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Kurze Frage zur Gewährleistung am Notebook?

Hallo,

also ich habe mein Notebook zum technischen Support von Acer geschickt.

Es war/ist sehr fragwürdig gewesen ob die reperatur über die gewährleistung läuft.

Nun habe ich eine Benachrichtigung bekommen das das Notebook repariert und innerhalb der nächsten 5 Tage bei mir sein wird?

Heißt das jetzt das es unter die Gewährleistung gefallen ist?

Mir wurde am Telefon nämlich ein kostenloser Kostenvoranschlag versichert und ich dürfte dann selsbt entscheiden ob ich das Gerät kaputt wieder will oder doch zahlen.

Kann ich jetzt im nachhinein eine Rechnung bekommen? Muss ich diese dann zahlen?

Oder denkt/wisst ihr ob die Garantie den Schaden deckt. (War ein Displayschaden, aber an sich nicht meine Schuld :) )

Danke

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn dir, für den Fall, das es eine kostenpflichtige Reparatur wird, ein Kostenvoranschlag versprochen wurde, jetzt das Teil ohne einen Voranschlag, und damit ohne deine Zustimmung zur kostenpflichtigen Reparatur instand gesetzt wurde, dann ist es recht sicher als Garantiefall durch gegangen. Die haben schon einiges an Erfahrung, zu erkennen, ob der Nutzer da was kaputt gemacht hat, oder ob der Fehler durch z.B. einen Montagefehler entstanden ist

  • kisler
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Ja, die gesetzliche Gewährleistungsfrist läuft noch. Nein, der Verkäufer muss nicht für Reparatur/Ersatz sorgen, ES SEI DENN, du könntest nachweisen, dass er dir eine mangelhafte Sache verkauft hat. Naturgemäß ist das schwierig. Wenn du tatsächlich eine erhebliche Anzahl von Berichten über Mängel bei diesem Modell auftreiben kannst, wäre das zumindest mal eine Grundlage für Verhandlungen mit dem Verkäufer. Eventuell bietet er ja in irgendeiner paintings Kulanz an. Den Rechtsweg zu beschreiten, drängt sich aufgrund des Prozessrisikos nicht gerade auf.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du verrätst uns nicht, welchen Auftrag du nun erteilt hast, aber wir sollen hellsehen, welcher Auftrag ausgeführt wurde und zu welchen Konditionen.

    Tolle Wurst.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    "Mir wurde am Telefon nämlich ein kostenloser Kostenvoranschlag versichert[...]"

    So gesehen ist das vermutlich kein Garantiefall. Es kann sein, dass Sie die Versandkosten auch dann bezahlen müssen, wenn Sie das Gerät defekt(also wie vorher) erhalten wollen. Dann wissen Sie aber immerhin sicher, dass Sie selber schuld sind.

    Die Hersteller von Notebooks bieten eine begrenzte Garantie. Für den Rest gibt es Versicherungen.

    Garantie auf die Hardware hat man normalerweise 2 Jahre; für Schäden durch die vorinstallierte Software kommt deren Hersteller auf.

    Schäden durch falsche Benutzung sind eigentlich nicht gedeckt.

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