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Familienversicherung auch noch mit 57 möglich?

Hallo,

mein Papa war die letzten 30 Jahre selbstständig tätig.

Nun hat er die Selbstständigkeit aufgegeben und ist aber seit Dezember letzen Jahres nicht mehr krankenversichert, weil er die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte. Momentan hat er überhaupt kein Einkommen.

Meine Mutter hat nun bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt.

Der "nette" Herr von der Krankenkasse meinte, dass da wenig Chancen bestehen, da er schon 57 Jahre alt ist.

Da würde auch eine Familienversicherung nicht mehr gehn.

In verschiedenen Berichten und Foren habe ich jetzt aber gelesen, dass eine Familienversicherung nicht altersabhängig ist.

Ich brauche unbedingt einen Rat, was wir hier unternehmen können.

Vielleicht ist es auch möglich über die Arbeitsagentur wieder versichert zu sein, wenn er sich arbeitslos meldet.

Ich finde einfach nirgends genau Auskünfte.

Ich habe auch schon mit verschiedenen Leuten von der AOK telefoniert, aber da sagt natürlich auch jeder was anderes.

Es ist wirklich sehr wichtig für mich endlich mal verschiedene Anhaltspunkte zu haben, wo wir ansetzen können.

Mittlerweile ist natürlich auch der "schlimmste" Fall eingtreten und mein Papa ist krank geworden. Schon seit einer ganzen Weile.

Ich brauche wirklich dringend Hilfe.

BITTE NUR ERNST GEMEINTE ANTWORTEN!

Vielen Dank schon mal.

Update:

@ Faust - Danke schon mal.

Was ich an der ganzen Sache aber einfach nicht begreifen kann ist, wie soll sich jemand privat versichern, der kein Einkommen hat? Bzw. sich die Beiträge nicht mehr leisten kann?

Von der Agentur für Arbeit habe ich die Aussage, dass man nur Anspruch auf Krankenversicherung hat, wenn man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und wenn man in den letzten 2 jahren mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis war.

Wie kann man sich also dann bitte noch eine Krankenversicherung leisten?

5 Antworten

Bewertung
  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    hier findest du alle notwendigen informationen zur familienversicherung samt der gesetzlichen grundlagen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung

  • kurt j
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    dein Vater sollte erst einmal zur arge gehen und sich Arbeitslos melden da wird er auf jedenfalls versichert

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wo war er denn vorher versichert ?

    Falls privat ist das so, dass , wenn er sich arbeitssuchend gemeldet hat automatisch wieder die gesetzliche Krankenversicherung greift. Hat er 30 Jahre keine Beiträge gezahlt , war das grob fahrlässig, und die anderen Beitragszahler zahlen jetzt bei Krankheit für ihn mit.

    Na Dankeschön !

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn er sich arbeitslos meldet ist er auch wieder versichert (meines Wissens gesetzliche Krankenversicherung). Dann kann sich die Arbeitsagentur damit rumärgern, dass die Versicherung rückwirkend ab der letzten Krankenversicherung gezahlt werden muss.

    Sind die beiden verheiratet? Vielleicht ist eine Heirat ein Weg zurück in die Familienversicherung.

    Falls das Geld nicht zu knapp sitzt wäre ein Arztbesuch sehr ratsam, nicht dass es schlimmer wird.

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  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Man kann das wirklich nicht pauschal beantworten.

    Vielleicht gibt es noch eine Krankenkasse, die deinen Vater aufnimmt.

    Ich kann verstehen, daß die Solidargemeinschaft nicht bereit ist, jemanden,

    der 30 Jahre lang n i c h t in die Solidarkasse eingezahlt hat und auf einmal

    die Solidargemeinschaft beanspruchen will, aufzunehmen.

    Einen gesetzlichen Anspruch auf die "Familienversicherung" hat dein Vater nicht!

    @Steffi,

    ich kann natürlich nicht viel dazu sagen, da man die genauen Umstände kennen muß.

    Aber, nur soviel:

    Du schreibst, daß dein Vater 30 Jahre lang selbständig war.

    Ich nehme an, er war privatversichert.

    In dieser Zeit hätte er eben auch an die Zukunft denken und entsprechend vorsorgen müssen.

    (Zusatzversicherung)

    Ich weiß, das klingt hart, aber man kann den vielen Pflichtversicherten in der

    Gesetzlichen Krankenversicherung nicht zumuten, daß sie für alle ehemals Selbständigen,

    die jahrzehntelang von der Privaten Krankenversicherung profitiert haben,

    dann bezahlen, wenn diese nicht ausreichend selbst vorgesorgt haben.

    "Selbständig" heißt nun mal auch "selbständig vorsorgen".

    Und richtig:

    Die Auskunft der Agentur ist korrekt und meiner Meinung nach auch moralisch völlig zu Recht.

    Die Situation mag nun für euch schlimm sein.

    Ich rate dazu, einen vertrauenswürdigen Versicherungsmakler aufzusuchen und ihm eure Situation zu schildern.

    Vielleicht weiß der einen Ausweg.

    Allerdings, umsonst wird es die KV nicht geben.

    Nachtrag zu @siko:

    >>Aber die privaten Kassen sind doch verpflichtet auch einen Minimaltarif auf Basis der Beiträge der gesetzlichen Kassen anzubieten.<<

    Richtig!

    Aber, Steffi schreibt ja, ihr Vater sei krank.

    Das ist natürlich eine Hürde.

    Sie schreibt nichts über die Krankheit, soll sie auch nicht,

    aber, keine Kasse nimmt einen "Kranken" auf...

    Nachtrag zu @A:

    >>Wenn er sich arbeitslos meldet ist er auch wieder versichert<<

    Das stimmt in diesem Falle NICHT.

    Man muß Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um auch versichert zu sein!

    Und das liegt hier nicht vor.

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