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cat
Lv 7
cat fragte in TiereNagetiere · vor 8 Jahren

Sollen wir das Wohnrecht von meiner Schwiegermutter kaufen?

Hallo!

Meine Schwiegermutter hat Wohnrecht in unserem Haus.

Vor einiger Zeit hat sie uns verklagt und vor ca.2 Wochen war die Gerichtsverhandlung die sie verloren hat.

Jetzt hat sie uns über ihren Rechtsanwalt angeboten ihr Wohnrecht zu kaufen,da sie ausziehen möchte.

Kann uns ja nur recht sein.

Hat jemand damit Erfahrung und was es kosten könnte

8 Antworten

Bewertung
  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Verhandlungssache.

    Es gibt dafür keine festen "Sätze".

    Nachtrag:

    @Mii,

    nein, so geht das nicht.

    "Wohnrecht" ist kein Mietverhältnis, aber auch kein Eigentumsverhältnis.

    Es ist ein immatrieller "Wert".

    Die Schwiegermutter kann ja ausziehen, das steht ihr völlig frei.

    (Das wäre u.U. sowas wie ein Verzicht auf das Wohnrecht.)

    Aber, sie darf z.B. die dann leerstehende Wohnung nicht einfach "vermieten",

    weil, wie geschrieben, sie weder Eigentümerin noch Besitzerin ist.

    Es bleibt nur die Verhandlung.

    Das Günstigste aber für beide Parteien wäre aber eine gütige, einvernehmliche, friedliche Lösung.

    Da wir aber die näheren Hintergründe nicht kennen,

    ist jedes weitere nur reines Spekulatius..

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wahrscheinlich leidet deine Schwiegermutter unter dem Zusammenleben mit dir so sehr, daß sie unbedingt eine räumliche Trennung haben möchte. Als Witwe hat sie möglicher Weise nicht genügend Geld, um sich eine anständige Wohnung leisten zu können. Das könnte sie, wenn ihr sie "auszahlt".

    Ehrlich, für mich ist die Situation sehr traurig. Sie ist euch ausgeliefert. Hat sie wohl nicht ausreichend bedacht, als dieses Wohnrecht eingetragen wurde. Sonst wäre sie immer noch Eigentümerin, und ihr hättet euch anzupassen oder auszuziehen und sie könnte anderweitig vermieten und ihre Rente aufbessern.

    Seufz. Auch andere werden sich die Frage stellen: wie löst man das Problem, wenn man als älterer Mensch nicht mehr in der Lage ist, Außenanlagen, Reparaturen etc. selbst zu bewerkstelligen und dennoch vermeiden möchte, sich in die HÄnde der jungen, verwöhnten und egozentrischen Generation zu begeben? Gibt es da bereits gangbare Lösungen? Wäre sehr daran interessiert.

    Da wäre man besser dran, berliner Testament und beim Tod des Ehepartners Haus verkaufen, Erlös gemäß Erbrecht aufteilen. Dann hat jeder eine gewissen Summe in HÄnden, die er nach Belieben verwenden kann. Eure Schwiegermutter könnte dann vielleicht ins Betreute Wohnen ziehen oder ähnliches. So tut sie mir ehrlich gesagt leid.

  • vor 8 Jahren

    Es muss ja eine Ursache haben, wieso sie ein Wohnrecht eingeräumt bekam?

    Hat sie Euch das Haus frühzeitig auf Euren Namen überschrieben, um Steuern

    zu sparen?

    Kluge, aufrichtige, faire Menschen wandeln eine Interessen Überschneideidung

    in einen Interessenausgleich.

    Hat sie bisher Miete bei Euch Miete bezahlt?

    Jetzt fallen in jedem Fall für die Frau höhere Wohnkosten an, oder?

    Da würde ich 15 Jahre zu Grunde legen, einen ensprechenden, fairen Ausgleich

    bieten.

    Nur gelebter Interessenausgleich fördert den Frieden.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die Rechnung von Mii geht so nicht .

    Es ist nicht gleich ---- Eigentumswohnung . Es kann nicht 100 % als vermietet

    angesetzt werden . Besser ihr einigt euch Familiär .

    Ob Wohnrechtverzicht einklagbar ist müsst ihr bei einem Fachanwalt klären .

    Nur Rechtsauskunft . Nicht Mandat erteilen ! Es gibt auch Broschüren

    über Wohnrecht .

    -

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  • vor 8 Jahren

    Vorhin sagte mein Lebensgefährte, daß er nichts mehr für mich empfindet

    nein

    richtig waere frieden zu machen

    denk mal an deine frau

    es ist deren mutter

  • vor 8 Jahren

    Wenn das Wohnrecht berechnet wird, nimmt man die übliche Miete, die man für diese Wohnung bekommen würde bis zum Lebensende.(aber immer mindestens 11 Jahre)

    Es gibt extra dafür eine Lebenserwartungstabelle für Männer und Frauen unterschiedlich.

    Z.B. Miete 500,-€ x 12Monate = 6000€ x 11 Jahre = 66.000,-€ Wert Wohnrecht

    In deinem Fall ist es natürlich Verhandlungssache.

    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Ich habe ja geschrieben, dass es in ihrem Fall Verhandlungssache ist.

    Was ich beschrieben habe, ist die Berechnung des Wohnrechts, wenn man ein Haus kauft oder übernimmt , in dem noch eine Person ein Wohnrecht hat.

    So war es, als meine Schwiegereltern ihr Haus abgegeben haben, aber ein Wohnrecht darin behalten hatten. Das hat uns der Notar so erklärt.

    Wenn meine Schwiegereltern allerdings ausziehen (ins Heim) und damit auf ihr Wohnrecht verzichten, muss der Hauserbe auf alle Fälle als erster in Höhe des Wohnrechts ein Zuschhuss zum Heim geben ( laut Notar)

    Bei meinen Schwiegereltern z.B. 430 mtl. für das Wohnrecht als Altenheimplatz-Zuschuss.

  • vor 8 Jahren

    Psyche geht vor Geld. Meine Meinung.

  • vor 8 Jahren

    Warum abkaufen, sie hat doch den Rechtsstreit verloren,

    oder was für einen Rechtsstreit meinst Du.

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