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Weiterhin 217.000 Euro pro Jahr, wenn Chr. Wulff rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt wird?

Ehrensold für Straftäter, ist das möglich?

Update:

willou: Zweierlei Maß gilt es zu verhindern, einverstanden. Wenn ein Rentner oder ein Angestellter Ehrensold für die wahrgenommene hohe Verantwortung für die Allgemeinheit bekäme, dürfte er auch nicht anders behandelt werden als die Vergleichsperson; wenn aber eine Beamtin in Berlin 50 € Kosmetikgutschein annimmt, wird sie - zum Schutz der Rechtsgleichheit, die der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern schuldig ist - rechtskräftig verurteilt; und wenn da ein Minispterpräsident, der wegen seines Lebensstils in permanenter Geldnot ist, sich weitere Lustbarkeiten durch Gefälligkeiten, welche die Gerechtigkeit des Staates minimieren, hinzuverdienen zu dürfen meint, ist auf die Schranke zu hoffen, die ihm die Rechtsgleichheit, die verschiedenes verscheiden und gleiches gleich zu behandeln hat, dann setzt.

Update 2:

@New Order: Klingt ja interessant, ist aber zu knapp formuliert, als dass ich das damit Gemeinte schon ganz verstehen könnte.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    In Deutschland ist alles möglich!

    .......und sonst schnappt sich der Steinbrück die Kohle!

  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden.

    Wenn ein Rentner wg. eines Ladendiebstahles

    rechtskräftig verurteilt wird - nimmt ihm dennoch

    niemand die Rente weg.

    Wenn ein Angestellter wg. Trunkenheit am Steuer

    rechtskräftig verurteilt wird, nimmt niemand

    ihm seinen Lohn weg.

    Warum also sollte jemand Wulff seine Bezüge

    wegnehmen, wenn und falls er verurteil wird.

    Abgesehen davon, dass eine Verurteilung

    absolut unwahrscheinlich ist.

    Es ist ja noch nicht einmal sicher, dass das Land-

    gericht eine dermassen dünne und unfassbar

    unsinnige Anklageschrift überhaupt annimmt.

    Und selbst wenn - wie will die Staatsanwaltschaft

    einen Vorsatz nachweisen, der bei Bestechlichkeit

    zwingend nachgewiesen werden muss. Und

    das angesichts einer "Schadenssumme" von

    geradezu lächerlichen ca. 400 Euro.

    Ex - Bundespräsident Wulff war sicher in vielen

    Punkten extrem dämlich - strafbar war nicht

    eine der Handlungen, die in 21 (!!) Ermittlungs-

    verfahren untersucht wurde.

  • vor 8 Jahren

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    that's over now Interpret nicht bekannt aber wie wäre es, es ist Zapfenstreich und keine/r geht hin- das wäre doch mal eine deutliche Botschaft an die "Politikbotschafter/innen"

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • einem normalen Rentner wird doch auch nicht die Rente gestrichen wenn er zB einen Ladendiebstahl begangen hat

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich kann den Herrn Wulff werder sehen noch hören. Sorry!

  • vor 8 Jahren

    Warte doch erst mal ab, ob er verurteilt wird, ich bezweifle daß die Staatsanwaltschaft dazu genügend Beweise hat.

    Der Prozeß wird den Steuerzahler sehr sehr teuer kommen, er wird sich ewig hinziehen, aber es wird nichts dabei raus kommen.

  • vor 8 Jahren

    Ja, das ist alles möglich!

    Pack hält zusammen!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Steht ihm halt zu, darüber eine Diskussion zu entfachen, ist noch schlimmer, als dass ihm das Geld zusteht.

    tm

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Was muesste dir dann alles aberkannt werden

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