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Ist eine Schulfremdenprüfung gleichwertig zu einem "normalen" Abschluss?
Hallo. Ich habe folgende Frage. Ich möchte gerne mein Abi nachholen, jedoch bin ich mit 22 Jahren zu alt für eine reguläre Schule und müsste somit den 2.Bildungsweg einschlagen , sprich also das Abendgymnasium besuchen. Das würde 3 Jahren dauern. Nun kann man innerhalb eines Jahres die Schulfremdenprüfung ablegen. Die Frage ist also - ist es dann wirklich ein gleichwertiger Abschluss? Ich kann mir nicht vorstellen , dass Menschen 3 Jahre brauchen , um das Abitur zu erreichen , obwohl man es um Einiges verkürzen kann . Wo ist also der Hacken ? Wird es dann später im Zeugnis stehen , dass man "nur" die Schulfremdenprüfung absolviert hat ? Es ist wohl klar , dass man innerhalb eines Jahres sich nicht das Wissen aneignen kann , für welches Andere 3 Jahre benötigen . Oder sehe ich es falsch ?
1 Antwort
- loh99leiLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Ja und nein.
Die Prüfung ist auf jeden Fall gleichwertig - vom Ergebnis.
Da Du sie unter erschwerten Bedingungen gemacht hast wird sie von einigen Personalchefs/innen sogar höher angerechnet, aber das ist dann subjektiv.
Wenn Du Dich auf den Hosenboden setzt und intensiv lernst und dann die Prüfung bestehst ist es "genau so viel" Aufwand und/ oder Energie, die zum Ergebnis führt.
Der Hacken wird in diesem Fall übrigens Haken geschrieben.
mfG gw38