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Dürfen Internet Anbieter das Internet ohne Vorwarnung sperren?

Folgender Fall:

Ende Dezember habe ich eine Lastschriftrechnung bei Kabel Deutschland nicht eingelöst.

Kurz darauf habe ich mit denen telefoniert und gesagt das die den fälligen Betrag erneut

per Lastschrift einzuziehen. Dies geschah bis heute nicht. Die kommenden Rechnungen wurden

auch nicht abgebucht. Da ich eine Zeit lang auf Kur war habe ich von dem ganzen nix mit bekommen. Gestern habe ich dann den Brief im Briefkasten gesehen (mit einer Forderung von 75,91 €). Mit dem aktuellen Monat wären es 108 €. Nun ist es mir nicht möglich den ganzen Betrag in eins zu bezahlen. Die wollen aber die Leitung nicht mehr frei geben so lange der komplette Betrag nicht beglichen ist. Dürfen die mein Internet sperren, obwohl keine Ankündigung vorher angekommen ist?

Ich beziehe mich dabei auf § 19 TKV:

http://www.ius-it.de/glossar/19_TKV.html

Ist dieser noch gültig, oder ähnliches?

Update:

Das ist nicht mal eine Mahnung. Nur eine Rechnung in der die offenen Beträge aufgeführt sind. Von einer Sperrung ist da nix geschrieben.

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    ja !

  • vor 8 Jahren

    lese mal deine Mahnung richtig...da steht drin, das der gesperrt werden kann/wird

  • vor 8 Jahren

    Mach da Druck! Sowas ist illegal! Nehm dir einen Anwalt und dann ab ins Gericht, wenn die es drauf ankommen lassen wollen.

    Wer nicht hören will muss fühlen!

  • vor 8 Jahren

    Nein nur wenn du die Rechnung nicht pünktlich bezahlst. Und da sind die sogar im Recht.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, und das ist gut so!

  • vor 8 Jahren

    Ja das dürfen sie, sie können ja auch nichts dafür wenn du in der Kur warst. Zu dem Gesetzt:

    Da heisst es folgendermassen:

    1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder

    2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

    Du bist über 75 Euro im Verzug, dass heisst alle Bedingungen im Absatz 2 sind irrelevant. Es heisst ja "Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist ODER".

  • vor 8 Jahren

    ja das geht, die müssen dich nicht ständig auffordern offene rechnungen zu begleichen.

    eine zahlungserinnerung ist nur eine gefälligkeit des anbieters, gesetzlich leider nicht vorgeschrieben.

    so ist es nun mal.

    lg

  • vor 8 Jahren

    Ich halte das für juristisch zwispältig. Sperrung sowie Kosten für Mahnungen sind nur gestattet, wenn der Verzug nicht vom Kunden zu vertreten ist. Die Vereinbarung, es soll erneut und weiterhin per Lastschrift abgebucht werden, was aber vom Anbieter nicht vollzogen wurde, legt nahe, das der andauernde Verzug nicht vom Kunden zu vertreten ist. Vor allem aber hat der Anbieter die Abbuchungen der Folgebeträge unterlassen und somit die Höhe des Verzugsschadens erst über die 75 € hinaus herbeigeführt.

    Inwieweit Dich jetzt eine Sorgfaltspflicht trifft und ob und ggf. nach welcher Frist Du hättest nachfragen müssen, wieso die Abbuchung noch nicht durchgeführt wurde, kann ich nicht sagen.Ich würde sogar vermuten, Verzug ist nur einmalig entstanden, als das Konto nicht die ausreichende Deckung aufwies. Vertraglich ist normalerweise vereinbart, daß abgebucht wird und somit gerade keine Rechnung mit kalendermäßig bestimmbarem Falligkeitstag erstellt werden soll. Das könnte auch vor Gericht evtl. ein Streitpunkt mit ungewissem Ausgang werden. Das größte Problem wird aber sein, die die fernmündliche Abrede schwer nachweisbar ist.

    __

    Wie ist denn der Wortlaut in den Rechnungen, was die Durchführung des Forderungsausgleichs angeht?

  • vor 8 Jahren

    Im Prinzip hast Du recht , aber das machen die alle ,

    weil niemand klagt oder vor Gericht geht .

    Ich finde das auch eine Unverschämtheit von den Anbietern .evtl,die Sperrgebühr einbehalten,

    Aber dann sperren die wieder .

    Anrufen nutzt auch nicht , nur bla bla .... Je nach Kundendienst .

    Selbst Anwaltschreiben ignorieren diese Anbieter , habe das selber erlebt .

    Allerdings wenn es ernst wird , dann kommen plötzlich Anrufe :/ .

    Es lohnt sich nicht , ehrlich .

    Ich Klage zur Zeit gegen Base , aber wegen einer anderen Sache , weil Base Vertragsbrüchig wurde in meinem Fall,( lange Geschichte )

    Es sieht aber schlecht aus für Base ... :)

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