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Gibt es einen "Gegenstand" an dem sich die "Politik durch Zwangsabgaben nicht bereichert ?

Wenn man in ein Stück trockenes Brot beißt, was man gekauft hat - ist die Politik mit der Mwst beteiligt.

Bei einem Schluck Wasser, ebenso.

Also, nur einen Gegenstand, den das Volk, der Bürger, wir Menschen benützten, - ohne- das die Politik sich daran mit Zwangsabgaben bereichert - nennen !

12 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Bitte keine Aufzaehlungen ! Das macht sie nur drauf aufmerksam

  • vor 8 Jahren

    Es gibt Sachen, für die andere bereits die Steuer entrichetet haben, die Du kaufen kannst, ohne dass der Staat Geld dafür sehen will.

    Aber mal ehrlich: was will man vom Staat denn eigentlich? Fürsorge? Vorsorge? Versorgung? Absicherung? Schutz? Bildung? Mobilität? Das alles kosetet doch Geld oder? Dafür zahlt man Steuern, direkt und indirekt.

  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wenn man das hier aufschreibt, wird der gegenstand bald mit mwst belegt werden.

  • vor 8 Jahren

    Ja, Katzen selbst werden nicht besteuert, wohl aber das Katzenfutter.

    Katzen selbst sind nach §90 BGB eine bewegliche Sache.

    Quelle(n): BGB.
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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Noch ist es die Luft zum Atmen, aber bald wird das auch noch kosten. ;)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wer soll "die Politik" sein, die sich da angeblich "bereichert"? Du meinst nicht zufällig unseren Staat, der für die Finanzierung seiner vielfältigen Aufgaben Steuern und Abgaben erheben muss, und der dabei in der Regel nicht einmal die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen decken kann?

    Wenn ich morgens zur Arbeit fahre, tue ich das auf einer Straße, die der Staat für mich gebaut hat und für deren Benutzung ich nichts extra zahlen muss. Ich bin 13 Jahre zur Schule und danach noch eine ganze Weile zur Uni gegangen, ohne dafür zahlen zu müssen. Die Straßen hier im Dorf sind nachts beleuchtet, damit ich nicht über meine Füße stolpere - einfach so, völlig gratis. Die Polizei sorgt dafür, dass ich mich praktisch überall völlig sicher fühlen kann, und die Feuerwehr kommt, wenn es mal brennen sollte.

    Ich sehe da irgendwie keine Bereicherung, sondern ein exzellent funktionierendes Staatswesen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es gibt eine ganze Reihe von Leistungen, die von der USt befreit sind . Wichtiges Beispiel

    Die Gewährung von Krediten ...und deren Vermittlung ...

    was zBsp zur Folge hat, dass man keine USt bezahlt auf die Zinsen eines Kredites .

    Hier eine Liste, siehe mehr in § 4 UStG :

    8.

    a)

    die Gewährung und die Vermittlung von Krediten,

    b)

    die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,

    c)

    die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

    d)

    die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren,

    e)

    die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,

    f)

    die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,

    g)

    die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,

    h)

    die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

    i)

    die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;

    j)

    (weggefallen)

    k)

    (weggefallen)

    9.

    a)

    die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,

    b)

    die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Nicht befreit sind die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird;

    10.

    a)

    die Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes. Das gilt auch, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt;

    b)

    die Leistungen, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird;

    11.

    die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler;

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    grübel, da wäre eine gewisse "kriminelle Energie" erforderlich :-))))))

  • vor 8 Jahren

    Wenn du etwas klaust ohne dich erwischen zu lassen ;-)) wird dir dafür keine Abgabe abverlangt.

  • vor 8 Jahren

    Woran sich "die Politik" nicht durch Zwangsabgaben "nicht bereichert",

    das ist eigentlich unbekannt, denn:

    Es gibt sogar eine Luftsteuer - für Reklameschilder, die in rechtem

    Winkel einer Hauswand "in die Luft" hineinragen und Luftsteuer für

    Balkone - siehe Link w.u..

    http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/Abs...

    Böse Zungen behaupten sogar, demnächst es könne demnächst

    eine Steuer für's Atmen geben - in Ergänzungn zur "Luftsteuer".

    Siehe auch:

    "Luftsteuer für Balkone"

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun...

    http://money.de.msn.com/service/bilder.aspx?cp-doc...

    Die Luft besteht zu 78 % aus Stickstoff - für CO2-Ausstoß wird eine

    Steuer erhoben:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Luft

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