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Hausverbot gültig? Rechtsgültig?
Mein Mann und ich hatten schon ein paar Mal Streit mit der Tante meines Mannes. Aber Ende April ist es dann zum Höhepunkt gekommen. Wir besuchen im Haus (1 Stock, selbe Haustüre) immer die Oma meines Mannes. Und muss auch dazu sagen, dass wir die einzigen sind, die für sie einkaufen, jede Woche besuchen, manchmal backe ich für Sie und lade Sie auch zu uns ab und zu zum Essen ein. Eigentlich aus dem Grund weil man ja nie weiß wie lange man eine Oma noch hat. Ich persönlich hab leider meine Oma nicht mehr :-(. Jetzt hat uns die Tante von meinen Mann als Erbschleicher, Arschlöcher etc. benannt. Ausserdem ging sie (obwohl ich hochschwanger bin) auf mich körperlich los Entweder weil ich wieder schwanger bin und sie keine Kinder bekommen können.
Heute bekam ich dann ein Schreiben vom Anwalt. Ich hätte sie angeblich verletzt, beleidigt und deshalb bekomme ich jetzt Hausverbot.
Meine Frage deshalb darf Sie das?? Soweit ich weiß ist das Haus schon verschrieben, Oma hat nur ein Wohnrecht. Aber ich darf ja wohl noch die Oma bzw. mein Kind die Uroma besuchen oder etwa nicht.
Ich meinte natürlich Ende März
Kann mir das die Polizei auch sagen, denn im Schreiben steht wenn ich mich nicht dran halte droht die Tante mit der Polizei.
7 Antworten
- KometLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Das Hausverbot gilt nur für die Teile des Hauses, die von der Tante alleine bewohnt werden. Die Zimmer der Oma und der direkte Zugang dort hin ist in "Geneinschaftlicher Nutzung". Die Tante darf euch da Hausverbot erteilen. Doch die Oma darf es gleichberechtigt wieder aufheben, indem sie euch einlädt, das Haus zu betreten.
Der Anwalt kann viel verlangen. Aber die Polizei kann euch nicht aus dem Haus entfernen, wenn ihr auf Einladung eines Hausbewohners dort seid.
- vor 8 Jahren
Die Tante deines Mannes kann das Hausverbot „nicht für das ganze Haus aussprechen“
Dabei ist es egal ob die Oma in der 1.ten oder 15.ten Etage wohnt. Denn auch das Zugangsrecht kann die Tante nicht verwehren.
Das Hausverbot gilt nicht für die Wohnung der Oma deines Mannes. Das gilt auch für alle Räume die zur Wohnung gehören; Keller, Dachboden
Ihr habt immer noch das Recht die Oma zu besuchen u für sie Besorgungen machen.
Zu euerer Sicherheit geht zur Rechtsberatung oder zum Rechtsanwalt.
- catLv 7vor 8 Jahren
nehmt euch einen rechtsanwalt,das ist schonmal wichtig!
wenn die oma dort wohnrecht hat,darf sie besuch bekommen soviel sie will!
das darf ihr niemand verbieten,das ist ihr gutes recht.
ich verstehe aber auch nicht den anwalt der tante,das der so einen quatsch mitmacht.
aber dem gehts ja eh nur um kohle!
wenn man bedenkt das so ein schreiben zwischen 50euro und mehr kostet!
ich halte das hausverbot für völligen quatsch!
Quelle(n): da kann die tante mit polizei drohen wie sie möchte,die lachen sich doch tot! solange kein urteil vom gericht hervorgeht kann die tante garnichts bestimmen,und der rechtsverdreher auch nicht,was für ein schwachmat! solange kein gerichtsurteil da ist,kann euch keiner was,glaube mir! dazu müsste die tante euch verklagen! das kann sie aber nicht,weil eure oma wohnrecht hat! ganz schön naiv eure tante! ich wünsche euch auf jeden fall alles gute! über ein feedback würde ich mich freuen! - Anonymvor 8 Jahren
Deine Oma übt das Hausrecht über ihre Wohnung unvermindert aus, es sei denn, die Tante hat mittlerweile die Betreuung von der Oma vor Gericht übernommen, auch dann kann die Oma selbst entscheiden, wer sie besuchen darf.
Eine Anfrage beim Amtsgericht schafft Abhilfe, da braucht ihr erstmal keinen teuren Anwalt.
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- vor 8 Jahren
meine Rat: sprich mit eine Anwalt oder geh in eine Bibliothek und lies Gesetz Bücher!
- Anonymvor 8 Jahren
Wende Dich an den Besitzer / Hauptmieter der Wohnung bzw. des Hauses.