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Vertragsabschluss 1. April?
Ich habe dazu zwei Fragen:
1. Wenn ein Geschäft am 1. April auf einen Artikel einen Aufkleber klebt, auf dem steht, dass der Artikel nur noch die Hälfte kostet, aber der Kassierer sagt, dass das ein Aprilscherz war. Welchen Preis muss ich bezahlen?
2. Wenn ich einen Vertrag unterzeichne und ihn dann sofort mit den Worten, "April, April!", wieder zerreiße, ist dieser Vertrag dann gültig?
Ich gebe schonmal hier meine Vermutung ab, bin mir aber ganz und garnicht sicher:
Bei Frage 1 muss die Hälfte des Preises gezahlt werden, also der Betrag der auf dem Aufkleber steht.
Bei Frage 2 ist der Vertrag rechtskräftig und evtl. habe ich mich strafbar gemacht.
Anmerkung: Beide Fragen sind zum Glück nur theoretisch und ich habe das nicht gemacht.
5 Antworten
- herr_nixnutzLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Warum sollte so etwas strafbar sein. Du vermischt gerade Zivilrecht mit Strafrecht.
zu 1. In einem Laden gibt die "Anpreisung" Der Händler fordert die Kunden auf, einen Kaufangebot abzugeben, erst wenn der Händler zustimmt, ist es ein Kaufvertrag. Zudem kann sich der Händler bei den Preis auf Irrtum berufen. Wenn du also sagst 10 Euro und der Händler meint, nee Irrtum 20 Euro, so ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
2. Es gibt im BGB den § 118 "Mangel der Ernstlichkeit". Darauf könntest du dich berufen, aber du musst beweisen, dass dein Angebot wirklich ein Scherz war.
Aber wir reden hier nur von der Theorie.
- Anonymvor 8 Jahren
Die erste Situation ist eigentlich nur eine Abwandlung der klassischen Frage, ob der Preis auf der Ware verbindlich ist. Da ist die herrschende Rechtsprechung so: Nein, das ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" - die Einladung, ein Kaufangebot zu machen. Der Vertragsschluss findet erst an der Ladenkasse statt, und wenn der Verkäufer dort sagt "nein, für den ausgezeichneten Preis verkaufe ich dir nichts", dann macht er dir halt im gleichen Zug ein Gegenangebot zu dem Preis, den er wirklich haben will. Du hast keinen Anspruch, die Ware zum aufgedruckten Preis zu kaufen, das ist ausgeurteilt.
In der zweiten Situation ist offenbar ein Vertrag zustande gekommen. Dass du anschließend das Dokument zerstörst, ist eigentlich irrelevant. Die Strafbarkeit beschränkt sich allenfalls auf die Sachbeschädigung an dem Papier, spielt also keine Rolle. Hier muss man das Handeln aber genauer auslegen, was im Zweifelsfall ein Gericht übernimmt - aber es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass sich je ein Gericht mit dieser Situation befassen muss.
- TomDukeLv 5vor 8 Jahren
Zu 2
Man hat doch Wiederufsrecht bei einem Vertrag, also duerfte das doch kein Problem sein!!!!
Das kannst Du also auch am naechsten Tag machen! Oder eine Woche spaeter!
1 wurde schon gut erklaert!
- NacáfzLv 6vor 8 Jahren
der Vertrag ist gültig, muß somit bezahlt werden,.. und einen Vertrag mit dem Scherz: "April, April" den gibt es nicht,..
zerreißen kannst du ihn schon, aber deshalb muß er doch bezahlt werden,..
na ja, alles was du hier schreibts ist tamtam,.. nimms gelassen,.. heißt soviel Übersetzt ,... irgendwann zahlst du das schon ab,..
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- Anonymvor 8 Jahren
Nein nicht zum Glück sondern unrealistisch und dahergeholt!