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Darf man eine Trennwand in eine Mietwohnung einbauen?
Oder muss man das vorher mit dem Vermieter abklären?
Im Falle eines Auszugs aus der Wohnung, würde die Wand wieder entfernt werden.
8 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
darfst so ziemlich alles bauen was du willst solange es sich beim Auszug rückstandslos entfernen läßt...
- HausverwalterLv 7vor 8 Jahren
Man darf so ziemlich jede bauliche Veränderung in seiner Mietwohnung vornehmen, sofern man die Wohnung wieder in den vertraglichen Zustand bringen kann.
Ob man den Vertragspartner darüber informieren möchte, muss man selbst entscheiden. "Verursacht" man eine Wertsteigerung kann es ein Hinweis an den Vertragspartner nicht schaden - vielleicht würde er sich an den Kosten sogar beteiligen. Gleichzeitig wäre ein eventueller Rückbau auszuschlieÃen, bzw. man könnte ihn vereinbaren.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Anonymvor 8 Jahren
Solange du deine Einbauten bei Auszug spurlos entfernst, kannst du alles einbauen, was du willst.
- Dieter CLv 4vor 8 Jahren
Nach Absprache mit dem Vermieter eine Holzriegelwand einbauen. Die lässt sich beim Auszug problemlos wieder entfernen.
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- vor 8 Jahren
Ich gebe meinen Vorrednern recht. Natürlich darfst Du in Deiner Wohnung Trennwände einbauen, die wieder entfernt werden können. Dafür braucht auch nicht der Vermieter informiert werden. In den Mietverträgen steht ja nur, dass man die Wohnung bei Auszug im ordnungsgemäÃen Zustand wieder übergeben muÃ. Wenn man eine Trennwand nimmt, die so geartet ist, dass diese keine Mauerschäden hinterläÃt - dann ist dagegen nichts einzuwenden
- vor 8 Jahren
NEIN dir gehört die Wohnung nicht. Wie du schon schreibst es ist eine MIETWOHNUNG. Du zahlst Miete . Nur der Eigentümmer darf das da brauchst du ihn auch nicht fragen.
Quelle(n): ( wohne auch in einer Mietwohnung)