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Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen?
Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats sind bei der Bewertung des umstrittenen Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen zu keinem einhelligen Urteil gekommen. In der am Dienstag vorgestellten Stellungnahme des Gremiums zur Gendiagnostik empfiehlt die Mehrheit der Mitglieder, dem Test gewisse Einschränkungen aufzuerlegen.
So soll er nach Auffassung der Experten nur bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für eine genetisch bedingte Erkrankung angewendet werden. Der Stellungnahme sind aber zwei Sondervoten beigefügt: Eines verlangt noch strengere Regeln für den Test; das andere findet den Kompromiss bereits zu weitgehend. Der "PraenaTest" der Konstanzer Firma Lifecodexx ist seit vergangenem August verfügbar und wurde seitdem nach Angaben des Unternehmens von rund 2.000 Frauen genutzt. Über eine Probe des Bluts der Schwangeren soll er mit hoher Wahrscheinlichkeit angeben können, ob das Kind den Gendefekt Trisomie 21, bekannt als Down-Syndrom, hat. Auch die Trisomien 13 und 18 sollen seit Februar damit nachweisbar sein. Bis zu dem Test war der Nachweis nur über die als risikoreich geltende Fruchtwasseruntersuchung möglich. Kritiker bemängeln, über das für Mutter und Kind risikoarme Verfahren würde eine Art Rasterfahndung betrieben mit dem Ziel, behinderte Kinder abzutreiben. Der Ethikrat gibt zu bedenken, dass der Test schon ab der zehnten Schwangerschaftswoche angewendet werden kann. Erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nicht mehr ohne weiteres möglich. Eine klare Empfehlung gibt er in diesem Punkt aber nicht ab. Die katholischen Theologen Eberhard Schockenhoff und Anton Losinger sowie der Medizinethiker Thomas Heinemann und Autor Peter Radtke fordern in ihrem Sondervotum, auf eine öffentliche Förderung der Bluttests zu verzichten und sie auch nicht in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufzunehmen. Der Test stehe im Widerspruch zur Verpflichtung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, begründen sie ihre Position. Die Experten verwiesen dabei auf die hohe Abtreibungsquote bei positiven Testergebnissen, die laut Studien bei rund 90 Prozent liegt. In einem anderen Sondervotum erklären vor allem Juristen im Ethikrat wie der stellvertretende Vorsitzende Jochen Taupitz und der Staatsrechtler Reinhard Merkel, dass sie gewisse Einschränkungen wie das Gebot eines vorhandenen Risikos nicht mittragen können. Sie verweisen dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.
Frage ist natürlich:
Bluttests zur Früherkennung von Down-Syndrom bei Embryonen - Wie steht ihr dazu?
Das drückt doch das Fragezeichen aus.
Der Kommentar-Text ist nicht von mir. Er soll euch vor einem eigenen Urteil informieren. Dann wer was dazu sagen will, sollte Informationen haben,
10 Antworten
- Der ElchLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
So einen Test würde ich überhaupt nicht machen lassen, denn egal wie er ausfallen würde es hätte für mich keine Konsequenz ich würde das Kind trotzdem bekommen! Denn es liegt nicht meiner Hand über Leben und Tod zu bestimmen!
Jedes Kind hat die Chance auf Leben verdient!
Ich halte somit von dem Test gar nichts!
- Anonymvor 8 Jahren
Und WAS GENAU ist jetzt deine Frage, oder willst du hier nur einen langen Roman schreiben?
- Anonymvor 8 Jahren
Ich bin gegen solcher Tests.
Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, wo man Behinderte schon vor der Geburt "aussortiert". Wozu das führt, wissen wir ja. So etwas ähnliches hatten wir ja schon einmal.
Eine Gesellschaft muss Behinderte ertragen können. Ausserdem kann man ja im späteren Leben immer noch, zB durch einen Unfall, behindert werden.
PS: Aber deine Fragestellung hättest du in der Tat besser formulieren können und sollen. Kann ja kein Mensch ahnen, was du genau wissen willst.
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- reGnauLv 7vor 8 Jahren
1. Die Fruchtwasseruntersuchung, bei der mittels einer Kanüle durch die Bauchdecke der Schwangeren eine Untersuchung des Fruchtwassers ermöglicht wurde, wie das bisher der Fall ist, birgt das Risiko, dass der Embryo bei einer Schwangerschaft verletzt werden kann, was wiederum die Gefahr birgt, dass die Schwangeren ihr Kind selbst wenn es Gesund wäre, verlieren könnten. Dieses Risiko ist bei einem einfachen Bluttest im Grunde genommen ausgeschlossen.
2. Fakt ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es viele Schwangere gibt, die sich freiwillig eine dicke, fette Nadel durch die Bauchdecke in die Gebärmutter stecken lassen, um eine solche Untersuchung machen zu lassen. Wäre ich schwanger, so würde ICH diese Untersuchung definitiv NICHT machen lassen! Das ist mein gutes Recht. Würde das bloss anhand einer einfachen Blutuntersuchung möglich sein, das fest zu stellen, so hätte ich, wenn ich denn Schwanger wäre, nichts dagegen! Dementsprechend kann ich nicht verstehen, warum man eine risikoreichere Behandlung von der Krankenkasse bezahlt bekommt, während eine risikoärmere Untersuchungsform von der Krankenkasse nicht bezahlt werden soll? Was soll dieser Schwachsinn eigentlich?
