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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

ich hatte vor 5 wochen eine strafanzeige gestellt und letzte woche war ich beim anwalt?

hallo yahoo-mitglieder,

vor 5 wochen hatte ich eine strafanzeige gestellt und vor 1 woche war ich beim anwalt.

nach leistungsbetruges par 263

ich: ich

er: x

ich hatte herrn x ein handy überlassen für änderung eines mobilfunklaufzeit vertrages denn ich wollte aus den vertrag austretten und herr x sollte denn vertrag übernehmen.

die bonitätsprüfung und schufa sind negativ ausgefallen. herr x hat mein samsung galaxy s 2 handy und möchte es mir nicht mehr zurück geben beziehungsweiße hatte er mir gesagt das seine tochter das handy hat und seine ex-frau das handy eventuell verkauft hat.

nun war ich beim anwalt und möchte das handy wieder zurück haben oder das geld

was denkt ihr.

herr x lebt von hartz 4 hat 2 kinder und ich denke jobcenter zahlt ihn die wohnung und lebensunterhalt.

denkt ihr ich kriege das handy wieder zurück oder das geld?

der anwalt ist schon eingeschaltet?

Update:

Bleigurt Gitti, du Vogel. Ich will das Handy wieder zurück haben, weil die Bonitätsprüfung und Schufa negativ ausgefallen ist. X Sollte den Rest vom Laufzeits- Vertrages übernehmen, damit ich da raus komme.

Wirklich es gibst schon leute, zzzz!

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Da Du, angeblich, die Sache einem Anwalt gegeben hast, ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso Du hier noch die Frage stellst, wie deine Chancen aussehen entweder an dein Mobiltelefon oder an das Geld zu kommen.

    Ich denke dein AW hat dich dahin gehend schon umfassend informiert.

    tm

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Vor fünf Wochen Strafanzeige und erst vor einer Woche beim Anwalt? Also irgendwie...na ja.

    Zum Anwalt hättest Du vorher gehen müssen und im gleichen Atemzug Strafanzeige stellen müssen. Wenn Du eine gute Rechtschutzversicherung hast, lässt Du den Anwalt die Arbeit machen und Du hälst die Füße still.

    Wenn es ein guter Anwalt ist, dann ist der H4-Typ so gut wie erledigt. Der wird so schnell keine Verträge mehr abschließen können und die Schufa kann einen weiteren negativen Sargnagel in seiner Datei verzeichnen.

    Nächstes Mal bei solchen Deals entsprechende Verträge abschließen. Ein Blick ins BGB hilft!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Vergiss es und lasse dir das eine Lehre sein. Ware gegen Geld, sonst nichts. Du kannst doch kein Handy mit Laufzeitvertrag an einen Hartz 4 Empfänger abgeben. Jetzt kostet dich das richtig Geld, denn du zahlst zunächst auch den Anwalt, Gerichtskosten und alles andere. Wie kann man nur so doof sein?

    Lasse erst mal die Vertragskarte sperren, dann Frage: Hat dein S2 U - Track? Falls ja, lasse es durch die Polizei orten und Sicherstellen und dann mache das bitte nie mehr!

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?

    Wenn nicht : Vergiss die Geschichte und das handy ..und das Geld auch...kostet dich sonst bloss noch mehr ...

    Und wenn Du schon beim Anwalt warst : Der hat dir doch sicher eine vorläufige Einschätzung des Falles gegeben :...als was fragst Du uns ...

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  • vor 8 Jahren

    So einfach kann das Ganze nicht beantwortet werden. Es fehlen Infos. Mit wem hätte der Dritte einen Vertrag? Mit dir oder Provider? Wer hat die Schufa-Auskunft veranlasst? Du oder der Provider? Du musst schon detaillierter werden. Wer ist denn der Eigentümer des Handys? Du oder der Provider?

    Ohne diese Infos kann ich keine konkrete Antwort geben. Aber was ich dir aus Erfahrung sagen kann ist, dass nur der Eigentümer einer Sache den Anspruch auf die Herausgabe der Sache stellen kann.

    Bei dir ist es nicht klar, ob Du automatisch der Eigentümer bist oder ob das Gerät unter Eigentumsvorbehalt dir übergeben wurde.

    Solltest Du der richtige Eigentümer sein, dann stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verüfung:

    1. Herausgabe der Sache-> Du bekommst das Handy zurück

    2. Schadenersatz statt der Sache -> Er hat das Handy nicht mehr und bekommst den Schaden ersetzt

    Offengesagt sehe ich hier keine Straftat, daher ist die Anzeige auch überflüssig. Es ist rein zivilrechtlich. Ich erkenne keine Hinweise auf Betrug, Diebstahl etc. Ich sehe nur eine Vertragsverletztung oder der Vertrag ist geplatzt, sprich der Vertrag konnte aus Bonitätsgründen nicht zustande kommen.

    Anspruch auf das Gerät besteht. Nur der Eigentümer kann es zurückverlangen oder €€€€

  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    keine angst, das ist noch ziemlich früh. wenn du glück hast, kann man ab der 7.- 8. woche etwas sehen und mit noch viel mehr glück, kann man evtl. das herzchen schlagen sehen. in der 5. woche heißt, dass das ei sich gerade erst eingenistet hat. eine schwangerschaft geht forty wochen, d.h. 10 monate...das little one hat man aber nur 9 monate tatsächlich im bauch, da der letzte zyklus vor der schwangerschaft auch schon mitgezählt wird. das ist etwas verwirrend, ich weiß :-) aber so gesehen, bist du erst ca. a million woche schwanger und da ist das ei gerade noch sooo winzig, dass du man jetzt nur ein bläßchen erahnen könnte. warte noch 2-3 wochen ab und du kannst bestimmt mehr sehen. verhindern kannst du gar nichts, wenn das little one nicht bei dir bleiben will, dann kann man es leider nicht aufhalten. eine spezielle ernährung so an sich gibt es nicht. du kannst durch z.B. "femibion" deinen körper unterstützen, das ist ein spezielle mischpreperat für schwangere. alles gute!

  • vor 8 Jahren

    Also ich denke das du jetzt ein Srafverfahren wegen falscher Verdächtigung erwarten darfst. Du hast ein sachlich völlig korrektes rechtsgeschäft abgeschlossen und wegen der sachlichen Unmöglichkeit kommt jetzt eine Rückabwicklung. Dieser weg ist mit einer Strafanzeige nicht ab zu kurzen. Ganz im Gegenteil durch dein verhalten hast du größeren Ärger zu erwarten. Erst zum Anwalt und dann handeln wäre besser gewesen.

    Wenn du Glück hast kommt das zu erwartende Schmerzensgeld das du zu Zahlen hast und der Preis 0 auf 0 raus so das der Käufer das Handy behalten kann.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Dann warte mal schön ab. Vielleicht in einem Jahr kann es passieren, dass ein Gericht sich mit deiner Strafsache beschäftigt.

  • vor 8 Jahren

    Hallo

    Problem jetzt doch schon gelöst.

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Am...

  • vor 8 Jahren

    Besser du vergißt die sache und machst einen neuen Strich.Das ist alles Zeitverschwendung das du dir sparen kannst.Es ist zwar mal das Eigentum von dir gewesen oder ist noch dein Eigentum aber sehen wirst du es nie wieder.Das nächste Mal wirst du klüger sein und mehr aufpassen.Einige Zeit später verliert das Handy an Wert.Schon alleine deswegen lohnt es sich nicht dem ganzen Druck machen zu wollen.Fang einfach neu an denn so was passiert mal im Leben.

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