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Was bedeutet das Testament für die Familie?

Ein Ehepaar. Kinderlos. Der Mann stirbt. Er hat ein Testament beim Notar, welches besagt, dass Alleinerbin eine bestimmte Verwandte ist. Das Testament wurde aufgesetzt, als er gerade 18 war und das Ehepaar sich noch gar nicht kannte. Er hatte es nie geändert, weil er nicht mehr daran gedacht hatte. Was bedeutet dieses Testament für die Ehefrau? Und was wäre, wenn ein leibliches Kind der beiden existieren würde?

Update:

@ brian: es ist kein fall, der so passiert ist, sondern ein "was wäre wenn" und somit ist alles im fall geschilderte einer tatsache entsprechend und kein "ich wünsche mir, es wäre so gewesen" oder "ich denke mal so war es". es geht nicht darum, was man will oder gerne hätte, sondern ganz allein darum, wie die rechtslage in genau so einem fall wäre.

8 Antworten

Bewertung
  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ehefrau und Kinder erhalten ihr Pflichtteil

    @Gaston,

    das ist schlicht und ergreifend FALSCH, was du schreibst!

    Ist ein Testament vorhanden, egal, wie alt es ist und es ist rechtsgültig,

    dann gilt das Testament.

    Ehefrau, resp. Witwe und Kinder erhalten ihr Pflichtteil!

    Dieser Pflichtteilsanspruch besteht dabei im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils

    und ist auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet.

    Wichtig ist der Begriff "Geldbetrages"!!!

    Man erbt als Pflichtteilerbe also nicht Anteile eines Hauses, sondern nur den Wert dieses Anteiles.

  • vor 8 Jahren

    Unabhängig von einem Testament gehört der Ehefrau erstmal ein Anteil an dem, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Und dann hat sie einen Pflichtteil (gilt auch für seine Kinder), der durch das Testament nicht berührt wird.

    Wenn es keine Hinweise dafür gibt, dass das Testament allenfalls nicht gültig sein könnte, dann erhält diese bestimmte Verwandte halt all das, was nicht der Ehefrau und ggf. Kindern zusteht.

  • vor 8 Jahren

    Dieses Testament wäre rechtskräftig -egal ob er 18 oder 80 ist als er es verfast hat. nun würde es noch um die gültigkeit gefrüft und die Ehefrau hat nur rechte auf Anteile aus ihrer Ehezeit

  • vor 8 Jahren

    das testament wird so vollstreckt

    und sie die ehefrau bekommt den pflichtteil

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  • Komet
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das Testament ist gültig, solange kein neues aufgesetzt wird. Die Ehefrau hat nur Anspruch auf den Pflichtteil. Das ist die Hälfte von dem, was sie bei der gesetzlichen Erbfolge kriegen würde.

    Wenn keine Kinder da sind würde sie nach der gesetzlichen Erbfolge alles kriegen. Da sie nur den Pflichtteil bekommt, würde sie also die Hälfte bekommen.

    Wäre ein Kind da, würde sie nach gesetzlicher Erbfolge die eine Hälfte bekommen (der Pflichtteil wäre also ein Viertel der Erbmasse) und das Kind die andereHälfte. Mehrere Kinder würden sich diese Hälfte teilen. Der Pflichtteil wäre davon dann eben die Hälfte.

    Alles andere bekommt die Verwandte.

  • vor 8 Jahren

    Das bedeutet, dass die treusorgende Ehefrau zunächst nur das Pflichtteil bekommt.

    Die Beweislast, dass das Testament doch nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht, obliegt der trauernden Witwe! Viel Spaß dabei!

    Woher willst du eigentlich wissen, dass er nicht mehr an das Testament gedacht hat? Ein frommer Wunsch? Er scheint ja nicht plötzlich und unerwartet gestorben zu sein, so dass er das Testament nicht mehr hätte ändern können. Im Gegenteil, die Versorgung seiner Ehefrau erschien ihm nicht wichtig genug, um sie zu bedenken.

    Sollte die liebende Witwe den letzten Willen ihres Mannes nicht einfach respektieren?

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Ehefrau muss den Geschwister ihres mannes teilen.

    Bestehe auf ein Berliner Testament bei einem Notar.

    Dann ersparst Du Dir sehr viel Ärger.

    Die Kosten eines notariellen Testament-es sind gering.

    Hole Dir Rat beim Notar.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn ein Ehemann stirbt, gehört die Hälfte des gemeinsamen Vermögens ohnehin der Ehefrau, wenn kein gegenlautender Ehevertrag existiert. Die zweite Vermögenshälfte ist das eigentliche Erbe, das kann verteilt werden.

    Einem leiblichen Kind würde als Pflichtteil die Hälfte davon zustehen.

    Für die Witwe wird es etwas komplizierter, siehe den Link unten:

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