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Hat von euch schon mal einer ein fremdes Auto abschleppen lassen?

wenn es zum Beispiel eure Grundstückseinfahrt blockiert hat oder noch dreister: gleich illegalerweise auf eurem Grundstück geparkt ist und kein Fahrzeughalter weit und breit?

Kann man das selbst veranlassen oder muss man die Polizei mit einschalten?

8 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    die meisten Antworten hier differenzieren nicht zwischen öffentlichem und privatem Grund und das ist falsch. Wenn das Auto auf einer Strasse oder sonst auf öffentlichem Grund steht ist die Antwort Polizei oder Ordnungsamt richtig. Die werden dann kommen, das behindernde Auto beknollen und ggf. Abschleppen lassen. Dabei entstehen Dir keine Kosten. Nur in Baden-Württemberg ist auch das Parken auf privatem Grund ordnungswidrig. Auch hier ist die Polizei Dein Ansprechpartner.

    Steht das Auto auf privatem Grund hast Du drei Ansprüche: Beseitigung, Schadenersatz und künftige Unterlassung. Im Rahmen der Beseitigung ist das Abschleppen lassen eine geeignete und verhältnismässige Maßnahme, das darfst Du veranlassen. Allerdings müsstest Du regelmässig die Abschleppkosten auslegen und Dir dann vom Störer wiederholen. Dabei kann man dann per Anwalt gleich noch eine Unterlassungserklärung erwirken, das tut dem Störer finanziell weh.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die schlechteste Version ist selbst veranlassen. Dann zahlst du nämlich die Abschleppkosten und kannst diese dann beim Halter des

    Fahrzeuges einklagen, wenn der garnicht daran denkt, zu bezahlen.

    Zugeparkte Grundstückseinfahrt ist ein Fall für die Polizei. Diese veranlasst das Abschleppen und du hast damit nichts zu schaffen, außer das du eine Anzeige erstattest.

  • vor 8 Jahren

    kannst es selbst veranlassen, aber der abschlepper kann dich dann zur kasse bitten. und das dann vom falschparker zurückholen wird schwer. polizei ist eine gute möglichkeit, aber wenn nicht der verkehr behindert wird oder gefahr (feuerwehr kommt nicht durch zb) ist, wirst du beim abschleppen auch zahlen. allerdings kann die polizei den halter ermitteln und dann beipfeifen. ist für dich vermutlich streßfreier und billiger.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Habe ich, dieser Idiot stand trotz 2 facher Verwarnung auf dem von mir gemieteten Parkplatz, habe beim Ordnungsamt angerufen, die haben 2 Leute geschickt und den Abschleppdienst gerufen. Hat dem Besitzer des Wagens € 350,00 gekostet, danach hatte ich Ruhe.

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Mit selber veranlassen muss man sehr vorsichtig sein!!

    Besser wäre es die Polizei mit einzubeziehen,die kann dann auch den Halter des Fahrzeugs feststellen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Polizei !

  • vor 8 Jahren

    besser ist es die Polizei zu informieren > da der Fahrzeughalter lediglich eine Ordnungswidrigkeit begeht > da kann man nicht einfach so das Auto abschleppen lassen > sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

  • vor 8 Jahren

    da muss die polizei einschalten. wenn du es selber machst, machst du dich strafbar.

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