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Steuererstattung und ALG2?

Wieso bekommen ALG2 und Grundsicherungsbezieher ihre Steuererstattung auf ihr Geld angerechnet während jeder der in Arbeit steht sein zurückgezahltes Geld behalten kann? Schließlich bezieht sich die Erstattung ja auf zuviel gezahltes Geld während einer Tätigkeit, aber nur weil der "Zufluss" während des ALG2 - Bezuges stattfindet wird es bis auf einen gewissen Freibetrag angerechnet. Müsste da nicht eine Änderung der Regelung stattfinden?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Weil das Bundesverfassungsgericht es so beschlossen hat:

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern...

    Ich verstehs zwar nicht, denn der Hilfeempfänger hatte ja aufgrund seiner Arbeit Ausgaben, als er noch einen Job hatte, die er erstmal "vorstrecken" musste, um seiner Arbeit nachgehen zu können.

  • Gerd
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Ob das müsste oder nicht, will ich mal dahin gestellt sein lassen.

    Der Grund dafür ist, dass ein ALG2 Empfänger aus Sicht der Behördern ja nur aus reiner Gnade seinen Lebensunterhalt finanziert bekommt.

    Daher werden die Einkünfte die er hat auf seine Bezüge angerechnet, damit er der Allgemeinheit weniger stark zur Last fällt.

  • vor 8 Jahren

    Beim ALG2 gibt es die Begriffe Einkommen und Vermögen. Eins wird auf das ALG2 angerechnet, das andere nicht/nur teilweise. Es gab diverse Urteile darüber. Inzwischen steht aber fest: Eine Steuererstattung wird voll auf das ALG2 angerechnet. Für mich ein Unding. Der Staat hat einem während der Beschäftigungszeit zu viel Steuern abgezogen und kassiert die Rückzahlung nun indirekt durch das ALG2 wieder ein.

    Oh man, wie viel Geld wird und wurde verschwende, gerade auch um arme, notleidende Banken zu retten, dafür sind Mrd von Euros übrig, bei Steuerhinterziehung im großem Stil ist der Staat auch nicht allzu aktiv, aber hier muss er denn den Ärmsten auch noch das Geld abziehen.

    Nee, dafür habe ich auch kein Verständnis.

  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Mit dem fadenscheinigen und heuchlerischen Einwand

    des "Interesses der Allgemeinheit" wird die Würde

    und fast jedes berechtigtes Interesse von

    einzelnen Menschen gravierend verletzt.

    Änderungen wird es nicht geben, weil es politisch

    gewollt ist, dass Menschen im Bezug von ALG 2

    soweit gedemütigt werden sollen, dass sie

    absolut jedes Arbeitsangebot annehmen.

    Auch wenn sie davon nicht leben können.

    Ziel ist es, das Lohnniveau insgesamt niedrig

    zu halten - so lange es "arme Schw.... im ALG-2

    Bezug" gibt, sind jene, die arbeiten, auch

    mit Hungerlöhnen einverstanden.

    Menschlichkeit zählt nicht, wenn es das

    um das angebliche "Interesse der Allgemeinheit"

    geht, das in Wirklichkeit das Interesse der

    Reichen und Mächtigen dieses Staates ist.

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  • vor 8 Jahren

    Nein, wieso? ALG2-Bezieher bekommen ihr Geld von allen Steuerzahlern und der muss nur einspringen, wenn jemand nichts anderes mehr hat. Warum sollte der Bezieher (sozusagen als Belohnung) auch noch Geld obendrauf bekommen?

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