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Sind Mahngebühren in Höhe von 7,50 € rechtens?

Oder ist dies nicht unlauter?

3,00 € könnte ich mir noch gefallen lassen. Aber so viel?

Die nehmen's ja wirklich vom Lebendigen.

Was kann ich dagegen tun, wenn ich dazu die rechtliche Möglichkeit habe?

Update:

@Hugo: Der Brief ist mechanisch erstellt worden und trägt daher nur eine ausgedruckte Unterschrift. Irgend jemand hat das Papier gefaltet, eingetütet, den Umschlag zugeklebt und das ganze in die Ausgangspost geworfen.

Das Porto beträgt 0,55 € - steht auf dem Umschlag drauf.

Wie gesagt: "Die nehmen's vom Lebendigen."

Update 2:

@ ช้าง: Ich habe nichts bestellt. Ich habe leider nur kein Geld verdient, weil ich selbständig bin und kein Geld bekomme, wenn ich nicht arbeiten kann, z.B. wenn ich ca. 2 Monate im Krankenhaus liegen muß.

Da ich auch allein lebe, kann niemand anders sich um alle aufkommenden Probleme kümmern, wenn ich es nicht tue.

Update 3:

@ ช้าง: Wenn Du nicht helfen willst, dann antworte auch nicht. Bitte!

Update 4:

@Lucius T. Fowler: Doch, Vertrauen habe ich. Daran scheitert es nicht. Es gibt nur hier in dieser Stadt niemanden, den ich freundschaftlich oder persönlich nahe kenne.Also in dieser bin ich ganz allein.

Ich habe mich vorher wohl auch falsch ausgedrückt. Also, ich war krank, bin es jetzt aber (hoffentlich) nicht mehr oder nicht wieder.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Auch die Höhe der Mahngebühren ist gesetzlich geregelt. Hierbei greift ein Gesetz im BGB, das besagt, dass Geschäfte mit Verbrauchern den Basiszinssatz von 5% nicht übersteigen dürfen. Diese Verzugszinsen sollen alle Kosten, die dem Gläubiger durch die Nichtzahlung der Rechnung entstanden sind, abdecken. Zudem dürfen Zweitmahnungen nicht höher als 2,50 Euro sein. Denn bei diesen Mahnungen werden lediglich das Porto und das Briefpapier in Rechnung gestellt, um die erneute Erinnerung an die noch offene Rechnung zu versenden.

    Doch auch wenn es als sinnvoll erscheint, die Kosten von Mahngebühren zu hinterfragen, sollte dennoch die Grundlage eines Wiederspruches geschaffen sein. Hierzu sollte der Schuldner im ersten Schritt alle noch offenen Rechnungen begleichen, um eine solide Grundlage zur Erlassung der Gebühren zu haben. Die Rechtsgrundlage hält zahlreiche Lösungsoptionen bereit, dennoch sollte man sich in jedem Fall eine außergerichtliche Einigung vorziehen.

    Was bedeutet, die 1 Mahnung kann 7,50 € betragen alle darauf folgende nur noch 2,50 €. Bei Energierversorgungsunternehmen sind die Mahnkosten vom BVG auf max. 1,20 € gedeckelt worden.

    tm

    Proffesoressa.........wie üblich und unvermeidlich, sinnfreies und am wahren und rechtlichen Sachverhalt vorbei. Müll eben. Du musst ein sehr einsame Person sein.

    Quelle(n): Juraforum
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du überschüttest uns ja geradezu mit Informationen!

    Falls ein Brief gesendet wurde, sind ja zumindest Porto, Papier und Verwaltungskosten angefallen.

  • vor 8 Jahren

    Über "rechtens" kann man sich streiten. Ich mach's häufiger (ja, Schande über mich, ich vergesse schon mal eine Rechnung über so Kleinbeträge wie 13,50 Euro) so, dass ich, auch wenn "Mahnung" draufsteht und Mahngebühren verlangt werden, nur den Rechnungsbetrag überweise. Weil ich finde, dass im Internet-Zeitalter es doch angemessen wäre, erstmal eine kostenlose "Zahlungserinnerung" per Mail zu schicken, anstatt gleich eine Mahnung per Briefpost. Das können Computer heutzutage automatisch! Ja, glaubt es ruhig, liebe Versandhändler!

    edit:

    @Moritz, es ist ja nicht schön für dich, im Kranenhaus zu liegen, das glaube ich gerne, aber Internetzugang hast du ja offensichtlich, und bei Mahnungen ist das "Zahlungsziel" normalerweise zwei Wochen. In der Zeit kann dir bestimmt jemand deine Post vorbei bringen, oder sie sogar für dich vorsortieren, wenn du ihm erlaubst, deine Briefe zu öffnen und zu lesen. Hast du wirklich niemanden, dem du so viel Vertrauen entgegenbringen kannst?

