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ab den ersten Monaten Schwanger schon EZ? (Eltern Zeit)? arbeit! geht das?

Hallo Ihr lieben,

ich will etwas mal kurz loswerden. Eine Kollegin von uns die auch in einem Supermarkt arbeitet hat uns angekündigt das sie seit 4 Wochen schwanger ist! Also noch ganz frisch. Freut mich sehr für Sie da sie sich es schon immer gewünscht hat! Nur was mich ein bisschen wundert ist das im Arbeitsplan steht das sie schon im (EZ) steht.... Eltern Zeit? Oder ERZIEHUNGSURLAUB... ich weiß es nicht....

aber eigentlich muss man doch wenn man Schwanger ist die 3-4 Montate noch arbeiten oder?

Sie ist noch in die arbeit gekommen und hat jeden gesagt das es geklappt hat das sie jetzt schwanger ist und seit ca. 3-4 wochen schwanger ist... und jetzt ist sie in EZ? wie kann das gehen?

Meine Freundin ist auch Schwanger und kann das nicht, sie muss erstmal ihre zeit machen bevor sie in EZ geht..

kann mir da jemand helfen? ich bin da ein wenig überfordert... :(

Update:

ja das weiß ich auch! Aber sie ist erst seit 4 wochen erst schwanger und nicht 4 wochen vom geburtstermin!

Also noch ganz frisch! Nicht im 9.ten Montat so gesagt sie ist mit dem 1.ten Montag im EZ das verstehe ich nicht wieso das geht?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Da hast du was falsch verstanden, sie hat sicher vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen.

  • vor 8 Jahren

    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Die 6 Wochen vorher darf die Frau noch arbeiten, wenn sie denn unbedingt will, die 8 Wochen danach nicht. Das ist der Mutterschutz. Elternzeit beginnt erst mit der Geburt des Kindes, für maximal 3 Jahre ist die Frau von der Arbeit freigestellt und unterliegt besonderem Kündigungsschutz.

    Wenn deine Kollegin jetzt schon nicht mehr arbeitet, hat sie sich wahrscheinlich von einem Arzt freistellen lassen (Attest), also quasi wie ein Krankenschein. Unterbestimmten Voraussetzungen geht das, z.B. Risikoschwangerschaft oder auch Arbeit, die die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährden oder überfordern könnte.

    Quelle(n): 3 Kinder und berufstätig
  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    vieleicht hat sie ja jetzt schon irgendwelche probleme !

    erziehungsurlaub wird es ja wohl kaum sein können,da das kind ja noch nicht auf der welt ist.

    warum regt dich das denn auf ?

  • vor 8 Jahren

    Nein, nicht Elternzeit. Auch nicht Erziehungszeit. Es geht um die eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten der schwangeren Frau. So dürfen Schwangere ab dem vierten Monat nicht länger als vier Stunden stehen. Es ist zu vermeiden, dass sie mit schädlichen Stoffen in Berührung kommen und es ist auch verboten, dass sie schwere Lasten tragen oder auch nur hochheben müssen.

    Außerdem besteht ein Kündigungsschutz.

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  • vor 8 Jahren

    Normal müsste sie noch arbeiten,aber es gibt auch das Beschftigungsverbot bei einer Risikoschwangerschaft.das könnte mehrer gründe haben,wie zum Beispiel:mehrer Fehlgeburten,höheres Alter,Mehrlingsschwangerschaft,gesundheitliche Probleme etc.Meine Frau und ich haben Zwillinge.Als sie im 2.monat war,wurde erst festgestellt dass es 2sind und sie brauchte nicht weiter arbeiten.

  • vor 8 Jahren

    Kommt drauf an wo du Arbeitest. Es gibt Arbeiten die eine Schwangere nicht machen darf.

  • Komet
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Sie ist tatsächlich nicht in Elternzeit sondern hat ein 'Beschäftigungsverbot'.

    Das bekommt man als Schwangere, wenn die Arbeit entweder das Leben von Mutter und Kind gefährden würde (bei Arbeiten mit Gefahrenstoffen oder wenn die Schwangerschaft kompliziert und risikoreich ist) oder wenn die Arbeit den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht entspricht (zu lange stehen, zu schwer heben etc).

    Das hatte ich auch und war seit der 9. Woche nicht mehr arbeiten.

    Der Arbeitgeber hat sie mit EZ eingetragen, weil es einfacher zu verstehen ist, dass sie nicht mehr wieder kommt.

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    aber eigentlich muss man doch wenn man Schwanger ist die 3-4 Montate noch arbeiten oder?

    4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geht Frau in Mutterschutz. Demnach muss Frau 8 Monaten arbeiten gehen

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