Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Bußgeld bei überfahrener Ampel - Minderung auch ohne Anwalt möglich?
Hallo Leute,
leider habe ich vorletzte Woche ein rote Ampel überfahren, nach dem ersten Befragungsbogen bin ich bei 1,2 Sekunden, was vier Punkte, 200€ Strafe und einen Monat Fahrverbot bedeutet.
Hinter mir war rasanter Verkehr und ich konnte schlecht einschätzen ob mir der Bremsweg langt, deswegen hab ich sie überfahren (es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell).
Natürlich werden meine Argumente nichts bringen, allerdings fange ich im September eine Weiterbildung an die mich sehr viel Geld kostet und für meinen Beruf bin ich auf das Auto angewiesen.
Wisst ihr ob ich auf Grund der oben genannten Punkte eine Minderung erreichen kann, ohne einen Anwalt zu kontaktieren?
Einen Anwalt kann ich mir (aufgrund der Weiterbildung) nicht leisten..
Danke für eine Antwort!
LG
11 Antworten
- HabuLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Du kannst auch ohne Anwalt , die Gründe für dein Fehlverhalten auf dem
Änhörungsbogen schildern. Es besteht so sogar die Chance , wenn du
deutlich machst , das du nur versucht hast einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Ein Anwalt kann das aber sicherlich besser formulieren und ich hab
Freunde die alles nur über eine befreundetet Anwalt machen. Das hat
ihnen schon viele Punkte und Bussgelder erspart. Wenn dir dein
Führerschein so wichtig ist , dann nimm dir einen Anwalt oder
" Advokat ist Anwalts Liebling "
Ich hab für das Umsetzen meines Rollers ( ca. 10 m weiter ) sogar
130 e und eine Anzeige ( 35e ) bezahlen müssen, weil dort die
Bäume beschnitten wurden. Mit einem Anwalt wäre das sicher billiger
geworden, aber nur wenn man den nicht bezahlen muß
- RaikLv 7vor 8 Jahren
die Tatsache dass Du einen qualifizierten Verstoà über 1sec begangen hast zeigt doch, dass die Ampel keineswegs gerade umgesprungen ist. Wenn Dir der Bremsweg nicht gelangt hat, dann warst Du zusätzlich noch zu schnell. Du solltest auf keinen Fall irgendwelche Aussagen machen, die Dich noch tiefer reinreiten.
Die Strafe wirst Du weder mit noch ohne Anwalt abmindern können - und verdient hast Du sie Dir schlieÃlich auch.
Du hast aber vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten - vielleicht ist die Weiterbildung dann abgeschlossen. Sonst kannst Du auch gegen den BuÃgeldbescheid einen taktischen Einspruch einlegen, den Du dann zurücknimmst, das verzögert die Frist noch weiter.
- Anonymvor 8 Jahren
da wird dir auch ein anwalt nichts nützen! hast halt pech gehabt.beim nächsten mal halt an einer roten ampel und wenn du nicht zu schnell fährst.wird es dir auch gelingen.
bis dahin bleibt dir nur zu zahlen und den lappen ab zu geben.
- blaucleverLv 7vor 8 Jahren
für das überfahren der roten ampel gibt es keine entschuldigung.
wenn du für deinen beruf aufs auto angewiesen bist, musst du noch aufmerksamer als sonst im verkehr unterwegs sein.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- NostradamusLv 6vor 8 Jahren
Wenn ich deine Argumente so lese, würdest Du das gegenüber der BuÃgeldstelle so bringen, hättest Du gute Chancen dass das BuÃgeld wegen Vorsatz verdoppelt wird. Also lieber nichts in der Richtung der BuÃgeldstelle mitteilen, wäre ein Eigentor.
