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Warum zieht unsere Regierung auf einmal den Schwanz beim NPD- Verbot ein?

und schiebt die Verantwortung auf die einzelnen Länder ab?

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-03/nup...

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Vielleicht hat unsere Regierung endlich bemerkt das sie alleine nicht mehr Herr der Islamischen Situation in unserem Land wird und ist froh fuer die Hilfe .

  • vor 8 Jahren

    Der Antrag ist reine Symbolpolitik, er hat zwar vor dem BVG eventuell Chancen, aber spätestens der EU-Gerichtshof würde ein Verbot wieder aufheben.

    Dann hat man viel Geld verschwendet, das besser in die politische Bildung und Immunisierung gegen rechte Dumpfbackenparolen fließen sollte.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    regierung ist eine institution.

    institutionen haben nie einen schwanz.

  • vor 8 Jahren

    Den Justizbehörden wurde lange Zeit vorgeworfen, sie seien "auf

    dem rechten Auge blind." Nun könnte man vielleicht auf den Ge-

    danken kommen, dass das vielleicht irgendwie die Spätwirkung

    dessen sein könnte, was im Spiegel 20/1999 in einem Artikel mit

    dem Titel "Knechte des Gesetzes" beschrieben wurde:

    "... Es waren vor allem die Juristen, die für eine ungebrochene Kon-

    tinuität im Öffentlichen Dienst sorgten, also das Dritte Reich mit der

    Bundesrepublik personell verzahnten.... "

    "... (hatten) ... beinahe alle ehemaligen NS-Beamten einen >>Rechts-

    anspruch auf Wiedereinstellung<< ... "

    " ... >>Wohl keine Berufsgruppe ist aus der Nazi-Zeit mit derart gutem

    Gewissen hervorgegangen wie die Juristenschaft<< --", schreibt Jurist

    Müller in seiner Dokumentation. ..."

    (Es)... " ... wurden die Urteile der NS-Justiz von deutschen Nachkriegs-

    gerichten sanktioniert, die Täter geschont und die Opfer verhöhnt ... "

    " ... Vermutlich wäre sogar Roland Freisler nach 1945 weiter im Staats-

    dienst beschäftigt worden, hätte ihn nicht im Februar 1945 eine alliierte

    Bombe getötet... "

    Roland Freisler - Vorsitzender des "Volksgerichtshofs" - siehe:

    http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/w...

    " ... Rund 45 000 Ermordete hatten Mütter und Väter, Brüder und Schwe-

    stern, Töchter und Söhne, die im Nachkriegsdeutschland kaum eine

    Chance auf Protest, juristische Überprüfung oder gar Wiedergutmachung

    fanden.... Daß die vom Volksgerichtshof gefällten Todesurteile ungesühnt

    blieben, habe >>nicht zuletzt<< an der Rechtsprechung des Bundesge-

    richtshofs gelegen ... "

    "... Es war vollkommen normal, ehemalige Nazi-Juristen in hohe und höch-

    ste Positionen im Justizwesen der demokratischen Bundesrepublik zu be-

    fördern.... "

    Bitte hier weiter lesen:

    "Wie der Rechtsstaat seine Richter fand / Von Henryk M. Broder"

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13395427.htm...

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Es ist Wahlkampf und ausgerechnet die FDP will sich als verfechter der "Grundrechte" profilieren. Ich lache morgen. Natürlich kann man Dummheit nicht verbieten aber die NPD stellt ein Gefahrenspotenzial da und es ist längst hinfällig ihnen den Nährboden weg zu ziehen. Mit der KPD damals klappte das seltsamerweise sehr prompt.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ich begrüße sehr die Entscheidung der FDP: wir können nicht alles verbieten, was uns nicht gefällt. Im übrigen spielt die NPD politisch bei Wahlen keine Rolle. Wir müssen uns argumentativ mit diesen Leuten auseinandersetzen.

    Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinbaren lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Es gibt gute Gründe gegen einen solchen Verbotsantrag.

    Sollte er scheitern, hat die NPD gerichtlich bestätigt bekommen, dass sie verfassungskonform ist. Diese Partei beschäftigt viele Rechtsanwälte, sie wissen genau, wie sie ihre Aktivitäten darstellen müssen, um auf dem Boden des Grundgesetzes zu bleiben - von wenigen Provokationen oder schief gegangen Aktionen abgesehen. Die nicht konformen Dinge werden an nicht zur Partei gehörige Gruppen ausgelagert.

    Die Mitglieder würden sich unter anderem Namen neu formieren, die verschwinden ja nicht einfach durch das Verbot.

    Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Man kann sie nicht nur für sich selbst wollen.

    Ein verbot ersetzt nicht die Auseinandersetzung.

    Der einzige Vorteil wäre (wenn es gelingen würde), dass kein Geld aus der Parteienfinanzierung mehr fließen würde. Durch den geringen Stimmenanteil sind das aber wohl keine großen Summen.

  • vor 8 Jahren

    Weil man sich nicht traut, mit der Keule zu erzwingen, was einem schon politisch nicht gelingt...

    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag vom BVerfG abgelehnt wird, ist weiterhin einfach zu groß. Welch ein Sieg wäre das für die NPD!

    Dumm nur, dass die Pflicht bleibt, diese Individuen politisch zu bekämpfen. Ob mit oder ohne Verbot. Ein unangenehmer Auftrag.

    Aber mit der Keule, da wäre das Problem bestimmt erledigt gewesen. Denn es kann ja nicht mehr sein, was nicht sein darf. Damit konnte man in Griechenland punkten oder in Zypern. Deutschland ohne Nazis!

    Aber vielleicht verbietet das Gericht diese Konsorten ja doch noch. Dann muss sich die Politik mit ihnen wirklich nicht mehr befassen. Denn dann haben wir von jetzt auf gleich keine Nazis mehr!

    Schaut euch lieber an, womit diese Rattenfänger auf Stimmungsfang gehen! Da ansetzen, dann kann man das Problem zwar nicht beseuitigen, aber doch reduzieren!

    Quelle(n): PS: eine Sache wird nicht dadurch schlecht, weil sie von der F.D.P. kommt. Auch wenn Argumentation und Motivation fragwürdig sein mögen :-)
  • vor 8 Jahren

    im Wahljahr macht sich eine evtl. Niederlage nicht so gut

    die FDP wird ab 22. Sept. aus der Regierungsverantwortung sein und nur noch auf der Zuschauertribüne Platz nehmen

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Gegen Dummheit kann man nicht verbieten!

  • vor 8 Jahren

    Ich beurteile die Situation anders. Einmal kann die Bundesregierung ohne die FDP-Minister auch keinen eigen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Zudem ist es ausreichend, wenn ein Verfassungsorgan, in diesem Fall der Bundesrat, einen Verbotsantrag stellt.

    Ich bin keineswegs ein Anhänger der FDP, doch in diesem Fall stimme ich deren Bedenken zu. Ein erneutes klägliches Scheitern eines Verbotsantrages bezüglich der NPD würde gerade dieser Partei einen enormen Auftrieb geben und um Jahr der Bundestagswahl könnte das Kurzzeitgedächtnis der Masse der unzufriedenen Wähler zu einem katastrophal guten Wahlergebnis für die NPD werden.

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