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Bußgeld bei überfahrener Ampel - Minderung auch ohne Anwalt möglich?

Hallo Leute,

leider habe ich vorletzte Woche ein rote Ampel überfahren, nach dem ersten Befragungsbogen bin ich bei 1,2 Sekunden, was vier Punkte, 200€ Strafe und einen Monat Fahrverbot bedeutet.

Hinter mir war rasanter Verkehr und ich konnte schlecht einschätzen ob mir der Bremsweg langt, deswegen hab ich sie überfahren (es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell).

Natürlich werden meine Argumente nichts bringen, allerdings fange ich im September eine Weiterbildung an die mich sehr viel Geld kostet und für meinen Beruf bin ich auf das Auto angewiesen.

Wisst ihr ob ich auf Grund der oben genannten Punkte eine Minderung erreichen kann, ohne einen Anwalt zu kontaktieren?

Einen Anwalt kann ich mir (aufgrund der Weiterbildung) nicht leisten..

Danke für eine Antwort!

LG

11 Antworten

Bewertung
  • Habu
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du kannst auch ohne Anwalt , die Gründe für dein Fehlverhalten auf dem

    Änhörungsbogen schildern. Es besteht so sogar die Chance , wenn du

    deutlich machst , das du nur versucht hast einen Auffahrunfall zu vermeiden.

    Ein Anwalt kann das aber sicherlich besser formulieren und ich hab

    Freunde die alles nur über eine befreundetet Anwalt machen. Das hat

    ihnen schon viele Punkte und Bussgelder erspart. Wenn dir dein

    Führerschein so wichtig ist , dann nimm dir einen Anwalt oder

    " Advokat ist Anwalts Liebling "

    Ich hab für das Umsetzen meines Rollers ( ca. 10 m weiter ) sogar

    130 e und eine Anzeige ( 35e ) bezahlen müssen, weil dort die

    Bäume beschnitten wurden. Mit einem Anwalt wäre das sicher billiger

    geworden, aber nur wenn man den nicht bezahlen muß

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    die Tatsache dass Du einen qualifizierten Verstoß über 1sec begangen hast zeigt doch, dass die Ampel keineswegs gerade umgesprungen ist. Wenn Dir der Bremsweg nicht gelangt hat, dann warst Du zusätzlich noch zu schnell. Du solltest auf keinen Fall irgendwelche Aussagen machen, die Dich noch tiefer reinreiten.

    Die Strafe wirst Du weder mit noch ohne Anwalt abmindern können - und verdient hast Du sie Dir schließlich auch.

    Du hast aber vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten - vielleicht ist die Weiterbildung dann abgeschlossen. Sonst kannst Du auch gegen den Bußgeldbescheid einen taktischen Einspruch einlegen, den Du dann zurücknimmst, das verzögert die Frist noch weiter.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    da wird dir auch ein anwalt nichts nützen! hast halt pech gehabt.beim nächsten mal halt an einer roten ampel und wenn du nicht zu schnell fährst.wird es dir auch gelingen.

    bis dahin bleibt dir nur zu zahlen und den lappen ab zu geben.

  • vor 8 Jahren

    für das überfahren der roten ampel gibt es keine entschuldigung.

    wenn du für deinen beruf aufs auto angewiesen bist, musst du noch aufmerksamer als sonst im verkehr unterwegs sein.

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  • vor 8 Jahren

    Wenn ich deine Argumente so lese, würdest Du das gegenüber der Bußgeldstelle so bringen, hättest Du gute Chancen dass das Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt wird. Also lieber nichts in der Richtung der Bußgeldstelle mitteilen, wäre ein Eigentor.

    Was Du machen kannst, freundlich schreiben das Du wegen der Umschulung finanziell etwas klamm bist und Du so den Betrag nicht bezahlen kannst. Dann kann es sein ( ist unwahrscheinlich ) das der Bußgeldbescheid gemindert wird, oder dir Ratenzahlung eingeräumt wird. Es wird dann auf Ratenzahlung hinauslaufen, falls es dir was bringt. Anwalt brauchst Du dazu keinen. Persönlich hingehen, den Fehler eingestehen und die Zahlungsweise besprechen dürfte den größten Erfolg versprechen. Wobei eben die Umschulung ja erst im September beginnt.

    Zum antreten des Fahrverbots hast Du 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid Zeit, dann hast Du im September auch die Fahrerlaubnis wieder. Möglich wäre auch, wenn Du das Auto beruflich brauchst, das auf das Fahrverbot gegen doppeltes Bußgeld verzichtet wird, wenn das Fahrverbot nicht in der Urlaubszeit angetreten werden kann.

  • vor 8 Jahren

    Den Schein musst du innerhalb von 4 Monaten abgeben und vielleicht hastdu in dieser Zeit mal Urlaub oder wirst krank!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du hattest doch bestimmt einen Mitfahrer im Auto (hinten, weil vorne ein Paket oder was lag), der gesehen und miterlebt hat, daß ein drängelnder Verkehrsrowdy die ganze Zeit schon hinter Euch war und der hat Dich doch durch dichtes Auffahren mit Lichthupe und Aufblenden in Panik versetzt. Du dachtest, er fährt Dir hinten drauf. Du wurdest genötigt von dem.

    Da hast Du in einem "Momentanversagen" ( so heißt dieser Begriff) die Entscheidung getroffen, Dich aus dieser Gefahrensituation herauszubringen.

    Geh trotzdem zu einem Anwalt und sage ihm, daß Du wegen Weiterbildung kein Geld hast. Unter bestimmten Voraussetzungen ( der Anwalt weiß da Bescheid) bekommst Du Prozeßkostenhilfe.

    Ansonsten gibt es die Möglichkeit, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, daß Du das in eine Urlaubszeit legen kannst. Auch hier ist es besser, einen Anwalt an der Seite zu haben.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    "Hinter mir war rasanter Verkehr und ich konnte schlecht einschätzen ob mir der Bremsweg langt, deswegen hab ich sie überfahren (es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell)."

    das sind doch keine Argumente, sondern nur Ausreden. Und damit wirst du natürlich (und zu recht) keinen Erfolg haben. Wenn du dein Fahrverhalten änderst, kannst du auch jederzeit vor einer Ampel anhalten.

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Ich glaub ich würde da nicht viel versuchen, sofern du nicht mehr in der Probezeit bist.

    Damit man nicht so scharf bremsen muss gibts eine Gelbphase und zu schreiben, dass man drübergefahren ist wg. Sorge um einen Auffahrunfall könnte vielleicht als Vorsatz ausgelegt werden.

    Es klingt auch komisch, dass hinter dir rasanter Verkehr war und gleichzeitig schreibst du "(es war spät abends, keine Passanten und wenig Verkehr generell)"

    Das Fahrverbot dürfte am ärgerlichsten sein, aber ein Anwalt dürfte mehr kosten als du vielleicht an Bußgeld einsparst und ist ein Kostenrisiko. Auch wenn das Bußgeld gemindert wird weiß ich nicht, ob du nicht trotzdem den Anwalt zahlen würdest da es kein Gerichtsverfahren gab.

    Lerne am ehesten daraus. Es ist auch so, dass Fußgängerampeln (meist) früher rot werden, dann kannst du früher anfangen langsamer zu werden.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Tja, du hast sicherlich andere Verkehrsregeln im Kopf als die Straßenverkehrsregeln.

    Ist mir auch schon öfters passiert, Anwalt kann dir da nicht helfen.

    Oder am besten Rechtsschutzversicherung abschließen, da zahlst du bei LVM grad mal 20 Euro jährlich und kanst jeden Anwalt einschalten und die versicherung zahlt.

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