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Nebenkostenabrechnung: Recht auf korrigierte Abrechnung?

Meine Hausverwaltung hat mir eine falsche Nebenkostenabrechnung zugestellt. Auf meinen Widerspruch, in dem ich detailliert die Fehler aufgezeigt habe, antwortete man mit einem Schreiben und behauptete erneut, die Abrechnung sei richtig, obwohl ein falscher Abrechnungszeitraum angesetzt wurde und die Vorauszahlungen nicht gestimmt haben.

Zwischenzeitlich habe ich der Hausverwaltung mehrere Fristen zur Übersendung einer korrigierten Abrechnung gesetzt, die alle leider fruchtlos verstrichen sind.

Meine monatliche Mietzahlung habe ich um das von mir errechnete Guthaben gekürzt und es der Hausverwaltung entsprechend mitgeteilt.

Was kann ich noch tun, damit die mir eine korrekte Abrechnung zusenden?

Vielen Dank im Voraus.

LG

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Natürlich hast du das Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung, diese kannst du sogar gerichtlich einfordern.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenab...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ich an deiner Stelle hätte schon längst den Mieterbund eingeschaltet. Erstmal reagieren Vermieter meist umgehend auf die, weil sie großen Respekt vor denen haben, da reicht meist schon ein Brief aus. Zweitens bin ich mir sicher, dass die noch mehr Fehler in deiner Abrechnung finden werden, die du als Laie gar nicht bemerken kannst. Es gibt soviele Vorschriften und Neuerungen etc- die finden Sachen in der Abrechnung, das glaubst du gar nicht, das kannst du als normaler Laie gar nicht sehen und erkennen, selbst wenn man es dir erklärt kannst du nur ungläubig mit dem Kopf schütteln.

    Also ab zum Mieterbund, kannst du immer gebrauchen!!

  • vor 8 Jahren

    Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen oder beim Mieterschutzbund eintreten und die regeln das dann für dich.

  • vor 8 Jahren

    Der Mieter kann zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht wahrnehmen.

    Die Höhe darf die Höhe der jährlichen Vorrauszahlung nicht überschreiten.

    (Im Selbstversuch durchgeführt und vor Gericht gewonnen.)

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
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  • vor 8 Jahren

    Frage ist um welche Kosten handelt es sich?

    Wenn der Weg zur Hausverwaltung zu weit ist - um Rechnung einzusehen, steht dir eine Kopie der Abrechnungsdaten zu, falls die nicht vorliegt. Für eine Kopie kann die Verwaltung 25 bis höchstens 30Cent verlangen.

    Nur wenn man Einsicht der Belege hat und dazu ist die Verwaltung verpflichtet, ist dies prüfbar.

    Wurde das Schreiben an die Verwaltung mit Rückschein geschickt, würde ich auf jeden Fall machen.

    Ist weder Einsicht der Abrechnung möglich und liegen keine Kopien zum Vergleich der Abrechnungspositionen vor, muss nicht gezahlt werden.

    Gas oder Öl wird oftmals von einer Firma abgelesen und dies im Beisein des Mieters, damit dürfte die Richtigkeit normalerweise OK. sein.

    Erfahrung einer Wohnanlage, VM. versucht seit 2 ½ Jahren vergeblich die Nebenkosten wie Gartenpflege abzurechnen, da entsprechender Nachweis fehlt, zahlen Mieter nicht.

    VM. hat mehrfach mit Anwalt und Gericht gedroht, doch bis heute hat der nicht geklagt.

    Schade.....

    Bei 2 Mieter wurde bereits eingelenkt.

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