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Mitbewohner will keine Miete mehr zahlen?
Hallo ihr Lieben, ich wohne derzeit mit einem Mitbewohner zusammen in einer Wohnung. Wir stehen beide im Mietvertrag. Monatlich überweist er seinen Mietanteil auf mein Konto und die Miete geht dann von meinem Konto ab. Leider hat sich mein Mitbewohner als Alkoholiker entpuppt, der inzwischen auch diverse andere Sachen konsumiert. Auf ihn ist absolut kein Verlass mehr. Wir haben die Wohnung deshalb mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Nun will er aber einfach schon ausziehen und keine Miete zahlen ohne die drei Monate abzuwarten.
Darf er das? Kann ich irgendwas machen? Gibt es eine rechtliche Handhabe?
9 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Beide sind gesamtschuldnerisch haftbar, d.h. der Vertragspartner kann sich aussuchen bei wem er sich das Geld für die Miete holt.
Muss ein Mieter alleine die Forderung zahlen, kann er sich seinen Anteil bei dem anderen per Klage zurückholen - Wenn es etwas zu holen gibt.
Für die Zunkuft sollte man sich überlegen, ob man nochmal mit jemanden zusammen einen Mietvertrag unterschreibt. Schließlich kann man ihn auch nur gemeinsam kündigen...
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - RaikLv 7vor 8 Jahren
für die Miete steht ihr gesamtschuldnerisch grade - das heiÃt der Vermieter kann sich an jeden von Euch bis zur vollen Höhe der Miete halten.
Im Innenverhältnis hast Du natürlich einen Anspruch auf Erstattung von Deinem Mitbewohner. Nur wenn er nix hat ist da nix zu holen. Du solltest Dir aber wenigstens ein Schuldanerkenntnis besorgen und einen Mahnbescheid beantragen (das kostet nicht viel), dann hast Du einen Titel und wenn er in den nächsten 30 Jahren irgendwann zu Geld kommt kannst Du vollstrecken.
- .**.Lv 7vor 8 Jahren
Wenn beide im Mietvertrag stehen, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das heisst nichts anderes, als dass jeder Mieter dem Vermieter gegenüber für die gesamte Miete haftet. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als den Anteil deines Mitbewohners ebenfalls zu überweisen, und dir den Betrag -notfalls auf dem Rechtsweg- von deinen Mitbewohner zurückzuholen.
- Lord MLv 7vor 8 Jahren
Du stehst vor dem gleichen Problem, wie ich es vor ein paar Jahren mit meinem Untermieter hatte. Ich war für zwei Jahre auf einer Schule und brauchte in der Zeit meine Wohnung nicht mehr, darum habe ich mich auf den Untermieter, den ich schon länger kannte, eingelassen: Geld sparen. Der Untermieter wurde in den abgeänderten Mietvertrag einbezogen und musste direkt an die Hausverwaltung zahlen.
Plötzlich zahlte er die Miete nicht, reagierte nicht mal mehr auf Post usw. Ich habe dann irgandwann die Wohnung gekündigt, weshalb er sich auf die Hinterbeine stellen musste, um nicht obdachlos zu werden. Ich habe dann meine neue Wohnung in einer anderen Stadt gewählt, wo die Arbeitschancen nach der Schule besser standen.
Der Untermieter schuldete mir damals 6 anteilige Monatsmieten, auÃerdem musste die Wohnung gereinigt und renoviert werden, wofür ich die Kaution eingesetzt habe. Insgesamt belief sich dadurch meine Forderung auf rund 1000 €.
Da ich wusste, dass bei meinem Untermieter auch unter den günstigsten Voraussetzungen nichts zu holen war, habe ich nichts unternommen. Klar, ich blieb auf den Kosten alleine sitzen, und es war eine groÃe Stange Geld für mich, aber in dem Fall hieà es wieder mal: Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
Juristisch hätte ich auf jeden Fall einen Titel gegen den Untermieter erwirken können, aber das hätte mich noch mehr Geld gekostet, da er zahlungsunfähig war. Ob sich seine Situation irgendwann gebessert hat, und ob er seine Schuld hätte begleichen können, ich weià es nicht. Ich habe nur trocken geschluckt und bin den Weg des geringsten Widerstands gegangen.
Klar, Du stehst vor demselben Problem. Du willst, dass er seinen Mietanteil bezahlt, und das er auch beim Auszug seinen Teil leistet. Bei Wohngemeinschaften ist das immer schwierig, denn in den meisten Fällen bürgt einer für den anderen. Die Chancen stehen, ähnlich wie bei mir damals: Schlecht. Du sagst, er ist alkoholiker, also gehe ich davon aus, dass er pleite ist, wenn er die Miete versäuft. Er wird sehr wahrscheinlich als obdachloser in der Gosse landen, wenn er schon jetzt nach diesem Motto lebt.
