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Gemeinschuldnerische Haftung?

Zwei Mieter wohnen zusammen. Mieter A zahlt seine Miete immer pünktlich, Mieter B jedoch seit 5 Monaten nicht. Nun wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt und beide haften für die Mietschulden von Mieter B.

Mieter B sieht ein, dass es eigentlich seine Schulden sind und möchte Mieter A aus den Schulden befreien.

a) Gibt es einen vertraglichen Weg, die Mietschulden auf Mieter B zu übertragen, wenn er dieser unterschreibt, sodass Mieter A aus den Schulden befreit ist?

b) Wenn ja, wie setzt sich der Vertrag zu stande? Gibt es Muster?

8 Antworten

Bewertung
  • Catan
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Alle Absprachen zwischen A und B können nur im Innenverhältnis wirken. Eine Befreiung ggü. dem Gläubiger kann nur durch Erfüllung geschehen. Wenn B haften will, soll er an den Gläubiger zahlen und erwirbt dann Regressansprüche gg. A.

    Am Besten fragt ihr dazu einen Anwalt.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    nein, den gibt es nicht. Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung kann der Gläubiger bei jeder der Parteien den gesamten Betrag einfordern. Wie die beiden das dann untereinander regeln kann ihm egal sein. Natürlich könnte der Vermieter zustimmen, A aus den Schulden zu entlassen. Aber wer macht das?

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Tut mir Leid...Nein diesen Vertrag gibt es nicht...Habe das selber mal durchgemacht...

    Aber ihr könnt ja einen anderen Vertrag aufsetzen, das er dir noch so und soviel schuldet...

    Wäre dann aber besser das mit einem Anwalt zu machen...

  • vor 8 Jahren

    Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung müssen beide Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben. Ein Vertrag ist überflüssig, da bereits aus der Haftung Mieter A gegenüber Mieter B einen Anspruch hat.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
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  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn beide zusammen einen Mietvertrag unterschrieben haben haften Sie füreinander Gesamtschuldnerisch (GBR, Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts).

    Wenn es aber 2 Verträge sind (jeder hat mit dem Vermieter einen eigenen Vertrag) glaube ich nicht, dass jeder Gesamtschuldnerisch haftet bzw. würde es ausschließen. In dem Fall könnte er aber sicher nicht beiden kündigen.

    Bin aber (zum Glück) kein Anwalt; es ist sicher sinnvoller wenn die sich mit dem Vermieter einigen.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    den Begriff "Gemeinschuldnerische Haftung" gibt es so nicht,

    gemeint ist wohl die "Gesamtschuldnerische Haftung".

    Und nein, sowas, wie du es in deiner Frage formulierst, gibt es nicht.

    Es gilt, dass sowohl alle für alles haften, aber auch jeder Einzelne für alles haftet.

  • vor 8 Jahren

    Das geht nicht. Hingegen kann sich der Vermieter an den halten der noch Geld hat. Wie die das dann untereinander machen interessiert den Vermieter nicht mehr.

  • vor 8 Jahren

    da kommt es immer noch darauf an ob B zahlen kann,..

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