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Jörg fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 8 Jahren

aufenhaltbestimmung nur für den erzeuger?

Hallo.Mal so ne Frage (ist bei uns zum Streitpunkt gekommen!).

angenommen : frau ist noch verheiratet. sie lebt aber in trennung und hat einen neuen freund. von diesen ist sie schwanger geworden. daraufhin hat sie und ihr noch mann die scheidung auf eis gelegt. nun hat sie sich mit den Erzeuger vom baby gestritten und will das er keinen kontakt hat. ihr noch mann hat die vaterschaft angenommen (baby ist geboren).

der Erzeuger will aber Kontakt und sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

ist das möglich?

ist nur reit theoretisch? ich denke mal das jemand das schon versucht / gemacht hat. vielleicht gibt es ja erfahrungsberichte!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    1. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Ehe nicht geschieden,

    und bestand über die ganze Schwangerschaft bis nach der Geburt.

    Dann ist das Kind ehelich, und der Ehemann ist der Vater.

    2. Ist es für den zeugenden Vater wie auch für den gehörnten Vater

    extrem schwierig wahre Tatsachen in die Papiere zu bringen.

    3.Ist es fast unmöglich was zu erreichen, solange der eheliche Vater

    seine Vaterschaft nicht in Zweifel zieht......

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Rechtlich gesehen, ist für die Behörden der Noch-Ehemann der Erzeuger ! Es ist nicht zu fassen, aber so ist unser Recht.

    Der wirkliche Erzeuger sollte sich scnellstens einen Anwalt nehmen und sich beraten lassen.

    Ich fürchte, dass er sehr schlechte Karten hat.

  • vor 8 Jahren

    er Erzeuger will aber Kontakt und sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

    was soll der tun

    er geht vor das familiengericht und klagt sorgerecht und umgangsrecht ein

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Der Erzeuger hat absolut nichts zu melden, noch in der Ehe befindlich ist es dann das Kind des Ehemannes. Der Erzeuger kann wieder abtanzen nach Ghana, Kenia, Dschibuti oder wo immer er her kommt.

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  • Mätes
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Der noch "Ehemann" ist Gesetzlich der Vater da die Ehe noch besteht.

    Der Erzeuger könnte auf ein "Besuchs-recht" klagen.

    Lehnt der Mann verheiratet das Kind ab ist der Erzeuger Unterhaltsspflichtig

    wollen Beide großziehen Muss der Erzeuger das Gerichtlich durchsetzen.

    Mfg.:

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Es ist in diesem Falle alles möglich!

    Armes Baby!

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