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Devil fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 8 Jahren

Anklage nach nicht vollständig runtergeladenen Films?

Wir haben zurzeit ein Thema in Politik wo wir uns mir Medienrechten verfassen

Meine Frage ist falls jemand ein Film runterladet aber es abricht oder halt einfach mitten beim Download abricht kann man trotzdem noch angeklagt werden.

Es ist ja verboten den eines Filmes runterzuladen aber halt dann wenn man es besitzt oder?

kennt sich jemand in dem Gebiet aus wir schreiben demnächst eine Arbeit darüber

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn Du eine Bank überfällst dann aber abbrichst,

    ein Auto klaust es aber dann stehen lässt,

    einen Mord begehen willst dann aber das Opfer nur halbtot liegen lässt

    dann ist das trotzdem immer noch eine Straftat. Ebenso das versuchte stehlen von Filmen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Der Vergleich mit dem Diebstahl eines Gegenstandes, finde ich ziemlich weit hergeholt. Urhebergeschuetztes Material kann nicht mit Gegenstaenden verglichen werden, es ist unter Diebstahl Geistigen Eigentums zu vermerken. Dieser teilhafte Download kann so nicht als Diebstahl gelten, da man nur ein Haufen Bytes hat, die nicht ohne Weiteres verwendet werden koennen. Momentan gibt es keine klaren Gesetze, die solche Spezialfaelle behandeln, deswegen bleibt es eine Grauzone.

  • vor 8 Jahren

    Zu einer Anklage kommt es nicht, dafür sind die Gerichte zu überlastet um sich mit solchen Kleinigkeiten herumzuärgern. Es kommt zu zivilrechtlichen Ansprüche gegen dich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob nur 1%, 50% oder 100%.

    Oder meinst du, wenn du bei Aldi nur eine halbe Tafel Schokolade klaust, dass das dann straffrei ist?

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ist total egal ob du abbrichst, sobald du auch nur 1 byte "geklaut" hast kommst du aus der Nummer nicht mehr raus...

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  • vor 8 Jahren

    Hast wohl Post erhalten? ;-))

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