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Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII?

Hallo,

eine Bekannte von mir hat eine Haushaltshilfe, die vom Landratsamt bezahlt wird (höchsten 8 Wochenstunde). In einem schreiben des LRA steht dieser Satz:

"Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass sie die vom Kreissozialamt gezahlte Entschädigung ordnungsgemäß versichert und versteuert. Bitte informieren Sie ihre Haushaltshilfen darüber".

Das "versteuern" ist mir klar (über die Einkommensteuer) aber was bedeutet das " versichern"? Nachdem ich mir die Frage gestellt habe, habe ich beim Landratsamt angerufen und nachgefragt. Die einzige Auskunft die ich bekommen habe war: das man darauf achten muss, dass sie sozialversichert wird. Wie funktioniert das? Normalerweise ist es ja so, dass der "Arbeitgeber" die Sozialversicherungsabgaben einbehält und abführt. Da das LRA aber kein "AG" ist, muss es dann die Haushaltshilfe selber abführen oder ist das, da es vllt etwas mit Betreuung (niedrige Bezahlung) zu tun hat Sozialversicherungsfrei?

Vielen Dank im Vorraus!!!

1 Antwort

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  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, normalerweise muss das der Bezahlende, also hier das Amt, machen.

    Aber trotzdem muss auch der versicherungspflichtige, hier die Pflegekraft, sicherstellen, dass sie überall ordentlich angemeldet ist.

    Sonst kann sie in erhebliche Schwierigkeiten wegen Schwarzarbeit kommen.

    mfG gw38

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