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Kann mich mein Grundversorger trotz Widerspruch wirklich Zwangsbeliefern?

Nachdem ich erfahren habe das mein Stromlieferant letzte Woche in die Insolvenz gegangen ist und ich vermutlich von dem Geld das ich für ein Jahr vorgezahlt habe, nichts mehr sehen werde, habe ich meinem Stromlieferanten und meinem zuständigen Grundversorger mitgeteilt das ich keine Grundversorgung wünsche und ich dieser Widerspreche. Ich habe einfach kein Geld hierfür vorgesehen und will auch keine Schulden dafür aufnehmen. Was für mich aber noch wichtiger ist, ich wähle Grundsätzlich nur Ökostromtarife. Das ist der Grundversorgertarif nicht, obwohl er extrem teuer ist... Mein Grundversorger hat mich nun aber trotz Widerspruch in ein Vertragsverhältnis aufgenommen, dem ich ausdrücklich widersprochen habe. ist das rechtens???

Update:

Ich verstehe die Antwort von ? nicht so ganz.

Ich will ja gar nichts von meinem Insolvenz gegangenen Anbieter. Vielleicht kann ich da was zurückbekommen, rechne aber eher nicht mit. Das geld ist wohl futsch. Aber ich wehre mich dagegen an den Grundversorger Geld zu zahlen für eine Leistung der ich schon vor inanspruchnahme widersprochen habe. Welche Vertragseinhaltung also? Zahlt der Insolvenzverhalter jetzt den Strom der Grundversorgung? Schließlich sah der Vertrag ja so aus das ich bis ende des Jahres mit Strom beliefert werden sollte. Hier hält der Insolvente Betrieb seine Versprechen nicht ein, also muss ich ja einen anderen versorger suchen. Nur will ich nicht den zwischengeschalteten Grundversorger nutzen. Und genau darum dreht es sich. Die Antwort von ? kann ich nicht richtig zuordnen. Vielleicht nochmal erläutern. Wäre sehr nett.

Update 2:

So wies aussieht bin ich durch den Staat ge... was auch immer... Wenn man in Deutschland seinen Strom nicht bezahlt wird der Strom abgestekkt, wenn man aber im Vorfeld schn weiss das man ihn nicht zahlen kann und die Stromlieferung stoppen will, ist das nicht möglich... Land der unbegrenzten Wahnsinnsregeln. Hier wird man zu Schulden gezwungen. Schrecklich...

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zwangsversorgen kann er so h sicher nicht. Aber er kann auf Vertragseinhaltung bestehen und das wird der Insolvenzverwalter sicher auch tun. Du solltest also nicht wiedersprechen sondern auf die Leitungserbringing verzichten. Insolvenzquote geht in der Regel maximal bis ca 6 % meist gehen die Gläubiger aber mit 0 raus.

    Der Insolvenzverwalter ist darüber hinaus verpflichtet alles einzutreiben was einzutreiben ist.

    Rechtlich sieht es bei wechselseitigen Forderungen immer schlecht aus für den Glauboger wenn er gleichzeitig Schuldner ist.

    Juritisch ist da nicht viel zu machen. Allerdings könnte ein Geplemkel helfen und den Insolvenzverwalter zermürben. Beliebte Strategie im Zivilrecht. Er

    Muss nämlich auch berücksichtigen das jede seiner Arbeitsstunden kostet.

    Edit:

    Das wundert mich nicht das du damit Probleme hast. Das ist juristendenken.

    Der Insolvenzverwalter kann darauf bestehen das du bis Ende des Jahres bezahlst. Das

    Kann er sogar dann wenn der Versorger garnicht mehr liefern kann. Das ist eine besondere Regelung der Insolvrnz Ordnung. Das Problem ist das ein befristeter Vertrag nicht einfach beendet werden kann. Du könntest höchstens versuchen ein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Dabei würde ich mich auf die fehlende Lieferfähigkeit berufen der Versorger wird argumentieren das er die

    Lieferung angeboten hat, aber er kann keinen Ökostrom liefern. Und damit ist er eben doch nicht Lieferfàhog. Du kannst nur so einen komplizierten Weg wählen weil ein befristeter Vertrag nicht einfach gekündigt werden kann. Diese Bedarf entweder einer außerordentlichen Kündigung oder einer Sonderkündigung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Hab ich mit Teldafax durch, nur dachte ich, daß dann keiner mehr so blöd ist, Vorkasse zu bezahlen.

    Egal. Rein rechtlich ist es so, daß du erstmal von den Stadtwerken beliefert wirst, deine Mehrkosten kannst du dann theoretisch bei flexstrom geltend machen, nur stehst du in der Gläubigerliste ganz weit unten.

    Praktisch: Ganz schnell günstigen Versorger suchen und gleich den Ersatzvertrag kündigen.

    Kleiner illegalerTip: Du kannst natürlich deinen Verbrauch bei der Endabrechnung bei Flexstrom entsprechend deiner Vorauszahlungen angeben, haste ja schon bezahlt,oder....

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    das ist ne normale Reaktion. Als mein Versorger damals Pleite ging, sprang automatisch der hiesige Grundversorger aus meiner Gegend ein. Dir wird allerdings die Möglichkeit gegeben, dich nach nem anderen Anbieter umzuschauen und auch zu wechseln. Was ist so schlimm dran ??????? Ich war damals grad mal einen Monat beim Grundversorger, danach hat mein neuer Anbieter gegriffen.

    Kleiner Tip noch am Rande: Es wird schon seit Jahren "gewarnt" - KEINE Tarife mit Vorauskasse wählen ..... Tja, man sollte vorher doch mal drüber nachdenken was Hinter der Wand sein könnte .....

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, das ist rechtens.

    Der Vertrag ensteht hier in dem Augenblick, in dem du Strom verbrauchst, für den du keinen Vertrag hast. Das ist geltendes Recht und ausgeurteilt. Such xir einen neuen Versorger und gut is.

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  • vor 8 Jahren

    nein,kann er nicht!

  • vor 8 Jahren

    Wenn der erste Stromanbieter/vorherige Grundversorger in Insolvenz ist, hat man die Wahl bei welchem man Ökostrom abnehmen will, man kann dir nicht keinen ohne Vertragsvereinbarungen aufzwingen.

    Bei Verträge gilt die Schriftform, die von beiden Seiten unterzeichnet werden muss.

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