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Hilfe ich habe ein Problem!!?
Ich habe seit 8 Monaten meinen Führerschein.Heute aber hat die Frau von der Fahrschule angerufen und gesagt,dass ich einen Betrag von 94 Euro bezahlen müsse, da die Fahrschule damals diesen Betrag auf eine andere Person umgebucht hat und ich somit praktisch das Geld nicht bezahlt habe.Die frau hat gesagt, dass bei der Archivierung der alten Schülerdaten ich noch diesen Betrag bezahlen müsse.Den Fehler hat aber die Fahrschule gemacht,indem sie diesen Betrag für überwiesen erklärt haben,(so auch in der Rechnung).Kann die Fahrschule im nachhinein Geld fordern, obwohl sie einen Fehler gemacht haben und den Betrag nicht damals gefordert haben und das jetzt tun.Bin ich überhaupt verpflichtet das zu bezahlen,da ich auch nicht ganz nachvollziehen,was die jetzt wieder wollen.Außerdem steht bei mir in der Rechnung,dass ich die Teilzahlung von 94€ bezahlt habe.
@Faust Das habe ich mir auch gedacht..
Aber ich habe trotzdem Angst dass die ein Inkassobüro einschalten.
Das Problem dabei ist, dass ich die ganzen Kontoauszüge nicht mehr habe.Auf der Rechnung der Fahrschule,auf der alle Beträge steht,dass ich diesen Betrag bezahlt habe.Ich weiß nicht was die von mir wollen nur weil die zu dumm sind wahrscheinlich,dass im ihrem System vernünftig einzutragen.
8 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Wenn die Forderung berechtigt ist (was ich jetzt nicht wissen kann), dann können sie das Geld noch bis 31.12.2015 einfordern.
- vor 8 Jahren
geh hin und sag folgendes: Ich bin Schüler woher soll ich einfach so die 94 Euro her holen. Ganz ehrlich es sind 8 Monate vergangen und Sie rufen mich an und fordern Geld von mir? Ich habe meine Fahrschulkosten dementsprchend kalkuliert und habe jetzt kein Geld. Zumal ist es nicht meine Schuld,dass sie da was falsch archivert haben. AuÃerdem erfolgt so eine Forderung gegenüber dem Kunden Schriftlich und nicht Telefonisch.
- Anonymvor 8 Jahren
Wer gezahlt hat ist nicht säumig und soll nicht doppel zahlen
besuche ttrotzdem eine Beratungsstelle in der Nähe
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- FaustLv 7vor 8 Jahren
Wenn das der Wahrheit entsprechen würde, würdest du keinen Anruf bekommen,
sondern einen Brief der Fahrschule mit den entsprechenden Angaben.
Da scheint jemand dich abzocken zu wollen.
Ein Frage an die anderen Antwortenden:
Bezahlt ihr auch immer alle brav,
wenn ich euch anrufe und eine Forderung stelle?
Einfach so?
Die Masche ist inzwischen doch schon alt.
- ?Lv 6vor 8 Jahren
Hast du eine berechtigte Forderung von der Fahrschule bezahlt?
JA - dann ist die Sache für dich erledigt.
NEIN - dann mach schon mal einen Ãberweisungsträger fertig.
So einfach ist das.
Diskussion beendet!
- Der ElchLv 7vor 8 Jahren
Du kannst doch beweisen dass du bezahlt hast, denn wenn ich das richtig verstehe hast du eine Bestätigung dass du den Betrag gezahlt hast. Damit dürfte es eigentlich überhaupt keine Diskussion geben da man dir doch den Zahlungseingang schriftlich bestätigt hat!
Was mir nicht so ganz klar ist: hast du den Betrag jetzt eigentlich bezahlt oder nicht? Falls nicht ist das natürlich nicht ganz fair von dir den Betrag nicht nach zu zahlen (aber nur auf schriftliche Aufforderung) ABER in dem Fall hätte dir die Fahrschule auch keinen Geldeingang über diesen Betrag quittieren dürfen! Pech für die Fahrschule!
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Am besten wäre es wenn du beweisen kannst, das du das Geld an die Fahrschule überwiesen hast (Kontoauszug). Dann damit zur Fahrschule gehen und das klären.