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m h fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Wer hat das Grundgesetz von Deutschland gelesen und für sich eine Entscheidung getroffen?

Das Grundgesetz ist lt. der Rittersturzkonferenz gültig, da es vom Volk bestätigt wurde.

Was bei der angeblichen "Verfassung Deutschlands" nie geschehen ist. Also auch nicht gültig ist !

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Gegen das Grundgesetz ist eigentlich nichts einzuwenden, obgleich ihm die demokratische und dem Staat die völkerrechtliche Legitimation (formell) fehlt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das Grundgesetz war noch nie ungültig, sondern trat am 23. Mai 1949 in Kraft! Wie kam es dazu?

    Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn in einer öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. (= Legitimation durch das Volk, auf Bestimmung der Besatzungsmächte) Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

    Dazu muss man natürlich verstehen was darin geschrieben ist und nicht irgendeinen Quatsch glauben, den so manche "Reichsfanatiker" auf den ein oder anderen Internetseiten veröffentlichen.

    Warum ist es überhaupt (noch) gültig? Dazu der §146 GG:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

  • limbo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    nicht einmal merkel hat es gelesen

  • vor 8 Jahren

    Genau heißt es: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

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  • vor 8 Jahren

    Das Grundgesetz wurde niemals vom deutschen Volk akzeptiert noch von

    ihm beschlossen.

    "Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er

    niemals zugestimmt hat;..."

    "...er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Gel-

    tung er nie legitimiert hat;..."

    "... er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie

    üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung

    er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zu-

    stand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten kön-

    nen, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ Siehe:

    http://deinweckruf.wordpress.com/2010/09/11/hans-h...

    Aber der Präambel des GG zufólge heißt es trotzdem "... Im Bewußt-

    sein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen

    beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frie-

    den der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfas-

    sungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben...."

    Das Grundgesetz wurde 1948 vor Gründung der Bundesrepublik von

    Mitgliedern des Parlamentarischen Rates ohne Mitwirkung oder Beteili-

    gung des Volkes für die 3 westlichen Besatzungszonen als Provisorium

    konzipiert, "um diesen 3 Besatzungszonen eine bis dahin nicht beste-

    hende Ordnung" zu geben.

    Es sollte ausdrücklich keine "Verfassung" sein und es wurde 1948 für

    undenkbar gehalten, was nach der Wiedervereinigung 1990 geschah:

    Das Grundgesetz wurde - wieder ohne jegliche Beteiligung des Vol-

    kes - durch die Politiker in "Verfassung" umbenannt - das GG, wel-

    ches seit 1949 ca. 46mal - natürlich ohne Befragung des Volkes - ge-

    ändert wurde, teilweise um grundgesetz-widrige Gesetze durchzuset-

    zen.

    Siehe Rede Prof. Carlo Schmid 1948:

    http://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU

    Deutschland ist eine Scheindemokratie, seit März 1933 ohne

    geltende, vom Volke beschlossene Verfassung, in welcher alles

    ohne Befragung der Bürger allein durch die politische Klasse

    entschieden wird, ein "totaler Parteienstaat", in dem Legislative,

    Exekutive und Judikative von den Parteien beherrscht werden.

    Siehe: "Das Volk wird nicht gefragt":

    http://www.youtube.com/watch?v=5KgzO8r_vtQ

    "Diese Art von Demokratie wird deshalb so gerne von den Politi-

    kern als >>repräsentative Demokratie<< bezeichnet, weil sie sehr

    genau wissen, dass dies ein Etikettenschwindel ist. Das ist keine

    gute Demokratie, das ist keine schlechte Demokratie, das ist über-

    haupt keine Demokratie, sondern eine Lobbyisten - und Parteien-

    diktatur...." Siehe:

    http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/deutschlan...

  • kaelon
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Bei der ersten Rittersturzkonferenz 1948 ging es nicht um das Grundgestz sondern um die Frankfurter Dokumente die später die Arbeitsgrundlage für das GG bilden sollten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Dokumente

    Bei der zweiten Rittersturzkonferent am 25. und 26. August 1949 ging es um die Einberufung von Bundestag und Bundesversammlung.

    Das ursprüngliche Grundgesetz wurde genau wie die deutsche Verfassung die den Namen "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" von den Landtagen und nicht in einer Volksabstimmung bestätigt

    Im GG sind Volksabstimmungen, egal ob Verfassungsändernd oder gebend nicht Vorgesehen, da im GG die Staatsform als parlamentarische Demokratie festgelegt wird.

    Du solltest Dich vielleicht ein bischen mit der Geschichte Deutschlands beschäftigen bevor du solche Fragen stellst.

    (Es sei denn es handelt sich um einen Aprilscherz)

    Quelle(n): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • vor 8 Jahren

    Wer als Deutscher das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht gelesen hat, soll sich schämen.

    Das Grundgesetz ist für Deutschland gültig, auch wenn es nicht durch Volksabstimmung bestätigt wurde. da es von den Länderparlamenten als Vertreter des Volkes angenommen wurde. Die DDR ist später den Grundgesetz beigetreten.

    Probleme gibt es immer dann, wenn sich Grundgesetz und europäische Verfassung widersprechen. In den Fällen werden das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof angerufen. Wehe, wenn die sich nicht einig sind.

  • vor 8 Jahren

    Sorry, aber deine Aussagen zeugen nur von eins:

    Du magst das Grundgesetz gelesen zu haben, aber verstanden hast du rein gar nichts.

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