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Säumnisgebühr heute fällig, jedoch Feiertag. was passiert?

Hallo,

die Säumnisgebühr wegen zu spät gezahlter Semesterbeiträge ist heute fällig. Heute ist also die letzte Rückmeldefrist.

Ich habe das Geld letzten Karfreitag überwiesen, jedoch kommt es wegen der Feiertage erst morgen an.

Werde ich nun exmatrikuliert??

Update:

3 von 4 Antworten befassen sich mit meiner Dummheit, gebt doch lieber konstruktive antworten und meckert nicht rum, lasst das mal mein Problem sein.

Ich will nur die Rechtslage wissen

14 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    sicher war auch dir bekannt, dass es wegen der feiertage zu verspätungen bei überweisungen kommen kann.

    mit den folgen musst du klar kommen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Fällt dir ja reichlich "früh" ein, daß heute Ostermontag und somit Feiertag ist.

    Ich fasse es nicht.

  • Debian
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Dass du exmatrikuliert wirst, das ist durchaus wahrscheinlich.

  • JS
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Daran hättest du mal 1-2 Wochen oder noch eher dran denken sollen.

    Jetzt wird es verdammt eng.

    Selbst Schuld, wenn man so schluderig und langsam ist.

    Ein "Clevere" bist du wahrlich nicht, deinen Nicknamen solltest du ändern.

    Wenn du Glück hast, passiert nichts. Aber darauf würde ich jetzt nicht wetten.

    Edit: Da du dich seit 4 Tagen nicht mehr gemeldet hast, nehme ich an, du bist exmatrikuliert worden.

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  • vor 8 Jahren

    Das Gleiche wie dir ist ein Freund von mir vor einigen Jahren auch passiert.

    Und er wurde tatsächlich exmatrikuliert.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn Deutschland nur noch Studenten wie dich hat, dann sehe ich aber für die Zukunft des Landes echt schwarz.

    Ein "Cleverle" bist du wahrhaftig auch nicht, da hat JS absolut Recht.

    Ja, du wirst exmatrikuliert!

  • vor 8 Jahren

    .. wenn du das Karfreitag (Feiertag) erst überwiesen hast, wird das morgen erstmals bearbeitet.. tja, da hättest du dich mal früher darum kümmern sollen..

    Nachtrag: google ist dein Freund!

    Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

    Bleibt die Zahlung des Semesterbeitrags aus bzw. ist bis zum Ablauf der Säumnisfrist nicht der gesamte Semesterbeitrag inklusive Säumnisgebühr auf dem Konto der HTW eingegangen oder bestehen weitere Hinderungsgründe fort, weil fehlende Nachweise nicht eingereicht wurden, kann Ihre Rückmeldung nicht erfolgen. Sie werden von Amts wegen zum Ende des vorhergehenden Semesters — d.h. das Semester, für das Sie letztmalig ordnungsgemäß rückgemeldet waren — exmatrikuliert. Den Exmatrikulationsbescheid erhalten Sie per Post.

    Nachtrag: ich frage mich ernsthaft, auf welchem Planeten manche hier leben.. sollte es noch nicht aufgefallen sein: in den meisten Studiengängen kommen wenigstens 5 Bewerber auf einen Platz.. aber klar.. dem cleverle wird man das schonmal verzeihen, dass er a) seine Studiengebühren erstmal nicht komplett bezahlt hat und dann b) zu dumm ist, auf den Kalender zu gucken.. aber hey.. klappt ja bestimmt, wenn er dem Prof die Kohle auf Hand gibt.. ich fass es echt nicht.. *facepalm*

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ob das Geld am Dienstag, 2.4., beim Empfänger eintrudelt, ist noch nicht gesagt. Immerhin ist weder der Karfreitag noch der Ostermontag noch einer der Tage des dazwischen liegenden Wochenendes ein regulärer Bankarbeitstag. Das bedeutet, dass die Überweisung erst am Dienstag überhaupt bearbeitet wird, muss aber keineswegs bedeuten, dass sie auch am gleichen Tag dem Empfänger gutgeschrieben wird. Wird sie das nicht, bedeutet das Exmatrikulation - dann rettet dich nicht einmal mehr §193 BGB.

  • vor 8 Jahren

    Sag doch dort Bescheid,daß du rechtzeitig überwiesen hast und wir in einem Sozialstaat leben.Wenn die wegen einem Tag ihren Puls beschleunigen sind sie eben asozial.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich kenn mich da jetzt nicht so aus mit Semestern.

    Aber ich denke mal, man hat dir mindestens vor einer Woche schon gesagt, wenn nicht sogar früher, dass bis zum 01.04. die Frist ist.

    Somit hättest du den Beitrag bzw. die Beiträge bis spätestens letzten Mittwoch, also von 6 Tagen überweisen können und dann dem Empfänger eine Nachricht schicken können oder ihn anrufen können, dass er das Geld bis spätestens Mittwoch (also bis übermorgen) auf seinem Konto hat, so dass er auf dem Laufenden der Dinge ist.

    Aber wer schweigt und bis zum letzten Tag wartet, der muss nunmal mit Konsequenzen rechnen.

    Es sei denn, du kennst den Empfänger (Professor, oder wem du das überweisen musst), dann könntest du ihm das Bargeld heute auf die Hand bringen.

    Angelitu

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