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Überwachung in einer Maßnahme, wie soll man sich verhalten?
Ich bin zur Zeit in einer Maßnahme vom Arbeitsamt in einer Bildungseinrichtung, aufgrund einer speziellen hörbehinderung kann ich innerhalb von 1m fast nichts hören dafür manchmal eine Stecknadel im obersten Stockwerk, dort kann ich über die Stimmen von "Paola und Kurt Felix" hören. Es geht mir persönlich nur darum mich für den Arbeitsmarkt besser zu qualifizieren. Was soll man machen: abbrechen, anderen Teilnehmern bescheid sagen oder garn nichts machen?
Die reden z.B. die Türkinnen reden mal wieder über Ihre Kopftücher, der Teilnehmer wäscht sich nicht die Hände nach dem Toiletten gang usw..
Das man Überwacht wird halt sogar auf dem Scheisshaus. Soll man sich das gefallen lassen?
5 Antworten
- FaustLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Du hörst Stimmen?
bedenklich, sehr bedenklich...
Nachtrag:
>>Das man Überwacht wird halt sogar auf dem Scheisshaus. Soll man sich das gefallen lassen?<<
Davon war aber in deiner ursprünglichen Frage nicht die Rede.
Das ist natürlich unzulässig.
Wie sieht denn die "Überwachung" aus?
Kamera?
- Anonymvor 8 Jahren
Viel SPass noch. Massnahmen des Arbeitsamts, sind glaube ich schädlicher als alles andere.
- DarkhoundLv 7vor 8 Jahren
Woher weiÃt Du denn, dass ihr überwacht werdet? Sind irgendwo Kameras installiert und Du hast sie gefunden? Ansonsten nenne ich das einfach mal "reine Spekulation"; vielleicht begründet darauf, dass Du diese seltsame Hörbehinderung hast.(mal hörst Du rein gar nichts, mal glatt die Flöhe husten... - so ganz normal ist das nicht!)... ein klein wenig paranoid?!?
(Soll jetzt echt keine Beleidigung oder abwertend gemeint sein, aber so richtig "sicher gehen", WAS oder DASS Du überhaupt etwas hören kannst, kannst Du Dir ja so nun auch nicht sein).
- catLv 7vor 8 Jahren
Wo bitte ist jetzt das Problem für Dich genau?
Ich verstehe Deine Frage nicht??
Faust mal wieder,ich musste sehr über Deine Antwort lachen!
Ich liebe diese Kreativität!
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- Anonymvor 8 Jahren
Vielleicht leidest Du unter Verfolgungswahn. Abbruch gibt Sperrfrist.(SGB)