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Kann ich eine Anzeige gegen Unbekannt machen, obwohl ich den Täter kenne?
Hallo, meine Freundin wurde vergewaltigt. Da die Polizei durch dritte schon informiert ist, hat sie eine Vorladung erhalten. Da sie sich eigentlich entschieden hat, den Täter nicht anzuzeigen, da sie ihn kennt, hat sie folgende Frage: kann sie den Täter auch gegen Unbekannt anzeigen, obwohl sie seinen Namen kennt? Oder kann sie bei der Polizei sagen, dass sie keine Anzeige wünscht? Aber meines Wissens nach, sind sind verpflichtet zu ermitteln. Ich bitte um schnelle, nur ernstgemeinte Antworten! Danke dafür.
P.s: die Polizei weiß, dass sie ihren Täter kennt...
ich weiß leider nicht, wie ich hier eine antwort schreiben kann. deswegen hier.
sie hat mit einem guten Freund darüber geredet. Der wiederum einen Freund hat, der bei der Polizei ist, dem er es erzählt hat.
Und was passiert, wenn sie bei der Polizei keine Aussage macht? Wie geht es weiter? Wird trotzdem ermittelt?
23 Antworten
- Red CoincidenceLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
HALLO? Dein VERGEWALTIGER nicht anzeigen, weil man ihn KENNT? Ich krieg mich gerade nimmer ein..
Sie kann die Aussage verweigern, doch nachdem die TAT von einem 3ten zur Anzeige (GOTT SEI DANK) gebracht wurde, werden die weiter ermitteln.
- vor 8 Jahren
Hallo Roxi,
je öfter ich Deine Frage durchlese, um so weniger kann ich das ganze glauben. Die Geschichte stinkt nach Fake. Das ist mein voller Ernst.
Wolf
- ?Lv 6vor 8 Jahren
wenn du weiÃt wer es war, warum dann gegen Unbekannt, vor Gericht lügen ist auch Strafbar
so ein Typ gehört eingesperrt
dann mach eine anonyme Anzeige
- FaustLv 7vor 8 Jahren
Was soll das?
Will sie sich wichtig machen und aufspielen?
Wenn sie den Kerl kennt, dann gehört der Name in die Anzeige.
Sie soll daran denken, daà jede nicht verfolgte Vergewaltigung den Täter ermutigt,
es nochmals zu machen.
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- vor 8 Jahren
durch idioten wie ihr werden frauen die tatsächlich opfer sexueller gewalt werden immer weniger ernst genommen!!
mir fällt grad soviel ein was ich am liebsten noch schreiben würde...aber dann würde wohl bald die polizei vor meiner tür stehen und ich würde laaaaaaange zeit gesiebte luft atmen!!!!
- vor 8 Jahren
Ich glaube es ist sehr schwer für viele Frauen eine Vergewaltigung anzuzeigen. Doch wenn sie schon eine Anzeige machen will, um Himmels willen, warum denn gegen Unbekannt? Was soll das denn? Nenn schnellstens der Polizei den Namen, bevor der noch anderen Frauen sowas antut.
- vor 8 Jahren
Im strafprozessualen Sinn ist das Opfer einer Tat Zeuge..
..und Zeugen MÃSSEN im Strafprozess aussagen...und haben auch kein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht....
Das Problem ist im allgemeinen : Die Polizei ...bzw die Staatsanwaltschft kann niemanden zwingen, sich richtig zu erinnern ..oder einen Täter wiederzuerkennen ....was im Ergebnis dazu führt , dass ohne die Kooperation des Opfers idR ein Vergewaltigungsprozess nicht durchgeführt werden kann....
...hier kommt mir der Sachverhalt merkwürdig vor : Woher weiss denn die Polizei so genau, dass sie den Täter kennt ?
Wenn ich aber unterstelle, dass das wirklich so ist : DANN muss sie auch aussagen....
..und einer Anzeige bedarf es nicht mehr, wenn die Polizei von der Vergewaltigung bereits Kenntnis hat : Die Vergewaltigung ist ein sog. Offizialdelikt, bei dem die Polizei/StA ermitteln MUSS, sobald sie von der Tat Kenntnis hat ....und eine Anzeige braucht es dann wie gesagt nicht mehr...und das Opfer kann den Fortgang des Verfahrens auch nicht verhindern durch die Angabe bei der Polizei, dass sie die Fortsetzung des Verfahrens nicht wünscht ...
Bei derartig schweren Verbrechen ist die Entscheidung , ob die Tat verfolgt wird, der Disposition des Opfers entzogen ....
@Roxy: Zu deinem Nachtrag :
Dumm gelaufen. Wie schon geschrieben : Normalerweise scheitert ein Vergew.prozess an der fehlenden Kooperation des Opfers..und die StA kann keine Frau zwingen, sich richtig zu erinnern ...oder den Täter wieder zu erkennen.
Hier hat die Frau aber ggü einem Dritten ausdrücklich gesagt, dass sie weiss...
..und dann ist ihr dieser Ausweg verbaut..sprich : So kommt sie nicht raus aus der Sache ...
Risiko : Ein Verfahren wegen Strafvereitelung, weil sie den Täter schützt und eine Strafverfolgung verhindert ...und die StA kann dies auch beweisen durch den Freund als Zeugen, dem sie erzählt hat, dass sie den Täter kennt ...
Die Einschätzung derartiger Vorgänge ist auch immer von den handelnden Personen abhängig...aber hier nehme ich an, dass die Mehrzahl der Staatsanwälte es nicht einfach so akzeptieren würde, wenn sie jetzt die Kooperation verweigert ..mit der Begründung sie kenne den Täter nicht...oder sie könne ihn nicht identifizieren ...
- ?Lv 5vor 8 Jahren
ist doch nicht so schlimm.... kommt häufiger bei uns vor..
HALLO?! in welcher gesellschaft leben wir denn heute....den würd ich über den haufen fahren
- Anonymvor 8 Jahren
Man kann sich auch ein Klavier vor den Bauch binden und darauf geigen.
Welchen Sinn hätte eine Anzeige, wenn sie nicht der Verfolgung einer Straftat und der Ermittlung und Verurteilung des Täters diente?