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Selbständigkeit.. wo bin ich besser geholfen, beim Arbeitsamt oder bei der Agentur für Arbeit?
Hallo allerseits, seit zwei Monaten bin ich arbeitslos. Ich habe Alg I beantragt und vor paar Tagen habe ich mein Arbeitslosengeld bekommen. Jedoch da das Geld nur Strom und Miete reicht, bin in zusätzlich auf andere Geldquellen angewiesen. Im Januar habe ich Wohngeld beantragt, habe bis jetz noch keine Antwort bekommen. Der Beraterbeim Arbeitsamt sagte mir, ich kann mich für Wohngeld oder für Alg II entscheiden. Wo bekomme ich mehr Geld? Da ich mich bald selbständig machen möchte, ist die Frage bin ich besser von der Agentur von Arbeit geholfen, oder von Jobcenter? (wenn ich zusätzlich noch Alg II beziehe, ist die die zuständige Behörde, alles was mit Selbständigkeit zu tun hat, bearbeiten die Alg II Mitarbeiter...)
Ich brauche euren Rat, wer kennt sich gut aus?
Ich danke dich/euch!
Danke Janet M für die Links! Praktisch zu berechnen :-)
Vielen Dank für deine ausführlichen Antwort JanyBabe :) . Ich bin alleinerziehend, habe nur 511 € bekommen und das Geld reicht nicht zum Leben. Es scheint mir, vom ALG II bekomme ich mehr Geld als vom Wohngeld. Bist du auch der Meinung, dass es so ist?
Wegen Beratung für die geplante Selbständigkeit, ja, ich hatte mir Sorgen gemacht, ob die Berater bei JobCenter nicht so gut qualifiziert sind wie beim Arbeitsamt. Frag mich nicht nach dem Warum :))
Danke für deine Antwort. Als Alg I Empfängerin könnte ich eventuell (nur) einen Gründerzuschuss bekommen. Mehr nicht. Ich habe die Begeisterung für mein Vorhaben, das Geld habe ich aber nicht! Bietet JobCenter mehr Unterstützung für werdende Selbständige, weißt du das?
Liebe Janet M, danke für deine Ergänzung. Mein Kind ist älter als 12 Jahre, wegen Kindergeldzuschuß da werde ich mich informieren ob der mir zusteht, ohne ALG II zu beantragen. Es stand dort für Geringverdiener, ich weiß es nicht ob das Geld auch Beziehern von ALG I zusteht.
Die Infos wegen der Selbständigkeit sind mir schon bekannt, es ist aber eine Kantenentscheidung, dass heißt es wird vom Fall zu Fall anders entschieden und ich habe keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld.
Ich habe gehört, die JobCenter gibt manchmal Darlehen ohne Zinsen, sogar einen kleinen Startkapital stellt die Existenzgründern zur Verfügung. Stimmt das wirklich? Werden wie beim Arbeitsamt auch hier die Soziale Ausgaben für eine gewisse Zeit übernommen?
Diese Fragen gehen mir durch den Kopf und Pendel in Gedanken hin und her, ob JobCenter oder Arbeitsamt. :-)
2 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Wenn du dir unsicher bist, welches für dich die beste Variante ist, würde ich dir raten, einen Antrag auf ALG II zu stellen. Die Mitarbeiter dort rechnen dann für dich aus, ob du einen Anspruch hast oder nicht.
Du kannst dir auch selbst einen kleinen Überblick verschaffen:
- Wenn du allein lebst beträgt die sogenannte Regelleistung für dich 382,00 €, hinzu kommt noch die Miete die du zahlst. Dies zusammen gerechnet ergibt deinen Bedarf, also das was du im Monat mindestens zum Leben haben musst.
-Hiervon abgezogen wird dein Einkommen, also dein ALG I (bis auf eine Freibetragspauschale von 30,00 €, also dein ALG I - 30 = anzurechnendes Einkommen).
- Zuletzt ziehst du das anzurechnende Einkommen von deinem oben errechneten Bedarf ab.
Kommst du auf einen positiven Betrag, hast du auch einen Anspruch auf ALG II! :)
Du solltest allerdings beachten, dass sich ALG II und Wohngeld ausschließen, das heißt du kannst diese Leistungen nicht beide gleichzeitg bekommen.
Zu der geplanten Selbständigkeit: Die Mitarbeiter des Jobcenters können meines Wissens nach sehr gut weiter helfen in Sachen Selbständigkeit usw.
Ich hoffe, das hat dir schon etwas weiter geholfen.
Quelle(n): Mitarbeiter eines Jobcenters - Janet MLv 7vor 8 Jahren
Kann man ohne präzisere Angaben so nicht sagen.
Rechne doch selber und guck hier:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TS...
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/A...
Nachtrag:
Wenn du alleinerziehend bist, wie siehts dann mit Unterhalt für dein(e) Kind(er) aus?
Bekommst du keinen und dein Kind ist noch nicht älter als 12 Jahre, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html
Ggf. kannst du auch Kindergeldzuschlag beantragen:
http://www.kindergeldrechner.net/zuschlag.html
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