3. Es ist immer noch die Entscheidung der Frau, ob sie das mit dem Gewissen vereinbaren kann, ein behindertes Kind groß ziehen zu wollen, was dann unter Umständen auch sehr viele Entbehrungen nach sich ziehen kann, wenn man Pech hat, oder ob die Frau sich eben nicht stark genug dazu fühlt! Wer die Entscheidung fällt, das nicht zu können, hat meiner Auffassung nach eben auch das Recht zu sagen, dass er das eben nicht kann und eben abtreiben zu lassen.
4. Die Ethikkommission besteht aus Menschen, die nicht darüber nachdenken, wie beispielsweise Frauen mit einer Phobie vor Nadeln mit solchen Entscheidungen zurecht kommen müssen, weil sie zwangsläufig dazu gezwungen sind, überhaupt gar keine Gewissheit über den Gesundheitszustand ihrer Kinder zu bekommen, bevor sie geboren werden. Selbst eine Blutabnahme kann solchen Frauen große Probleme machen. Demnach wäre das eben auch eine Ungleichbehandlung der Frauen.
- Anonymvor 8 Jahren
Ich weiß nicht inwiefern ich hier mit pro und contra argumentieren soll da es eine sehr heikle angelegenheit die jeder selber bestimmen muss.
Hätte ich eine Frau die Schwanger ist würde ich dafür plädieren einen solchen Test nicht zu machen. Anders kann ich dazu nicht Stellung nehmen.
- KometLv 7vor 8 Jahren
Es ist sinnloser Aktionismus, dem Test Hürden aufzuerlegen. Wer ein behindertes Kind nicht bekommen möchte, treibt es auch nach der Nackenfaltenmessung in der 12-14. Schwangerschaftswoche ab. Diese Messung ist medizinisch etabliert. Und ein Abbruch der Schwangerschaft ist auch da noch ohne Probleme möglich. Der entsprechende Paragraph im Strafgesetzbuch erlaubt Abbrüche wenn die Fortführung der Schwangerschaft die Mutter seelisch belasten würde. Und bei einer Behinderung des Babys wird dies sofort von den Ärzten akzeptiert.
Ich selbst habe keinerlei Diagnostik machen lassen, die das Ziel hatte, eine Behinderung aufzudecken. Es hätte keinen Unterschied gemacht. Ich hätte mein Baby bekommen.
Aber wenn Eltern von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, dann bitte so früh wie möglich!
- SonnenblumeLv 4vor 8 Jahren
Ich persönlich würde den Test nicht machen - ich würde mein Kind in jedem Fall, mit oder ohne Behinderung bekommen wollen. Es gibt aber Menschen (z.B. die 13-jährige Teenie-Mama oder Eltern, die selbst eine Behinderung haben) die weder finanziell noch psychisch oder physisch in der Lage sind sich um einen behinderten Menschen ein Leben lang zu kümmern. Und ob für das behinderte Leben eine Unterbringung in einem Wohnheim erstrebenswert ist, weiß ich nicht, denn eine Familie kann es nicht ersetzen sondern bestenfalls ergänzen. Es gibt also sicherlich Personen denen ich zu einem solchen Test raten würde. Ich selbst bräuchte es nicht.
Übrigens: Laut Gesetz ist die Abtreibung verboten, solange nicht die Mutter in physischer oder psychischer Gefahr schwebt! Einfach nur abtreiben weil das Kind behindert ist geht eigentlich nicht, auch wenn der Paragraph natürlich Auslegungssache ist - denn die Lebensaufgabe sich um ein behindertes Kind zu kümmern kann schon zu großer Belastung für die Mutter führen.
- ChristianLv 7vor 6 Jahren
Ich würde den Test nicht machen, würde aber auch nicht über jemanden urteilen, der sich anders entscheidet.
- Anonymvor 8 Jahren
Ungeborene sind noch nicht rechtsfähig. Damit kracht das Argumentationsgerüst mit dem Schutz der Rechte von Behinderten schon formaljuristisch zusammen. Das feministisch angehauchte Gegenargument mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren nach dem Motto "Mein Körper gehört mir!" geht allerdings auch an der Sache vorbei. Was ist beispielsweise, wenn der Vater das Kind trotzdem haben möchte?
Grundsätzlich sollte man nur danach abwägen, wie sich ein Leben mit schwerer Behinderung gestaltet. Es gibt ja noch wesentlich schlimmere Sachen als das Down-Syndrom. Gerne wird hier die Nazi-Keule von wegen lebensunwertem Leben hervorgeholt. Es sollte daher betont werden, dass es hier nicht etwa um Eugenik oder Genetic Engineering geht, was ja oft suggeriert wird.