Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kommt man zwangsläufig in eine neue Steuerklasse, wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht?

Meine Ex-Frau meint sie hätte weniger Geld zur Verfügung, da sie mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist und deshalb steuerlich neu/schlechter veranlagt worden sei.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ist. Im Gegenteil. Sie hat mehr Geld zur Verfügung, da jetzt 2 sich die Miete teilen. Gibt es da Gesetzestexte o.ä.?

12 Antworten

Bewertung
  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Deine Ex-Frau hat einen an der Waffel. Das Finanzamt interessiert es einen Dreck ob sie mit einer Person oder einem Huhn zusammen gezogen ist !

    Wenn sie nicht geheiratet hat, bleibt sie nach der Scheidung in Steuerklasse I.

  • vor 8 Jahren

    Wenn die beiden nicht verheiratet sind, ändert sich an der Steuerklasse nichts. Es kann nur sein, daß der Gute Hartzer ist, und sie für ihn aufkommen muß. Ansonsten beschäftigt sich der Staat nicht damit, wer zusammenlebt. Der Staat beschäftigt sich erst damit, wenn eine offizielle Ehe eingegangen ist.

  • vor 8 Jahren

    Das stimmt so nicht, denn eine Steuerklasse wird nur bei Ehepaaren geändert und nicht wenn man mit irgend jemand zusammen in der gemeinsamen Wohnung wohnt. Geregelt im EkStG http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz

  • vor 8 Jahren

    allein das Zusammenziehen ändert nicht die Steuerklasse!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es ist nicht dein Problem, wenn sie die Steuerklasse wechselt und damit weniger Netto hat.

    Und es ist kein "Guthaben" für dich, wenn sie - warum auch immer - weniger Miete/weniger Lebenshaltungskosten zahlen muss.

    Wenn du unterhaltspflichtig bist, dann ist das gerichtlich festgelegt worden und du musst das zahlen. Wenn du der Ansicht bist dass du jetzt zuviel zahlst hilft dir nur der Gang zum Fachanwalt, der dich kompetent beraten kann

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das hat mit einem neuen Partner nichts zu tun. Die Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage, ob Deine Ex-Frau wieder verheiratet oder alleinstehend/geschieden ist.

    http://steuerklassen.biz/

    http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerklassen...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Steuerklasse kann man frei wählen, wenn man zusammenveranlagt wird (Ehe, eingetragene Partnerschaft). Es ist im Prinzip auch egal, welche man wählt, da ja durch den Lohnsteuerjahresausgleich (vulgo Steuererklärung) zuviel oder zuwenig bezahlte Steuer ausgeglichen wird. Die Steuerklassenwahl dient nur dem Zweck, die laufende Besteuerung nicht so weit vom Endresultat weglaufen zu lassen.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    wenn sie mehr verdient als ihr neuer Partner und verheiratet ist mit ihm - ist das so korrekt. Ich lebe mit meinem Partner zusammen, nicht verheiratet - wir sind beide in der 1. Sobald man heiratet, wählt man automatisch ne andere Klasse. Meist der Meistverdienende die 3 und der wenigerverdienende die 5.

  • .**.
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das ist totaler Quatsch. Die Steuerklasse ist vom Familienstand abhängig, hat sich also für deine Frau spätestens nach der Scheidung das letzte Mal geändert. So lange deine Frau nicht neu verheiratet ist, ändert sich nichts. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften interessieren das Finanzamt nicht die Bohne. Womöglich bezieht der neue Partner soziale Leistungen, bei denen das Gehalt des Lebenspartners mit angerechnet wird, so dass sich aufgrund des Einkommens deiner Ex seine Unterstützung verringert. Das hat aber nichts mit der steuerlichen Veranlagung zu tun und ist nicht dein Problem.

  • vor 8 Jahren

    Gehts jetzt um Unterhalt für deine Ex??

    Oder was hast du mit ihr noch finanziell zutun?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.