  • vor 8 Jahren

    bei mir wären die mahngebühren höher!

    warum bezahlst du nicht in dem zahlungsziel?

    du hättest nie eine mahnung bekommen.....stumpfsinn von dir so etwas!

    wenn du keine kohle hast bestelle nichts!

    dich würde ich vorführen, glaube es mir!!!!!!!!!!!

    @ fragesteller:

    wenn du dich hier beschweren kannst, kannst du auch bezahlen, ansonsten wäre es für mich ein geplanter betrug...sorry, ja. wenn du krank bist, bist du krank, dann kannst du auch statt hier zu schreiben an die gläubiger schreiben, oder nicht??

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  • vor 8 Jahren

    7,50€ stufe ich als entschieden zu hoch ein. Schon bei AGB-Klauseln mit 2,50 € Mahnkostenpauschale als Bestandteil vertraglicher Vereinbarung entscheiden die Gerichte unterschiedlich, ob die Höhe angemessen als Kostenentschädigung ist. Mahnkosten müssen ersetzt werden, es darf aber kein Gewinn damit erzielt werden. 5 € ist schon äußerst grenzwertig bis deutlich zu hoch, 7,50 € entschieden zu hoch.

    Ich widerspreche in so einem Fall den Mahnkosten ganz oder teilweise (bei berechtigter Mahnung auf mein Verschulden). Wichtig ist auch, ob durch die erste Mahnung in Verzug gesetzt wird, oder ob Verzug automatisch eingetreten ist. Bei Inverzugsetzung durch Mahnung dürfen keine Kosten berechnet werden. Die berechtigte Forderung inkl. angemessener Mahnkosten überweise ich mit dem Hinweis "Rechnungsnummer zzgl. x € Mahnkosten zweckgebunden" und alle Folgezahlungen ebenfalls zweckgebunden. Die Unternehmen rechnen meistens dennoch Zahlungen auf den ältesten offenen Posten an, was ich nicht akzeptiere. Die offenen Mahngebühren gelten als strittige Forderung. Sollte es zur Leistungsverweigerung kommen, scheue ich nicht, einen Prozeß zu führen.

    __

    @details: Falten und kuvertieren funktioniert bei etwas größeren Unternehmen auch maschinell, und auch Frankiermaschinen gehören zum Standard. 55 ct. Porto + großzügig gerechnet 30 ct. Verbrauchsmaterial (Papier, Kuvert, Toner, Walzenverschleiß) macht 85 ct. Auch dürfen Arbeitsminuten berechnet werden, wenn Mitarbeiter an der Mahnschreibenerstellung beteiligt sind, Eigenleistung des Unternehmers nicht, die zählt als Freizeitaufwand. Auch die Anschaffung von Technik für das generelle Mahnverfahren darf nicht in Form von Mahnkosten auf den Einzelfall umgelegt werden. Die Entscheidung mit den 1,20 € bei Energieunternehmen ist mir auch bekannt und erscheint in der Höhe plausibel. Nicht plausibel erscheint mir, wenn Großbetriebe anderer Branchen anders bemessen würden.

  • vor 8 Jahren

    Das ist vollkommen rechtens, zuweilen sogar noch mehr.

  • Galius
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    "Die nehmens ja wirklich von den Lebenden / 3€ würde ich mir ja noch gefallen lassen": Du hast ja die Rechnungen nicht bezahlt und damit der Firma neben Zinsverlusten auch den Schaden durch die Eintreibungskosten verursacht.

    Die Höhe setzt sich zusammen aus den Verzugszinsen (abhängig von der Höhe des Schuldbetrages, 5% über Basiszinssatz) 30 Tage ab Forderungseingang und den Mahnkosten (Porto, Verwaltungsgebühr, eventuell Kosten für Inkassounternehmen).

    Solange die Firma die Zusammensetzung der Mahngebühren beweisen kann ist die Forderungen grundsätzlich erstmal rechtskräftig. Allerdings werden die Mahngebühren erst bei Erhalt gebucht (nicht schon bei der Forderung) weswegen die meisten Firmen kein Problem damit haben die Mahngebühren zu erlassen, wenn der Forderungsbetrag beglichen ist. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass die Firmen keinen Anspruch auf die Zahlungs haben, die Kulanz ist nur nicht so kompliziert wie bei einer Stornierung etc.

    Am besten erstmal ohne Mahngebühren bezahlen und schauen, ob noch was kommt. Soweit ich weiss dürfen Mahngebühren nicht gemahnt werden, Du riskisiert also (vermutlich) nicht, dass die Mahngebühren wachsen, wenn Du nur den Forderungsbetrag bezahlst.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Für was denn hast Du eine Mahngebühr bekommen?

    LG

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