leitung fürs Internet,und Festnetzflat für 35 € im Monat.
Meine Überlegung ist,den Vertrag zu Kündigen da wenn der Vertrag weiterläuft man von der Telekom nur den Vertrag verlängert bekommt.
Sollte man aber Kündigen,machen die wenigstens ein Angebot wie z.B eine Gutschrift etc.um noch bei denen zu bleiben.
Als ich vor 2 Jahren Kunde geworden bin gab es immerhin 120€ Neukundenbonus.
Das waren für mich 3 Monate keine Grundgebühr zu bezahlen.
Und wenn man es eben einfach weiterlaufen lässt,gibts wohl gar nix.
So war es auch mit meinem Handyvertrag (Telekom)
Vertrag gekündigt gehabt,und 1-2 Monate vorher keine ruhe mehr von denen gehabt.
Ein angebot nach dem anderen gemacht.Da gab es 100€ gutschrift,plus ein gutes neues Handy ohne Zuzahlung.
Leider kann ich auch nicht zu einem anderen anbieter wechseln,da es schon mal der fall war,und ich probleme mit der Leitung hatte.(War früher bei 1&1,dann mit dem Umzug anbieter mitgenommen.)Da die Leitung von 1&1 nicht stabil genug war,durfte ich auf Kulanz kündigen.Und ging zu Telekom.
So bin ich zufrieden mit der Telekom,aber das ist nun meine Überlegung.
Hat noch jemand diesbezüglich erfahrung gemacht?
Was meint ihr?
3 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Hallo, Du kannst auch der automatischen Vetragsverlängerung widersprechen. Dann melden sich meistens die Mitarbeiter. Dann wirste ja sehen ob sie ein Extraangebot machen.
Die TCom ist momentan in der Schusslinie wegen der Datenvolumenbegrenzung. Da werden sie wohl nett sein. Meist kommt was mit Gebührengutschrift raus.
- Anonymvor 8 Jahren
Würde da bleiben, die Datenvolumenbegrenzung gilt nur für Neuverträge und du bist mit einer Vertragsverlängerung Altkunde, d.h. bei dir greift das nicht.
Viele Anbieter werden nachziehen, wenn Telekom damit durchkommt, an den Altverträgen können die erstmal nichts machen.
- HarmonieZielLv 7vor 8 Jahren
Es hat von der Konkurrenz der Telekom Kompaktverträge mit Festnetz, Internet,
und Handyzugang.
Namen, Quellen-nachweise dürfen ja nicht wegen Denunzianten genannt werden.