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Muss ich das Geschenk zurückgeben ?

Hallo erstmal und danke im vorraus . Ich habe vor einem halben Jahr ungefähr einen 1200 Euro teuren PC von dem Freund meiner Mutter geschenkt gekriegt . Plötzlich rief er mich dann heute an und fordete den PC zurück . Nun meine Frage ; Muss ich den PC zurückgeben , weil er es gekauft hat oder darf ich es behalten , weil es ein geschenk war ? Nochmals danke

15 Antworten

Bewertung
  • Heinz
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo,

    Eine Schenkung ist sogar ein Vertrag. 2 Willenserklärungen stimmen überein. Damit besteht ein Schenkungsvertrag. Ein Vertrag muss nicht schriftich sein. Es geht auch mündlich und konkludent. Mündlich ist klar denk ich mal und konkludent bezeichnet in der Rechtssprechung eine Handlung, die eindeutig ist. Wenn du zum Beispiel zu Kaufland gehst einkaufen, dann legst du die Ware auf das Band und der Kassierer zieht es über den Scanner. Durch das handeln entstand ein Kaufvertrag, ohne das ein Wort fiel oder schriftlich gemacht wurde.

    Wenn er den PC zurück haben will, dann muss er die Eigentumsverhältnisse nachweisen. Das bedeutet, dass er dir beweisen muss, dass entweder kein Schenkungsvertrag vorlag oder du nicht angenommen hast. Das wird für ihn sehr schwer. Er hat gar keine Chance, wenn über das Gespräch ein Zeuge existiert. Hat also jemand den Dialog von damals mitbekommen?

    Trotzdem sind die Chancen für ihn sehr gering. Mit einer simplen Rechnung ist es dabei nicht mal getan. Dabei bleibt dann Aussage gegen Aussage und bei Aussage gegen Aussage würde das Gericht im Normalfall bei den jetzigen Besitz- und Eigentumsverhältnissen bleiben, da der Kläger nicht eindeutig den Fall zu seinen Gunsten beweisen kann.

    gruß

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    der Freund deiner Mutter ist ehrlos, werf ihm das Ding vor die Füße, aber so heftig, dass das Teil nicht mehr reparabel ist!!! Ganz mieser Freier wenn du mich fragst.

  • savage
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    wenn was geschenkt ist, dann darfst du´s auch behalten. was soll denn das sein? erst schenken und dann zurück verlangen? würde ihm den nicht geben.

    vor allem würde ich nach dem grund fragen. hat er geldsorgen? mietschulden? drogen? sonstige probleme? irgendwas wird´s ja wohl sein. okay, ich kenne ihn nicht.

    zockt er vielleicht? ein früherer ex von mir hat gespielt. wenn er gewonnen hat, war er enorm großzügig. hat er dann mal wieder alles verloren, hat er nach jedem strohhalm gegriffen, um irgendwie wieder kohle herzubekommen. nur eine vermutung. wie gesagt, ich kenne ihn ja nicht, aber es ist komisch. forsche mal nach. was sagt denn überhaupt deine mutter dazu? ist die nicht stinksauer, dass du den PC zurück geben sollst? also ich als mutter würde meinem freund da ganz schön die ohren lang ziehen, wenn er mein kind so verar*schen würde. da wäre mir die rechtslage egal. das ist erstmal was privates.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du musst schuldest ihm nichts. Behalte es, denn du bist jetzt der Eigentümer des PC's

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  • vor 8 Jahren

    Versuch es doch mit dem alten Spruch "geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen". Vielleicht hilfts, es sei denn, er hat dir das Geschenk mit irgend welchen Einschränkungen übergeben. Dann wäre es aber meiner Meinung nach kein Geschenk, sondern nur eine Leihgabe.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ist die Schenkung mit bestimmten Auflagen verbunden gewesen?....Deine Angaben sind zu ungenau - hier mal eine Seite:

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/geschenkt-ist-ges...

  • lipsey
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    N EI N ::::::::::NEIN:::::::::NEIN:::::: nicht zurückgeben,nicht verkaufen.nicht verschenken gut weglegen und glaub mir es kommt der Zeitpunkt da tut es nicht mehr weh ;-) hab mich vor 2 Jahren von meinem Freund getrennt und gestern zum ersten Mal den Ring aufgesetzt und mich gefreut ihn noch zu haben. und so wird es dir auch gehen

  • vor 8 Jahren

    Ganz einfach. Kannst du beweisen das es eine Schenkung und keine Leihe war.

    Die Rechtslage ist genau so einfach eine Schenkung Bedarf einer notariellen Beurkundung, es sei den das Geschenk wurde in deinen Besitz übergeben. Im Rechtsdeutsch die Nichteinhaltung der Formvorschrift wird durch die Übergabe geheilt.

    Geschenk ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen ist also eine der Volksweisheiten die tatsächlich stimmt. Aber du musst beweisen das es sich um eine Svhenkung und nicht um eine Leihe handelt.

    Es gibt allerdings 2 Gründe für einen legitimen Widerruf.

    1. grober Undank, also wenn du ihn zum Beispiel angezeigt hast. Und

    2. um eine eigene Notlage zu verhindern.

    Die Auflagen sind uninteressant Aris. Einer Schenkung steht nur eine einzige Pflicht gegenüber. Die der Annahme der Schenkung.

    Übrigens meine persönliche Meinung: der Typ ist das letzte wenn er die Kids in den Stress mit seiner Ex reizieht. An der stelle deiner Mutter würde ich das ganze durchziehen und dafür sorgen das er den PC nie wieder sieht.

  • vor 8 Jahren

    Frag unbedingt einen Rechtsanwalt!! Hier geht es um mehr als um eine Tüte Lakritz!

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Geschenke können bis zu 10 Jahre zurück gefordert werden.

    Ich fürchte, du benötigst den Rat eines Rechtsanwaltes.

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