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Familienvater erbt alles, ist aber schon gestorben?

Hi

nehmen wir mal an meine oma würde meinem vater alles erben lassen, dieser stirbt aber schon vorher, die oma vergisst das testament zu ändern und stirbt auch, wer erbt dann? der nächste verwandte wäre dann doch nicht die familie, sondern sagen wir der bruder meines vaters oder nicht?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Da genau dieser Fall in meiner Verwandschaft eingetreten ist, kann ich Dir auch sagen was passiert.

    Im ersten Schritt wird so verfahren, als würde Dein Vater noch leben, also erbt er erst einmal. Da er bereits verstorben ist, vererbt er das Ganze sofort weiter, als wäre er fünf Minuten nach Deiner Oma gestorben.

    So wurde es zumindest bei uns abgewickelt.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es erben die Erben des im Testament genannten Erben.

    Die Geschwister des verstorbenen Erben erben ihr Pflichtteil.

    Pflichtteil = die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

    @Iguazu:

    Hier vererbt ja die Großmuttter: sie hat zwei Söhne.

    Den einen setzt sie als Alleinerbe ein.

    Sie kann aber ihren zweiten Sohn nicht vollständig enterben..

    Dieser erbt auf alle Fälle sein Pflichtteil.

    Richtig ist, die Nachkommen des Alleinerben treten

    als Nacherben an Stelle des verstorbenen Sohnes ein.

    Ansonsten gilt:

    Ein Nachkomme, der mit dem Erblasser näher verwandt ist, verdrängt alle anderen.

    Es gilt also die direkte Linie.

    (Erben 1.Ordnung verdrängen alle anderen, also Onkel, Tanten, Cousin, Cousinen usw..)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Falsch, der Bruder bekommt erstmal nichts.

    Die Erben Deines Vaters sind die sogenannten Nacherben,

    die erben dann alles, was der Vater bekommen sollte.

    Der Bruder erbt erst dann, wenn diese Linie komplett erloschen ist.

  • vor 8 Jahren

    Beide leben noch und ihr macht euch schon sorgen ums erbe der Oma- ?

    Wenn oma noch lebt und alles ihren Sohn vererbt- einziegste Sohn - aber er stirbt nun eher als seine Mutter- nun gehen Jahre ins Land und Omi stirbt auch aber sie hat vergessen das Testament nun auf eine andere Person zu schreiben - Deine Mama oder an seine Kinder

    Dann erben die Kinder ihres Sohnes automatisch

    Hast Du aber nun noch einen Onkel oder Tante, die auch Omas Kinder sind - dann haben sie ein recht auf Erbanteile von ihrer verstorbenen Mutter - Deiner Oma

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  • vor 8 Jahren

    Wenn ein Verstorbener laut existierendem Testament erbt, dann sind seine Erben die Nutznießer.

    Das Erbe wird auf alle Erben aufgeteilt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nein dann erben die Nacherben der Linie, die deine Oma eingesetzt hat.

  • vor 8 Jahren

    Der Familienvater kann gar nicht alles erben. Dagegen können die Kinder Einspruch erheben. Und wenn Oma vergisst, das Testament zu ändern, braucht auch keins angefechtet zu werden. Dann geht alles seinen gesetzlich geregelten Gang: Die Kinder erben zu gleichen Teilen.

    Ich halte das nicht für sinnvoll. Ein Haus muss dann verkauft werden, um das Erbe aufzuteilen. Oder aber einer der Geschwister zahlt alle anderen aus.

    Oma kann natürlich auch einen "Alleinerben" bestimmen, aber wenn sie ihren Kindern dann nicht den Pflichtanteil vermacht, kann das Testament angefochten werden.

    Halt der Oma gegenüber aber den Mund. Sie wird genau das denken, was Christa hier geschrieben hat. Und hat auch recht. Faust hat die gesetzliche Regelung sehr gut beschrieben, aber vergessen zu erwähnen, was der Pflichtanteil ist.

    Der Haupterbe kann nur die Hälfte erben. Der Haupterbe muss nicht zwangsläufig der direkte Verwandte sein. Man kann seine Verwandten durchaus enterben, aber sie können auf ihren Pflichtanteil bestehen. Beim Pfichtanteil gilt die gesetzliche Regelung der Erbaufteilung und zwar von der Hälfte des Gesamterbes. Denn die andere Hälfte bekommt der Haupterbe.

  • vor 8 Jahren

    richtig...die Linie geht einfach weiter, das heisst der nächste naheliegenste Verwandte ist dann Haupterbe

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