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Muss ich Kirchgeld zahlen?

Ich habe heute einen Brief bekommen, dass ich Kirchgeld zahlen soll. Aber hier gehe ich nicht zur Kirche und wohne auch erst seit kurzem hier. Kirchensteuer habe ich jedoch bezahlt als ich ein Einkommen hatte, doch nun gehe ich wieder zur Schule und verdiene somit kein Geld.

Muss ich das Kirchgeld bezahlen?

MfG yassi

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Als Kirchenmitglied muss du zwar grundsätzlich über deine Einkommenssteuer Kirchensteuer abtreten. Wer allerdings kein Einkommen hat, bzw. keine Kirchensteuer zahlt und dennoch Mitglied ist, der bekommt einmal im Jahr (oder Halbjährlich) einen Brief von seiner Kirchgemeinde. Dort wird man angehalten je nach Einkommen (wird sicher auch genannt) einen bestimmten Betrag zu zahlen. Es werden auch bestimmte Beträge für Studenten, Hartz4 Empfänger, Schüler usw. genannt. Allerdings ist dieser Beitrag freiwillig und stellt nur eine Empfehlung dar! Solange du kein zu versteuerndes Einkommen hast, musst du nicht zahlen. Es wird durch geschickte Formulierung so getan als ob eine Pflicht besteht, aber eine Pflicht zum zahlen besteht nur, wenn du wie gesagt ein zu versteuerndes Einkommen hast. Als Schüler hast du das nicht, also leg den Brief auf Seite. Du kannst natürlich zahlen, musst es aber nicht. Es ist halt die Frage wie du zur Kirche stehst.

  • vor 8 Jahren

    tritt einfach aus der kirche aus. dann musst du auch keine kirchensteuer bezahlen.

    den begriff "kirchgeld" hab ich so noch nie gehört.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nein musst du nicht, ich rate dir zum Kirchenaustritt (so du mindest 14 Jahre jung bist). Deinen Gott kannst du dennoch behalten in deinem Innern, wenn du das gerne möchtest, eine "Kirche" benötigst du dazu nicht!

  • vor 8 Jahren

    Kirchgeld ist freiwillig . Ignoriere es einfach

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  • mackie
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Würde ich einfach ignorieren. Wenn Du nicht arbeitest, mußt Du keine Kirchensteuer zahlen. Von anderen Kirchenabgaben habe ich noch nie etwas gehört.

  • vor 8 Jahren

    In den Müll damit!

  • vor 8 Jahren

    Zum Beispiel in Bayern ist das so geregelt:

    http://www.evangelisch-marktschwaben-poing.de/serv...

    Da ich keiner Konfession angehöre, hat ich diese netten Briefe immer im Papiermüll entsorgt. Manchmal bekam ich auch einen etwas aufdringlichen Besuch, den ich allerdings sehr schnell vor die Türe gebeten hatte.

  • vor 8 Jahren

    Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine Form der Kirchensteuer in Deutschland. Es wird nach Maßgabe der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer als Besonderes Kirchgeld von jenen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich zur Erlangung des Ehegattensplittings gem. §§ 26, 26 b EStG zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehegatten veranlagen lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehegatte verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner indes keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das Wort war mir auch neu, aber es gibt es tatsächlich. Kirchensteuerpflichtige, und das sind alle, die Mitglied sind, sind verpflichtet Kirchengeld zu zahlen. Da hilft nur austreten.

    Ein wenig nach "Kirchengeld" googeln hilft weiter da es wohl von jeder Gemeinde anders gehandhabt wird.

  • vor 8 Jahren

    in der regel schon

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