Die einzige reale Chance, die dir noch bleibt, ist die Mietkaution, die sehr wahrscheinlich vorhanden ist. Das ist das einzige Geld, welches zu einer Auszahlung kommen wird, und wo du 100% von bekommen kannst, sofern du nicht sowieso die Kaution alleine gestellt hast. Aber um diese Forderung durchzudrücken müsstest du dir über die Rechtsberatungsstelle einen Titel erwirken.
Natürlich könntest du auch mit einem Anwalt gegen ihn vorgehen, damit du alle deine Forderungen geltend machen kannst. Möglicherweise kann der Anwalt sogar dafür sorgen, dass die Mietschuld auf den Mitbewohner abgewälzt wird, was ich aber als 50/50 Chance bezeichnen möchte. Der Anwalt wird zusätzliches Geld kosten, und dein Mitbewohner wird wahrscheinlich niemals in der Lage sein, die Forderungen zu begleichen.
Deine Entscheidung.
Wenn du mich fragst: Gehe zum Gericht und lasse dir für den Vermieter eine Urkunde ausstellen, dass du nach Begleichung der Mietforderungen die Kaution alleine ausgezahlt bekommst.
Und alles andere ist nur Geld.
Schade drum, aber bevor du dich in Unkosten stürzt, um noch mehr zu verlieren, solltest du dir meine Worte durch den Kopf gehen lassen.
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- Anonymvor 8 Jahren
Ich traue allen Menschen Eigenverantwortung zu.
Sollte mich jemand so enttäuschen?
Da besorge ich mir Bananen – Kartons, da werden alle
fremden Sachen schön rein geschlichtet.
Vorher wechsle ich das Wohnungsschloss aus.
Das kostet ca. € 20,00.
Die gepackten Bananen – Kartons verwahre ich an einem sicheren Ort.
Das ist Dein Pfandrecht.
Erst wenn alles bezahlt ist, händige ich die Bananen – Kartons aus.
Wohne lieber im Frieden alleine, wie mit einer gewissenlosen Schmarotzer.
Ãber Inserate im Anzeigenblatt findest Du bestimmt eine
solvente, zuverlässige Mit-Bewohnerin.
Doch lass Dir eine Kaution auszahlen von 2 – 3 Anteile der
zu zahlenden Anteile der Monatsmiete.
So hat das Leben immer wieder Lernvorgänge für Gutgläubige.
- Anonymvor 8 Jahren
neues Schloss rein...
und Schluss mit Lustig...
soll der Alki unter der...
Brücke pennen!!
- JackLv 7vor 8 Jahren
Wenn ich ehrlich sein soll...
Es gibt zwei Möglichkeiten. Wenn er ohnehin jetzt fristlos ausziehen will, dann hat sich das Problem doch eigentlich insofern gelöst, als dass du ihn los bist. Kannst du einen Nachmieter für ihn finden? Das wäre ja durchaus eine Möglichkeit. Entweder nur zur Zwischenmiete, bis ihr endgültig raus seid oder ihr behaltet die Wohnung mit eben einem neuen Mitbewohner.
Die andere Sache, worüber du dich aber informieren solltest... Verlege die Last der Geldeintreiberei auf den Vermieter. Zahle nur noch deinen Teil der Miete, um den Rest muss sich der Vermieter kümmern. Dein Mitbewohner steht im Mietvertrag und hat ihn demnach auch unterschrieben und somit die Mietbedingungen akzeptiert, also auch die übliche Kündigungsfrist. Zahlungspflichtig ist er gegenüber dem Vermieter.
- HarmonieZielLv 7vor 8 Jahren
Faule Zahler haben in Eigenverantwortung eine asoziale Gesinnung gewählt.
Sie sind sich selbst eine Last - und Mitmenschen mit denen sie zu haben.
Im Leben geht es wie beim PC.
Ist - oder ist nicht.
- herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Du schreibst: Ihr beiden habt die Wohnung gekündigt, also müsst ihr beiden auch raus der Wohnung, da kann sich dein Mitbewohner auf dem Kopf stellen, er muss raus.
Was nun die Miete angeht: Das ist ein Innenverhältnis zwischen dir und deinen Mitbewohner, der Vermieter hat damit nichts zu tun. Daher musst du deinen Mitbewohner verklagen, ob es Sinn macht, ist eine andere Frage.