Was Du machen kannst, freundlich schreiben das Du wegen der Umschulung finanziell etwas klamm bist und Du so den Betrag nicht bezahlen kannst. Dann kann es sein ( ist unwahrscheinlich ) das der BuÃgeldbescheid gemindert wird, oder dir Ratenzahlung eingeräumt wird. Es wird dann auf Ratenzahlung hinauslaufen, falls es dir was bringt. Anwalt brauchst Du dazu keinen. Persönlich hingehen, den Fehler eingestehen und die Zahlungsweise besprechen dürfte den gröÃten Erfolg versprechen. Wobei eben die Umschulung ja erst im September beginnt.
Zum antreten des Fahrverbots hast Du 4 Monate nach Rechtskraft des BuÃgeldbescheid Zeit, dann hast Du im September auch die Fahrerlaubnis wieder. Möglich wäre auch, wenn Du das Auto beruflich brauchst, das auf das Fahrverbot gegen doppeltes BuÃgeld verzichtet wird, wenn das Fahrverbot nicht in der Urlaubszeit angetreten werden kann.
- CarolineLv 4vor 8 Jahren
Den Schein musst du innerhalb von 4 Monaten abgeben und vielleicht hastdu in dieser Zeit mal Urlaub oder wirst krank!
- Anonymvor 8 Jahren
Du hattest doch bestimmt einen Mitfahrer im Auto (hinten, weil vorne ein Paket oder was lag), der gesehen und miterlebt hat, daà ein drängelnder Verkehrsrowdy die ganze Zeit schon hinter Euch war und der hat Dich doch durch dichtes Auffahren mit Lichthupe und Aufblenden in Panik versetzt. Du dachtest, er fährt Dir hinten drauf. Du wurdest genötigt von dem.
Da hast Du in einem "Momentanversagen" ( so heiÃt dieser Begriff) die Entscheidung getroffen, Dich aus dieser Gefahrensituation herauszubringen.
Geh trotzdem zu einem Anwalt und sage ihm, daà Du wegen Weiterbildung kein Geld hast. Unter bestimmten Voraussetzungen ( der Anwalt weià da Bescheid) bekommst Du ProzeÃkostenhilfe.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, daà Du das in eine Urlaubszeit legen kannst. Auch hier ist es besser, einen Anwalt an der Seite zu haben.
- Anonymvor 8 Jahren
"Hinter mir war rasanter Verkehr und ich konnte schlecht einschätzen ob mir der Bremsweg langt, deswegen hab ich sie überfahren (es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell)."
das sind doch keine Argumente, sondern nur Ausreden. Und damit wirst du natürlich (und zu recht) keinen Erfolg haben. Wenn du dein Fahrverhalten änderst, kannst du auch jederzeit vor einer Ampel anhalten.
- ALv 5vor 8 Jahren
Ich glaub ich würde da nicht viel versuchen, sofern du nicht mehr in der Probezeit bist.
Damit man nicht so scharf bremsen muss gibts eine Gelbphase und zu schreiben, dass man drübergefahren ist wg. Sorge um einen Auffahrunfall könnte vielleicht als Vorsatz ausgelegt werden.
Es klingt auch komisch, dass hinter dir rasanter Verkehr war und gleichzeitig schreibst du "(es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell)"
Das Fahrverbot dürfte am ärgerlichsten sein, aber ein Anwalt dürfte mehr kosten als du vielleicht an BuÃgeld einsparst und ist ein Kostenrisiko. Auch wenn das BuÃgeld gemindert wird weià ich nicht, ob du nicht trotzdem den Anwalt zahlen würdest da es kein Gerichtsverfahren gab.
Lerne am ehesten daraus. Es ist auch so, dass FuÃgängerampeln (meist) früher rot werden, dann kannst du früher anfangen langsamer zu werden.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Tja, du hast sicherlich andere Verkehrsregeln im Kopf als die StraÃenverkehrsregeln.
Ist mir auch schon öfters passiert, Anwalt kann dir da nicht helfen.
Oder am besten Rechtsschutzversicherung abschlieÃen, da zahlst du bei LVM grad mal 20 Euro jährlich und kanst jeden Anwalt einschalten und die versicherung zahlt.